Du kannst wie oben schon gesagt, dass Kreiswehrersatzamt fragen, oder die Zivildienstzentrale in deiner Stadt.
Die Freistellung richtet sich nach dem Betreuungsaufwand, den DU in Bezug auf deine Familie leistest. Ich würde an deiner Stelle auch gleich die Krankenkasse informieren, weil die nämlich einen Ersatz stellen müssen, wenn du beim Militär bist oder Zivildienst machst. Da die das nicht gerne bezahlen, hast du schon mal alle Zuständigkeiten im Boot und dann können die sich untereinander ja mal Briefe austauschen und Verantwortungen verteilen. Dann bist du als Privatperson etwas raus.
2006-12-22 20:19:42
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answer #1
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answered by Anonymous
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Auf eine Automatische Freistellung würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen.Ich denk mal das Kreiswehrersatzamt in deiner nähe kann dir die Frage beantworten.
Auch an dich Frohe Weihnachten
2006-12-22 20:15:44
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answer #2
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answered by ? 6
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Wieder ein wackerer Kämpfer für Freiheit und Vaterland, der sich offensichtlich auch zu schade ist, die Freiheit der Drogenbarone vom HIndukusch zu verteidigen!
SInd nicht alle Politiker geistig behindert, die unsere Jungs dorthin geschickt haben, nur damit "Uns-Angie" weiter die Knie von GW knutschen darf?
Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine "automatische" Befreiung dabei herauskommt. Es sei denn beide sind HILFLOS und ohne genau DEINE Hilfe nicht lebensfähig.!
Solltest Du aber bislang ungestört D-einer Berufsausübung nachgehst, dann hast Du schlechte Karten .... i.S. Befreiung!
2006-12-24 04:16:31
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Du musst den Antrag auf Freistellung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen und nicht vergessen amtliche Belege über die Behinderung deiner Mutter und deines Bruders mitzunehmen.Unter diesen Umständen wirst du auf jeden Fall freigestellt,deshalb nicht zuerst warten,bis die sich bei dir melden.
2006-12-24 00:44:59
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answer #4
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answered by Raptor 2
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Nein es gibt keine automatische freistllung.
alle müssen beantragt werden oder werden vom Bund ausgestellt
ind dienem fall würde ich mcih mal an dein nächstes KWEA wenden und um freistllung bitten
2006-12-23 01:46:27
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answer #5
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answered by Anonymous
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"Automatisch" bist Du das nicht. Aber wenn Du Gründe geltend machen kannst (und die, die Du genannt hast, scheinen mir ausreichend), dann wirst Du freigestellt. Das muss allerdings gerichtlich festgestellt sein; in Eurem Fall wäre wohl das Familiengericht dafür zuständig. Also sieh zu, dass Du offiziell den "Pfleger-Status" erhältst. Das könnte sich im Übrigen auch finanziell lohnen, für die ganze Familie.
P.S.:
Das ist kein "Gerichtsverfahren", habe ich vergessen zu erwähnen. Einfach mal aufs örtliche Amtsgericht latschen und einen "Antrag auf Rechtsauskunft" stellen. Der wird dann weitergeleitet an die zuständige Behörde, und die MÜSSEN Dir Auskunft erteilen. Das kostet auch nix.
2006-12-22 20:46:06
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answer #6
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answered by Lucius T Fowler 7
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Remo hat schon recht...
Aber wenn du schon mind. 23 bist oder nur T3 oder schlechter gemustert wirst, bzw verheiratet bist, bist du 100% raus...heutzutage kommt auch ein KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerer) recht leicht durch...
2006-12-22 20:26:53
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answer #7
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answered by Anonymous
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Wenn die dich erstmal am ***** haben hast Du auf jeden Fall erst mal ein Problem. Wenn die Jungs in Flecktarn dich ziehen wollen hilft nur noch eins Klage auf Wehrgerechtigkeit den Prozeß gewinnst Du auf jeden Fall ! Schaue auch mal Hier rein.
http://www.machs-wie-dieter.de/
"Die Deutsche Friedensgesellschaft -Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. April 2004, das die geltende Praxis der Einberufung zur Bundeswehr als rechtswidrig einstuft. Die Kölner Richter urteilten, dass die Einberufungspraxis willkürlich sei, da sie gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoße. Mittlerweile werden weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen."
2006-12-22 20:23:52
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answer #8
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answered by Grisu 3
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