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Als ich drei Jahre alt war, hat meine Mutter geheiratet und wir beide haben den Nachnamen ihres Mannes als Ehenamen angenommen. Besteht für mich die Möglichkeit, meinen Geburtsnamen zurückzubekommen?

2006-12-22 10:07:42 · 10 antworten · gefragt von Lukas S 1 in Politik & Verwaltung Verwaltung

10 antworten

Auf Antrag beim Standesamt gibt es diese Möglichkeit. Ich habe auch wieder den Namen meines leiblichen Vaters, aber er war zu dem Termin auf dem Amt und hat mich als seinen Sohn anerkannt. Anders wird es vermutlich nicht gehen.

Nachtrag:
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Ich war 24 bei der ganzen Aktion, und wir mussten beide heilige Eide schwören, so richtig mit "Finger hoch" und "ich schwöre"... -- Also, spaßig war das nicht.

2006-12-22 10:18:09 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Ja, das kannst Du.

2006-12-25 14:12:31 · answer #2 · answered by ckastius 3 · 0 0

Ja, kannst du zurück bekommen. Geh ins Bürgerbüro, dort sagen sie dir genau, wie's geht.

2006-12-23 04:02:11 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Hier stehen ja die abenteuerlichsten Geschichten als Antwort. Da verlaß Dich mal lieber nicht drauf. Es ist etwas völlig anderes, wenn man nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annimmt, als wenn man als Kind durch Namensgebung des Ehemannes dessen Namen erhält. Es stimmt auch nicht, daß Du den Namen des Ehemannes Deiner Mutter nur trägst, wenn dieser Dich adoptiert hat. Eine Namensgebung ist eine offizielle Sache, die auch in der Geburtsurkunde eingetragen wird. Mir ist es als Kind ebenso ergangen und in meiner Geburtsurkunde ist das eingetragen und dem Geburtenbuch beigeschrieben worden.
Wende Dich an das Standesamt Deines Geburtsortes. Dort ist die Namenerteilung eingetragen. Du kannst Dich natürlich beim Standesamt Deines Wohnortes erkundigen, wie so etwas gemacht wird, welche Anträge Du stellen mußt und welche Papiere dazu nötig sind. Auch die Gebühren dafür werden Dir dort genannt. Das Namensrecht hat sich zwischenzeitlich immer mal wieder geändert. Dort sitzen die Profis. Nur ein Standesbeamter kann Dir die wirklich richtige gesetzliche Lage erläutern. Damit bist Du dann auf dem neusten Stand und vor allem auf der sicheren Seite. Viel Glück!

2006-12-22 22:55:23 · answer #4 · answered by coolcat2307 7 · 0 0

Wenn dich dein Stiefvater adoptiert hat,kannst Du den Namen erst ändern,wenn Du Volljährig bist!
Hat Er dich "nicht" adoptiert,hast Du weiterhin deinen Geburtsnamen,auch wenn deine Mutter den Namen ihres jetzigen Mannes angenommen hat!

2006-12-22 18:23:48 · answer #5 · answered by der brummifahrer 5 · 1 1

Ja, auf jeden Fall.

Das musst Du beim Standesamt bzw. über das Amtsgericht beantragen.

Welche Kosten, und ob Kosten auf Dich zukommen kann ich nicht sagen.

2006-12-22 18:19:11 · answer #6 · answered by bastelbetty 3 · 0 0

Wenn du 18 Jahre alt bist dann kannst du es machen lassen. Allerdings musst du dafür wissen welchen Namen du vorher hattest. Im Prinzip spricht nichts dagegen.
Kostet eine etwas größere Menge Geld, aber wo ein Wille ist, da kommt irgendwann auch das Geld hin (glaube ich zumindest). Grins*

Gruß
Franky

2006-12-22 18:16:39 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Nach der Scheidung habe ich meinen Geburtsnamen wieder angenommen. Ich musste mit der Geburtsurkunde zum Standesamt, in anderen Bundesländern kann es das Amtsgericht sein, und es wurde von der Angestellten ein Formular ausgefüllt. Dann wurde ich befragt, ob ich wirklich so heißen will (man kann diese Namensänderung nicht mehr rückgängig machen, außer durch Heirat), musste das unterschreiben und bekam nach wenigen Tagen meine Namensänderung schriftlich. Das hat einen geringen Betrag gekostet.
Das Teure sind die Umänderungen der Papiere, und man muss alle Stellen mit Kopie des Amtsgerichtsschreibens anschreiben, um die Namensänderung bekanntzugeben. Ging teilweise sogar ganz locker mit Fax.
Und zum Schluß musst Du Dich nur noch wieder an Deinen neuen alten Namen gewöhnen.

2006-12-22 21:08:58 · answer #8 · answered by nachtigall 5 · 0 1

Die Möglichkeit besteht.
Eine Bekannte hatte nach ihrer Scheidung ihren Geburtsnamen
wieder angenommen. Ich denke mal, in Deinem Fall ist es
ähnlich.
Du mußt mindestens 18 Jahre alt sein.
Ansonsten: Mit Geburtsurkunde zum Rathaus (Standesamt) -
Formular ausfüllen - fertig. Kostet nur die übliche Gebühr für
einen neuen Personalausweis.

2006-12-22 18:31:04 · answer #9 · answered by Deccie 5 · 0 1

nur in ausnahmefällen, also wenndu jetzt z.B. Lukus Papukas heißt oder ähnliche "unnatürliche Namen" trägst

2006-12-22 18:14:57 · answer #10 · answered by Redthunder 1 · 0 1

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