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Bei uns ist eine Kaserne der Bundeswehr, da hängt ein Schild, das diese Aussage trifft.
Warum wurde über den Schießbefehl der DDR diskutiert wenn die Bundeswehr selber einen hat. Wenn dieser Befehl existiert, werden die Soldaten auch zum Gebrauch der Waffe vereidigt.
Oder schießen die mit Knallerbsen??
Das Schild habe ich fotografiert.

2006-12-19 09:25:22 · 13 antworten · gefragt von Karlchen * 7 in Politik & Verwaltung Militär

Sehr interessante Antworten.
Ich habe 18 Monate in der NVA meinen Wehrdienst abgeleistet.
Schießbefehl: jeden Eindringling abwehren und notfalls von der Waffe gebrauch machen.
Der oder die Personen sind kampfunfähig zu machen, kein Wort jemandem zu töten.
Bei Dauerfeuer mit 30 Patronen ist das schon ein Problem.
Mein Glück, ich war nicht an der Grenze eingesetzt wir Soldaten handelten nur auf Befehl. Wurde dagegen wie auch immer verstoßen, kam Schwedt Militärgefängnis.
Ich hatte auch keine Schützenschnur, obwohl ich sehr gut schießen kann, sicher ist es eine Einstellungssache wie ich als Soldat handele, ich habe eben so geschossen das es fast immer daneben ging.

Frohe Weihnachten

2006-12-19 20:09:46 · update #1

Für alle die diese Frage komisch finden.
1.keiner hatte einen Grund diese Grenze überwinden zu wollen.
2.wer sich in Gefahr begibt kommt darin um
3.Mein Freund und ich wurden 1966 an der Grenze festgenommen und mit vorgehaltener MPi abgeführt, verhör bis in die Morgenstunden. Durch einen glücklichen Umstand freigelassen.
4.In meinen Stasi- Akten stand: Reiseverbot in jegliches Land
5.Hatte ich einen Grund mich dieser Gefahr auszusetzen? Jeder wusste über diese scheiß Grenze bescheid.
6.Nur Phantasten versuchten es und begaben sich in diese Gefahr.
7.An dieser Grenze prallten zwei verschiedene Welt - Systeme auf einander

2006-12-19 23:24:49 · update #2

her- aus-
solltest dir mal meine Bemerkungen durchlesen. Ich war selbst in den Fängen der Staasi.

2006-12-22 06:03:36 · update #3

Für alle die sich über meine Frage so aufregen.
So war die Ausbildung bei der NVA
Ich stehe auf Wache, eine Person dringt auf ein gesperrtes Gebiet ein.
Auftrag des Soldaten: Halt wer da, stehen bleiben oder ich schieße.
Die Person reagiert nicht: es sind ein oder zwei Warnschüsse abzugeben.
Die Person reagiert immer noch nicht: gezielte Schüsse auf den Körper/Beine.
Ich stand genug auf Wache in Eggesin/Karpin, kenner wissen wo das liegt.
Der Schlafraum ist belegt mit 80 bis 120 Soldaten. Noch ne Frage

2006-12-23 03:53:28 · update #4

13 antworten

Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass (ausser wohl im Verteidigungsfall?) keinem Soldaten befohlen wird zu schießen. Jedem wird in der Ausbildung beigebracht, wie er angemessen zu reagieren hat und welche Alternativen er hat. Jede abgegebene Schuss (ausser bei der Schießausbildung) wird genau geprüft, so daß man lieber mit seiner Waffe wirft als sie zu gebrauchen.

2006-12-19 09:36:00 · answer #1 · answered by Thomas P 4 · 6 0

Den Schießbefehl gibt es innerhalb von Kasernen, wenn
Unbefugte in den militärischen Bereich eindringen, warum auch
immer... aber bevor geschossen wird, soll der "Eindringling" erst
durch mündlichen Warnruf aufgefordert werden, stehen zu bleiben.
Bei Erfolglosigkeit werden danach erst Warnschüsse in die Luft
abgegeben... und DANACH wird auf ihn geschossen, aber nicht,
um ihn zu töten sondern laufunfähig zu machen...
falls der "Eindringling" jedoch mit einer Schußwaffe auf das
Wachpersonal zielt, gilt das Notwehrprinzip und... na ja...

Schießbefehle, wie solche gibt es in jedem Staat...

2006-12-19 17:35:04 · answer #2 · answered by Gerd 7 · 4 0

Das Arbeiter-und Bauernparadies hat den Zaun und die Mauer nur zu Dekozwecken montiert? Schade, dass das keiner wissen konnte. Wir hätten alle einen hübschen Erdwall mit einem Minigolfplatz bei weitem hübscher gefunden!

2006-12-23 15:35:37 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 2 0

Ich glaube einige verwechseln hier die politische Situation der damaligen Zeit. Die innerdeutsche Grenze war auch ein militärisches Sperrgebiet, gekennzeichnet mit entsprechenden Schildern.
Was hatte den der BGS in seinen Flinten und der Zoll hat heute noch Wasserpistolen.
Hier gehen einige echt an der Realität vorbei.


