Wenn sie im passenden Alter sind, dann kann ich mir das sehr gut vorstellen. Entweder wird man ganz Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten, oder man wird es gar nicht.
2006-12-21 06:21:45
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answer #1
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answered by Gnurpel 7
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Wenn sie gemustert sind und für tauglich erklärt sind. dann ja wenn der Einberufungsbefehl kommt.
2006-12-21 06:23:11
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answer #2
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answered by Anonymous
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ja........
2006-12-21 06:22:47
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answer #3
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answered by Nash 2
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nur wenn man im wehrpflichtigem alter ist.
2006-12-21 06:22:41
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answer #4
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answered by Eure Majestät 3
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Na, hoffentlich
2006-12-21 09:04:50
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ja weil man dann ein einheimischer Deutsche ist.
2006-12-21 08:52:50
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answer #6
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answered by Anonymous
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Wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, sind sie Deutsche und keine Ausländer mehr! Solange sie im wehrpflichtigen Alter sind, wehrtauglich sind und ihren Wehrdienst nicht verweigern, dann können sie auch zum Bund "müssen". Ob sie in einen Auslandseinsatz, wie nach Afghanistan geschickt werden, ist eine andere Geschichte. Dies ist eigentlich nur der Fall, wenn sie sich für längere Zeit verpflichten, also mindestens ein halbes Jahr an ihre Grundwehrdienstzeit dranhängen. Frage beantwortet?*g*
2006-12-21 06:44:41
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answer #7
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answered by Thomas P 4
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Prinzipiell ja, nicht aber, wenn sie in ihrer ehemaligen Heimat einen Militärdienst geleistet habe. Das gleiche gilt für doppelte Staatsbürgerschaften, dort hat man quasi die Wahl und kann sich den bequemeren und kürzeren Dienst aussuchen.
In Frankreich beispielsweise ist der Wehrdienst ein Informationstag mit Fernsehen und Panzer fahren*, was viele der deutschen Grundausbildung vorziehen.
*nicht ganz richtig, der Wehrdienst wurde ausgesetzt, und alle, die am Informationstag teilnehmen und nicht den Kriegsdienst verweigern, können eingezogen werden, sobald es dem Staat passt. Wer allerdings verweigert, muss seinen Zivildienst sofort antreten.
2006-12-21 06:31:34
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answer #8
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answered by thecookieprince 3
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Selbstverständlich, ja. Die Wehrpflicht gilt für alle jungen Leute im "wehrfähigen" Alter (das sich bis 28 hinziehen kann), und ausnahmslos. Ausnahmen sind, Du verweigerst den Wehrdienst aus Gewissengründen, und leistet anstatt dessen Zivildienst, oder Du bist körperlich nicht geeignet.
Beim Eintritt in die Bundeswehr leistet Du übrigens einen Eid auf die deutsche Verfassung. Die machen im Fernsehen immer so ein Trara um das Gelöbnis; aber normalerweise schwörst Du schon, wenn Du reinkommst: "Ich schwöre, die Bundesrepublik Deutschland und die freiheitlich-demokratische Ordnung, blabla, na ja: zu verteidigen."
Zumindest war's zu meiner Zeit so. Ich "durfte" ja auch noch 15 Monate dem Laden angehören.
Ich hab' gehört, NEUN Monate seien das neuerdings? Na ja, Leute, freut Euch!
2006-12-21 06:31:05
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answer #9
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answered by Lucius T Fowler 7
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ja!
2006-12-21 06:25:46
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answer #10
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answered by Adler_Auge 2
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