Diese gilt nur für Russlanddeutsche, die wurden damals zwangsumgesiedelt.
2006-12-21 03:26:16
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answer #1
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answered by Wilken 7
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Wer nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat (Abstammungsprinzip, ius sanguinis), kann durch Einbürgerung Deutscher werden.
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Das Ausländergesetz sieht im § 85 einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vor. In der Regel muss die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Staatsangehörigkeit nur unter besonders schweren Bedingungen aufgegeben werden kann (§ 87 AuslG).
Besteht kein Anspruch auf Einbürgerung, kann die Staatsangehörigkeitsbehörde im Ermessen über die Einbürgerung entscheiden. Die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung sind in der Regel strenger und ergeben sich aus den §§ 8 ff. StAG.
Rechtslage ab dem 01.01.2005
2006-12-21 11:33:16
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answer #2
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answered by Anonymous
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Bekanntlich konnte man schon zu Kaiser Wilhelms Zeiten die deutsche Saatsbuergerschaft kaeuflich (durch Bezahlung) erwerben.
Deine Frage wirkt in Zeiten der Globalisierung etwas anachronistisch. Die meisten hier sind naemlich inzwischen damit befasst, gute Weltbuerger zu sein.
2006-12-22 05:37:25
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answer #3
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answered by andrzej k 6
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ja seit dem das gesetzt geändert worden ist ist jeder tür jeder pole und jeder ossi nen deutscher! aber rein deutsch ist nur der der deutsche vor fahren hat! den nur reines blut ist arisch! so wie ich! :-)
2006-12-22 05:57:28
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answer #4
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answered by Anonymous
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Nein.
Verstöße: 5 (Blutiger Anfänger)
2006-12-21 11:32:50
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answer #5
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answered by LXP 5
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Heute reicht das schon, wenn du einen deutschen Schäferhund hast.... oder du als Türke hier geboren bist, dann bist du auch Deutscher.
2006-12-21 11:32:32
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answer #6
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answered by Marcus M 4
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Stimmt nicht...
2006-12-21 11:31:10
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answer #7
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answered by Eau 6
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Warum möchtest Du nicht das bleiben was Du bist?
2006-12-21 11:29:13
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answer #8
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answered by Anonymous
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weia, sind ja ne menge idioten da vor mir......
1. das mit dem blutrecht gab es wirklich bis vor ca. 6 jahren. seitdem wurde das einbürgerungsrecht stark verändert.
2. grob gesagt kann deutscher werden, wer hier seinen lebensmittelpunkt hat und der deutschen sozialgemeinschaft nicht auf der tasche liegt oder vorbestraft ist.
3. einzelheiten ändern sich dauernd
4. ca 10 jahre in deutschland lebt
2006-12-25 11:00:23
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answer #9
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answered by Anonymous
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Jetzt weiß ich zumindest, daß ich nicht eindeutig deutsch bin. Ich habe da schon lange nicht mehr durchgeblickt. Tatsache ist, daß das Blutrecht an vorderster Stelle bei der Beurteilung steht. Das wiederum wusste ich bereits als kleiner, damals noch nicht nicht-eindeutiger-Deutscher..
2006-12-23 17:03:51
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answer #10
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answered by Cengiz K 4
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