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4 antworten

ja, es dürfen nur max. 3% der Beiträge Witze sein. Die durchschnittliche Lachdauer darf nur maximal 60% der Erzählzeit des Witzes ausmachen. Ausserdem darf die Gesprächszeit für humoristische Beiträge max. 1,5% über dem Durchschnitt aller anderen Redner liegen.

2006-12-19 19:39:19 · answer #1 · answered by Raik 7 · 4 0

Wurde die EU-Humorrichtlinie denn eigentlich schon in Deutsches Recht übertragen? Oder gilt noch die alte Reichsbelustigungsordnung?

2006-12-20 03:41:58 · answer #2 · answered by Koebi 4 · 3 0

genau das wollte ich auch sagen kai (((;

cool

2006-12-20 03:42:01 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Hallo erstmal ich weis ja nicht ob ihr es schon wusstet
doch ich glaube zu Wissen die Kriterien werden nach Einheiten gemessen.
§1. Loriot = 2.Stunden Mittermeier
$2. Thomas Hermann = 1.Stunde Ingo Appelt
§3. für die Humorlosen , wird ,,Klimbim" wieder im Dritten Programm gezeigt.
Aber diese Beschlüsse können nicht aus Maastricht kommen, denn die dort erfüllen §3. >> Humorlos <<

2006-12-20 04:07:53 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

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