Der Antragsteller einer Scheidung benötigt einen Anwalt. (Anwaltszwang)
Der Antragsgegner braucht keinen sofern er dem Antrag zustimmt.
Wenn ihr wenig Geld habt könnt ihr auf Antrag Prozesskostenhilfe beantragen und müsst beide für einen Anwalt nichts zahlen.
Anwaltszwang
Bei der streitigen Scheidung müssen sich beide Parteien anwaltlich vertreten lassen, da sie sonst keine Prozesshandlungen vornehmen, das heißt weder selbst Anträge stellen, noch diesen zustimmen, noch auf Anträge erwidern können. Das geht aus § 78 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) hervor.
Sind beide mit der Scheidung einverstanden reicht es wenn sich eine Partei anwaltlich vertreten lässt
Hinter dem Anwaltszwang steht die gesetzliche Intention, dass beide Parteien, auch aus Gründen der Waffengleichheit sich fachkundiger Beratung bedienen sollten. Durch den Richter kann dies nämlich nicht geschehen, da der zu Objektivität verpflichtet ist.
Inhaltsverzeichnis
Prozessverlauf
Nachdem der Scheidungsantrag eines Ehegatten mit anwaltlicher Unterschrift beim Familiengericht eingereicht wurde, wird er dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt. Das erfolgt jedoch nur, wenn der Antragsteller auch die Prozesskosten "vorgestreckt" hat, soweit keine Prozesskostenhilfe beantragt wurde. Der andere Ehegatte kann sich innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist zur Scheidung äußern.
Vom Gericht erhalten beiden Ehegatten Formulare, in denen sie die zur Berechnung des Versorgungsausgleichs notwendigen Angaben machen müssen. Die darin angegebenen Rentenversicherungsträger teilen dem Gericht nach Anfrage die bestehenden Rentenanwartschaften mit. Besteht Streit über das Sorgerecht von Kindern, wird das Jugendamt beauftragt, die familiäre Situation zu untersuchen. Bei Streit über den nachehelichen Unterhalt muss die Vermögenssituation geklärt werden.
Liegen alle Auskünfte vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin, bei dem in der Regel beide Ehegatten anwesend sein müssen. Nach einer kurzen Befragung der Eheleute werden gegebenenfalls der Jugendamtsvertreter und das Kind beziehungsweise die Kinder befragt. Bis zum Ende der Verhandlung kann jeder Ehegatte weitere Anträge stellen (z. B. zum Unterhalt).
Rechtstipp: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Sie nach Vorlage der gerichtlichen Ladung von der Arbeit frei zu stellen.
Vor Gericht erfolgt nach Feststellung der Personalien eine kurze Befragung der Eheleute, gegebenenfalls auch des Jugendamtsvertreters und des Kindes beziehungsweise der Kinder. Die Eheurkunde (Familienstammbuch) ist vorzulegen. Bis zum Ende der Verhandlung kann jeder Ehegatte weitere Anträge stellen (z. B. zum Unterhalt).
Am Ende verkündet der Richter den Scheidungstenor. Außergerichtliche Einigungen werden in einem Scheidungsfolgenvergleich protokolliert.
Das Verfahren ist mit der Zustellung des Scheidungsurteils beendet, falls keine Berufung eingelegt wird (siehe Abschnitt "Rechtsmittel").
2006-12-20 06:17:47
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answer #1
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answered by Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt 4
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Lediglich der Antragsteller benötigt einen Anwalt. Der andere Part kann auch ohne Anwalt auskommen. Ich kann dir jeodch nur raten, dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Es gibt einfach viele Dinge, die da im Vorfeld als auch im laufenden Scheidungsprozess geprüft werden müssen. Schau mal bei https://onlinescheidung-rechtsanwalt.com/ - dort kannst du dir sogar einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen. Viel Erfolg!
2017-02-23 08:46:10
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answer #2
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answered by ? 1
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Schaue unter Service--> Scheidung nach
http://www.wessel-plueckebaum.de
2014-02-28 08:30:38
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answer #3
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answered by ? 1
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Siehe Loosefan. Es gibt einen Zwang, aber nichts für Ungut, ich und meine Ex haben bei der Scheidung Tränen gelacht. Hat halt gepasst, mich hat es 120,. Euro gekostet, meiner Ex keinen Cent. Wir mögen und verstehen uns, das setze ich bei euch mal voraus. Dann kann es trotz Anwalt ( der muß sein, nehme dir den letzten Idioten) auch Recht lustig sein. Eine Scheidung heißt ja nicht immer das Ende einer Liebe und der Anfang von Hass..Es kann auch der Beginn einer tollen Freundschaft sein..
Lieben Gruß und tolle Feiertage
Gernot
2006-12-20 06:34:53
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answer #4
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answered by gernotdortmund 4
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In den USA schon aber ob es hier ion deutschland auch möglich ist weiß ich leider nicht. aber ich denke es ist möglich.
mfg. Eugen
2006-12-20 06:13:56
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ich weiß das man sich einen Anwalt teilen kann um Kosten zu sparen. Ob es ganz ohne geht, das glaube ich nicht.
2006-12-20 06:13:02
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answer #6
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answered by Kristine 3
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Ja klar sofern nichts mehr zur Debatte steht geht es auch ohne Anwalt!
2006-12-20 06:16:54
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answer #7
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answered by Anonymous
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Ja, wenn keine Anträge zu stellen sind und vorher alle Modalitäten geklärt sind (wie z.B. Unterhalt, Versorgungsausgleich etc.).
2006-12-20 06:14:44
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answer #8
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answered by AliceDasWunder 6
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Ja, da must du dich selber aber sehr gut auskennen und deine Partnerin auch sonst kann sies anfechten
2006-12-20 06:14:31
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answer #9
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answered by Anonymous
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