ich finde es toll wie du dich für gerechtigkeit einsetzt!!!
2006-12-19 08:28:23
·
answer #1
·
answered by Glaslibelle 3
·
1⤊
2⤋
wenn du sowas wirklich durchziehen willst muss dir aber auch das deutsche recht egal sein
2006-12-19 16:47:51
·
answer #2
·
answered by ? 5
·
3⤊
0⤋
Durch Deine bloße Anwesenheit wird Lybien kein rechtschaffen bestellter Rechtsstaat.. Du gefährdest Dich und das Leben der Inhaftierten, die wie dazumal und immer noch in anderen Unrechtsregimes dann halt sofort und auf der Stelle dran glauben müssen. Gaddafi ist kein Schößhündchen. Er will was erreichen. Und das um jeden Preis. Wie gewohnt!
2006-12-22 04:33:49
·
answer #3
·
answered by Onkel Bräsíg 7
·
0⤊
0⤋
Was ist das für ein Unwort? Unrechtsstaat. Jeder Staat hat ein Recht und zwar sein eigenes.Ausserdem bist du auch nicht besser wenn du mit den gleichen Mitteln(Gewalt) arbeitest.
2006-12-21 18:31:33
·
answer #4
·
answered by riwelerawelesonderne 4
·
0⤊
0⤋
Es wird Dir definitiv nicht gelingen und dafür wirst Du dann dort mit der Todesstrafe belegt. Schon allein eine Inhaftierung dort ist kein Zuckerschlecken, ich fürchte, Du hast kaum eine Chance, diese Idee zu überleben!
2006-12-19 17:41:06
·
answer #5
·
answered by coolcat2307 7
·
1⤊
1⤋
Das Strafgesetzbuch sagt:
§ 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1.
zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2.
zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__7.html
Nun müsste man also herausfinden, ob die Befreiungsaktion in Deutschland strafbar wäre, um daraus schließen zu können ob man in Deutschland verurteilt werden könnte...
Auf jeden Fall wäre es wohl ungünstig jemanden bei der Aktion umzubringen, denn diese Tat wäre sowohl in Libyen als auch in Deutschland strafbar.
2006-12-19 16:51:27
·
answer #6
·
answered by carma_pary 6
·
1⤊
1⤋
das ist ja selbstjustiz
2006-12-19 16:28:41
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
An welche Angehörigen sollen wir die Beileidskarten schicken ?
2006-12-19 20:37:03
·
answer #8
·
answered by HPD 7
·
0⤊
1⤋
Es ist nicht strafbar, das garantiert Dir das Widerstandsrecht. Aber in Unrechtsstaaten würdes Du dafür dann warscheinlich verfolgt werden.
2006-12-19 17:12:15
·
answer #9
·
answered by ckastius 3
·
0⤊
1⤋
Lybien ist eine Demokratie die von Deutschland anerkannt ist. Ich glaube, da stehen deine Chancen schlecht...versuchs mal mit dem Iran! ;)
2006-12-19 16:26:18
·
answer #10
·
answered by menschliches.wesen88 6
·
1⤊
2⤋