Klar gibt es das, das Meldegesetz. Daher ist es auch keine polizeiliche Meldepflicht, wie in manchen Ländern, sondern eine gesetzliche Meldepflicht. Einfach nach Meldegesetz googlen.
Zuwiderhandlungen, also nicht an- oder ummelden sind eine Ordnungswidrigkeit. Bewusste Falschangaben können auch strafrechtlich verfolgt werden.
2006-12-22 10:19:18
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answer #1
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answered by Igor! 4
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Polizeiliche Meldepflicht
Unter Meldepflicht versteht man die gesetzliche Pflicht einen bestimmten Zustand oder den Eintritt gewisser Umstände oder Änderungen den zuständigen Behörden zu melden.
Eine Meldepflicht besteht zum Beispiel für jeden Bürger bei Umzügen, aber auch für Hundehalter oder für Ärzte bei bestimmten Krankheiten. Auch gibt es z. B eine Pflicht Straftaten zu melden, von denen man Kenntnis erlangt hat.
Die Verletzung der gesetzlichen Meldepflicht stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit teilweise hohen Geldbuße belegt werden.
2006-12-22 18:46:22
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answer #2
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answered by der brummifahrer 5
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Natürlich git es eine im BGB geregelte Meldepflicht (§11 Allgemeine Meldepflicht).
Der Text steht hier: http://bundesrecht.juris.de/mrrg/__11.html
2006-12-22 18:25:20
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answer #3
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answered by AliceDasWunder 6
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Das "Polizei" kommt wohl von früher, wo alle Behörden Polizei genannt wurden, also Einwohnerpolizei, Baupolizei usw. Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, brauchst du dich nicht abmelden. Die neue Meldebehörde informiert die Alte über deinen Umzug.
Es gibt ein eigenes Meldegesetz.
2006-12-23 11:59:22
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answer #4
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answered by gummibaer37 2
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Das kannst Du im BGBl. Nr. 9/1992 idF BGBl. I Nr. 45/2006 nachlesen, zu finden unter www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Meldegesetz.doc
2006-12-26 17:12:40
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answer #5
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answered by BM 4
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Ja, dazu gibt es das Meldegesetz.
Allzu dramatisch sind die Folgen nicht, wenn man da mal zuwieder gehandelt hat - so es ein Versehen ist und nicht jemand ganz bewußt "untertauchen" wollte. Wenn man sich dafür entschuldigt, dann wird alles halb so heiß gegessen als es gekocht wird.
Besonders wenn man selber damit zum Amt geht und sagt man hat da was versäumt, und es tut einem leid, wird wohl keiner den Kopf abreißen. Im Gegenteil, wenn man dem Amt hilft die Datenbestände der Realität anzupassen, sind sie dafür letzten Endes ja dankbar. Wenn sie dann noch sehen, dass einem leid tut, wirds wohl sicher keine Folgen haben.
Hab mal vergessen mich abzumelden - das kam mal einige Jahre später bei einem Datenabgleich heraus - da kam ein amtliches Schreiben, das natürlich erstmal so gefasst ist, dass einem juristischen Laien das Herz in die Hose rutscht, aber mit einer Darstellung der Sachverhaltes, freundlichen Worten und einem "Entschuldigung" war es erledigt. Die Abmeldung musste ich nachholen, aber das ging auf dem Postweg. Keine Ordnungsgebühr.
Es geht übrigends beides - man kann sich abmelden dort wo man angemeldet ist - ohne dass man schon weiß, wo man danach angemeldet sein muß. Das ist ja durchaus möglich, z.B. Du zieht in ein anderes Land wo es gar kein Einwohnermeldeamt gibt. Man kann auch am neues Wohnort sich anmelden und dabei gleich das Amt veranlassen, sich um die Abmeldung am alten Wohnort zu kümmern. Das ist möglich - betrachte es als Service unseres Staates, Dir den persönlichen Weg zu ersparen.
2006-12-26 13:48:16
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answer #6
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answered by leuchtfalter 5
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Das Meldegesetz ist eine Angelegenheit, die nach Lust und Geschmack gehandhabt wird. Offiziell gilt, dass man binnen einer Woche gemeldet werden muss.
In der Praxis ist maßgebend, ob z.B. der Verstoßer Sozialhilfe empfängt. Sz. wurden mir als Vermieter diverse M-chen als Bußgeld abverlangt. Mein Untermieter aber als SHE ging leer aus!
2006-12-24 07:48:01
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answer #7
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answered by Anonymous
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Melderechtsrahmengesetz des Bundes (MRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.08.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2210).
Gib in google MRRG ein. Geh auf den ersten Eintrag, dann gelangst Du auf die Seite des Bundesjustizministeriums, die Dir ausführlich Auskunft auf alle Deine Fragen gibt. Viel Spaß beim Studieren!
2006-12-22 23:20:46
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answer #8
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answered by coolcat2307 7
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es gibt ein gesetz du musst dich an und abmelden und dann im neuen ort anmelden . frohes fest ingrid
2006-12-23 10:19:54
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answer #9
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answered by Anonymous
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Welche Meldepflichten meinst Du ???????
Meldepflichten nach dem deutschen Recht sind z. B.:
die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden
Personenstandsmeldepflichten bei Geburt, Heirat, Tod
Leiden, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, wie z. B. gefährliche ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie schwere (insbesondere bakterielle) Lebensmittelvergiftungen (Botulismus, Salmonellose, Typhus u. a.)
Gewerberechtliche Begründungen und Änderungen
Beschäftigung (Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber) gegenüber dem Sozialversicherungsträger
Arbeitsunfälle
Änderungen des Halters eines Kraftfahrzeuges (z. B. Wohnanschrift, Familienname).
Unfallmeldung
Meldungen im Militärwesen, z. B. Feindberührung, Verluste
Mitwirkungspflichten im Sozialrecht (§ 60 SGB-I), z.B. zur Veränderung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Bezug von Sozialleistungen.
Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr
Besondere Meldepflichten können durch Gerichte angeordnet werden. In der Regel sind dies Aufenthaltsmeldepflichten. Diese werden im Ausländerrecht und im Strafrecht auferlegt.
Die Nichtbeachtung der Meldepflichten stellen regelmäßig Ordnungswidrigkeiten, teilweise auch Straftaten dar.
2006-12-22 18:23:08
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answer #10
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answered by Stefan S 6
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