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4 antworten

Verträge werden schriftlich abgeschlossen,
Absprachen sind meist mündlich und im nachhinhein schlecht oder schwer nachweisbar.

2006-12-15 01:42:36 · answer #1 · answered by birdseye 6 · 0 0

Ein Vertrag ist rechtlich verbindlich d.h. das Vereinbarte kann
vor Gericht eingeklagt werden.
Eine Absprache ist dagegen nicht rechtsverbindlich und kann
gebrochen werden.

2006-12-15 11:31:13 · answer #2 · answered by Berni 7 · 0 0

nein. Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. A sagt etwas. B akzeptiert es - Vertrag geschlossen. Eine verbindliche Absprache ist streng genommen auch nichts anderes.

Unverbindliche Absprachen, in denen keine Willenserklärungen zum Ausdruck kommen, fallen da natürlich nicht drunter.

Ein weiterer Unterschied ist die Beweisbarkeit. Verträge werden häufig schriftlich geschlossen, obwohl sie meist auch mündlich gültig sind. Nur in wenigen Fällen ist eine Schriftform vorgeschrieben. Mündliche Verträge (Absprachen) sind ohne Zeugen nur schwer zu beweisen.

Grüße

Kai

2006-12-15 09:13:53 · answer #3 · answered by Raik 7 · 0 0

Ein Vertrag ist formeller und standfester.

2006-12-15 09:08:36 · answer #4 · answered by Retterin 3 · 0 0

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