ja, es dürfen nur max. 3% der Beiträge Witze sein. Die durchschnittliche Lachdauer darf nur maximal 60% der Erzählzeit des Witzes ausmachen. Ausserdem darf die Gesprächszeit für humoristische Beiträge max. 1,5% über dem Durchschnitt aller anderen Redner liegen.
2006-12-19 19:39:19
·
answer #1
·
answered by Raik 7
·
4⤊
0⤋
Wurde die EU-Humorrichtlinie denn eigentlich schon in Deutsches Recht übertragen? Oder gilt noch die alte Reichsbelustigungsordnung?
2006-12-20 03:41:58
·
answer #2
·
answered by Koebi 4
·
3⤊
0⤋
genau das wollte ich auch sagen kai (((;
cool
2006-12-20 03:42:01
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Hallo erstmal ich weis ja nicht ob ihr es schon wusstet
doch ich glaube zu Wissen die Kriterien werden nach Einheiten gemessen.
§1. Loriot = 2.Stunden Mittermeier
$2. Thomas Hermann = 1.Stunde Ingo Appelt
§3. für die Humorlosen , wird ,,Klimbim" wieder im Dritten Programm gezeigt.
Aber diese Beschlüsse können nicht aus Maastricht kommen, denn die dort erfüllen §3. >> Humorlos <<
2006-12-20 04:07:53
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