Samptpfötchen

2006-12-21 04:07:06 · answer #4 · answered by Anonymous · 3 1

der schießbefehl beim bund bezieht sich auf einen militärischen sicherheitsbereich, mun-lager bzw. die kaserne (kann ja nicht jeder reinspazieren wie er lustig ist, oder??)

bei der ehemaligen ddr handelte es sich um einen befehl "republikflüchtlinge" aufzuhalten, notfalls gezielt (tödlich) zu schießen.

denke das sind zwei verschiedene paar schuhe!

es ist okay ein militärisches objekt zu schützen oder ein gefährdetes gebäude (konsulate, botschaften)
aber nicht einen bürger in seinem freiem willen zu beschneiden von A nach B zu gehen!

nein die schießen nicht mit "knallerbsen", die dinger machen richtig aua!!!

@ w.b. was gibt es bei der polizei??? einen schießbefehl????
den zeig mir bitte

2006-12-20 03:25:46 · answer #5 · answered by xy 6 · 2 0

den Schiessbefehl den du in der BRD meinst ist der Notwehrparagraph der lautet.
Notwehr ist ein unmittelbares Mittel um Straftaten gegen sich, andere und Angehoerige der Bundeswehr mit geeigneten, rechtlichen mitteln abzuwehren...also geeignet heist, kommt einer mit ner Schusswaffe, ist die Abwehr mit einer Schusswaffe legitimiert. Kommt einer mit nur mit Faeussten, dann natuerlich nicht. Die DDR Grenzer ballerten aber nicht auf Angreifer, sondern auf fliehende, egal ob Frau oder Kind und das macht man nicht, darum wurden die Mauerschuetzen auch zu recht verurteilt

2006-12-19 17:43:06 · answer #6 · answered by soualemao 3 · 2 0

Tut mir leid, hab in allen Buechern geblaettert. Einen Staat namens BRD habe ich nicht gefunden, hat auch nie bestanden, heisst auch heute nicht so. "BRD ist ein Kampfbegriff der Kommunisten und erklaert alles.
Auf eigene Leute schiessen die wegwollen ist was anderes als auf Eindrinlinge zu schiessen. Ist doch wie zu hause, Einbrecher darf man ueberwaeltigen.

2006-12-20 12:09:30 · answer #7 · answered by ® Cleverle² ©™ 2 · 3 2

es ist schon ziemlich pervers, den Schießbefehl der NVA-Grenzsoldaten mit den vollkommen legitimen Dienstvorschriften zur Kasernenbewachung zu vergleichen.
Da geht es um gerechtfetigte Verteidigung.
Der "Schießbefehl" bezog sich nicht auf Eindringlinge, sondern auf Flüchtlinge!

2006-12-20 05:28:09 · answer #8 · answered by MichaelKnight 2 · 3 2

Das was Du als Schiessbefehl hinstellst, ist eine Warnung vor Schusswaffengebrauch.
Das ist ein himmelweiter Unterschied
Die Vereidigung zum Gebrauch der Waffe dient dem Zweck das Land zu verteidigen im Kriegsfall.
Im Fall das es jemand wagt den Zaun zu ueberklettern muss er damit rechnen das auf Ihn geschossen wird. Dafuer das Schild.
Inwieweit das dann wirklich passiert bleibt hier aber offen.

Wenn Du in mein Haus eindringst und mich bedrohst, werde ich ebenfalls zu ueberlegen haben ob ich auf Dich schiesse, und hier (USA) kannst Du damit rechnen das ich das auch machen werde, weil hier die Waffengesetze liberaler sind, auch ganz ohne Schild.

Von Deutschland weiss ich aber das da tatsaechlich ein Einbrecher vor Gericht durchgekommen ist, und der Hausbesitzer verdonnert wurde dem Einbrecher was zu zahlen, weil er mit einer kaputten Leiter verunglueckt ist, die im Garten herumlag.
Sei doch froh das man in Deutschland noch Schilder aufstellt.
Wer hier ueber den Zaun klettert nachts, braucht nicht damit rechnen das er das lebend uebersteht.
Hier gibts nur Millionen Schmerzensgeld, wenn auf dem Kaffeebecher nicht draufsteht das das Zeug brühheiss ist, weil es in gutem Glauben gekauft wurde.
In dem Moment aber wo nachts jemand irgendwo ueber den Zaun klettert, hat sich das Prinzip mit dem guten Glauben erledigt. Dann gibts Feuer und nicht zu knapp.

2006-12-23 23:18:41 · answer #9 · answered by blondnirvana 5 · 0 0

Ja, die brauchen den doch, wenn der Schäuble seinen Plan
durchsetzt, die Bundeswehr im Inland einzusetzen
(gegen Demonstranten?)

2006-12-19 17:28:34 · answer #10 · answered by Cassandra 7 · 2 2

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