Der Vollstreckungsbescheid ist eine gerichtliche Entscheidung, die allen beteiligten parteien zugestellt wird. Der Gläubiger beschafft sich dann eine sogenannte "Vollstreckungsfähige Ausfertigung" auf der vom gericht vermerkt wird, dass die Ausfertigung zum zwecke der zwangsvollstrecjung erteilt wurde.
Mit dieser Urkunde wird der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht (Abteilung des AG) beauftragt, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich, hat der Schuldnber eienn Anspruch darauf, dass ihm die vollstreckungsfähige Ausfertigung überlassen wird. Dann kann nicht nochmal vollstreckt werden.
Macht er das nicht, könnte theoretisch der Gläubiger nochmal vollstrecken. Der Schuldner kann dagegen aber rechtsmittel einlegen. Er muß dann aber beweisen, dass er schon gezahlt hat.
2006-12-21 19:45:48
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answer #1
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answered by herr_aus_roissy 3
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Guten Morgen,
wenn du die Forderung, die im Vollstreckungsbescheid tituliert (festgesetzt) wurde mit Zinsen etc. beglichen hast, wird dir im Normalfall der Vollstreckungsbescheid (=Titel) mit einem entsprechenden Schreiben von dem Gläubiger bzw. dessen Rechtsanwalt ausgehändigt. In der Regel wird auch auf dem Vollstreckungsbescheid vermerkt, dass alles bezahlt wurde. Mit dem Schreiben und dem ausgehändigten VB kannst du dann zur Schufa gehen, die dann sieht, dass alles beglichen wurde.
2006-12-21 17:57:35
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answer #2
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answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
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Das kommt darauf an, wer den Vollstreckungsbescheid beantragt hat. Wenn eine Bank oder eine Firma, bei der du über Katalog bestellen kannst (z.B. Quelle oder Neckermann), dann wird vom Antragsteller eine Mitteilung an die Schufa gemacht, daß die Schulden beglichen sind. Die machen ja auch eine Meldung an die Schufa, sobald du bei denen einen Kredit laufen hast, mit deinen Zahlungen in Verzug bist oder sie ein Vollstreckungsverfahren gegen dich gestartet haben. Gleichzeitig machen sie auch eine Meldung, wenn du deine Schulden, egal auf welchem Weg, beglichen hast.
Vom Gericht wird generell keine Meldung an die Schufa gemacht. Die Schufa ist eine Einrichtung des Kredit- und Bankenwesens, um sich gegen sogenannte faule Kredite so gut wie möglich zu schützen.
Die Schufa erfährt auch erst dann von einer eidestattlichen Versicherung, wenn sie von einer Bank beantragt wird. Vorher nicht.
2006-12-21 17:57:35
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answer #3
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answered by Anonymous
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Die SchuFA.auf Mitteilung des Gerichts.
Wie könnten sonst Banken ihre Bonität prüfen?
2006-12-21 17:40:35
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answer #4
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answered by ? 7
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probiers bei yahoo clever die löschen im Moment alles
nein habe wirklich kein Ahnung schönen guten morgen wünscht playa-eXpress
2006-12-21 17:30:27
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answer #5
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answered by ? 5
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Der Gläubiger hat meist kein sonderliches Interesse an Deinem guten Leumund und verkneift sich diese Pflichtübung. Die verschiedenen Dateien sind nicht in der Lage, ordentlich zu wirtschaften und unterlassen es schon aus Gewohnheit. Also bleibt Dir selbst nur der Weg ´SELBST dafür Sorge zu tragen. Also: die Schufa und ihre Kollegen selbst zu informieren. Da es inzwischen mehr Dateien als Schuldner zu geben scheint, ein langwieriger Weg. Viel Erfolg dabei!
2006-12-22 04:38:53
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answer #6
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answered by Anonymous
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Hallöchen,
das muß schon das zuständige Gericht machen. Wenn nicht mit deinem Anwalt das beantragen, sonst kommt es nicht aus dem Schufa Eintrag raus.
gk
2006-12-22 02:29:17
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answer #7
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answered by Karlchen * 7
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Richtigerweise bekommt nach der zahlung der Schuldner den Bescheid, soviel ich weiss.
2006-12-21 22:29:12
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answer #8
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answered by whyskyhigh 7
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Das kannst Du selbst veranlassen, falls es nicht automatisch erfolgt ist - wie es eigentlich sein sollte.
2006-12-21 22:03:56
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answer #9
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answered by Anonymous
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du kommst eine mitteilung das es bezahlt ist und wird irgendwann zu den akten gelegt.
2006-12-21 18:47:22
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answer #10
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answered by mausi&schatzi 6
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