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Hallo,
auch ich gehöre zu den "Opfern" dieser Abzocke! Habe bis jetzt noch nicht bezahlt und eben meine "letzte" Mahnung bekommen.
Folgendes Problem
Ich habe bei der "Registrierung" falsche Angaben über mich gemacht (Name, Adresse etc...).! In der Mahnung weisen die jetzt genau daruaf hin das die MICH wegen Betruges Anzeigen würden und außerdem haben die meine (korrekte) IP gespeichert!

Was soll ich eurer Meihnung nach tun???
Besser Zahlen oder garnichts oder noch was anderes?

2006-12-15 00:28:03 · 14 antworten · gefragt von David M 2 in Computer & Internet Internet

14 antworten

Ich würde nicht zahlen, da man das bei solchen Betrügern nicht muss.
Dich wegen Betruges anzeigen könnten sie nur, wenn dir klar gewesen wäre, dass du was zahlen musstest. Das war ja nicht der Fall, also durftest du soweit ich weiß auch falsche Daten angeben.

2006-12-15 00:33:26 · answer #1 · answered by menschliches.wesen88 6 · 2 0

das gleiche "problem hatte ich auch.

ich hab dann, nachdem ich ebenfalls die "letzte warnung vorm gerichtsvollzieher" bekommen hatte denen einfach eine leetzte mail geschickt, in der stand, dass ich ihnen jede weitere verwendung meiner daten untersage und seitdem war ruhe.


zur not gibtes auch noch dieses von einem anwalt angefertigte einspruchschreiben:




An
VitaActive Ltd.


Kunden Nr.: xxxxx
Rechnungs Nr.: xxxxxxxx

xxxx, den xx. xxxxxxxxx xxxx

Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 24. Oktober 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll
xxxx




aber bezahlen würde ich auf keinen fall.

2006-12-15 08:39:36 · answer #2 · answered by buddha281 2 · 10 0

Hallo !!!

Nehmt es mir nicht für übel !! Aber wie kann man den bitte so ..... klug sein und dort mitmachen ???? Das solche Seiten reine Abzocke sind sollte jedem klar sein und Leute die darauf rein fallen und zahlen sollte man nen Satz heiße Ohren verpassen.


Aber nach den Antworten hier zu urteilen, gibt es wohl jede menge Leute dennen diese Abzocke nicht bewusst ist !! :-))

MFG

LUCKY

2006-12-15 09:11:16 · answer #3 · answered by Lucky 1 · 3 0

Frage: Wie bekommst Du denn einen Mahnung von denen wenn Du falsche Angaben gemacht hast?
Ich nehme mal an das Du so "schlau" warst und Deine richtige Mail-Adresse angegeben hast..:-)
Aber keine Panik, die werden sich hüten zum Staatsanwalt zu laufen um Deine IP-Adresse in Name und Adresse aufzulösen.
Die haben selbst genug Probleme.

2006-12-15 08:34:19 · answer #4 · answered by lacy48_12 7 · 2 0

Nö mehr als Brief vom Amtsgericht passiert nicht. Danach hören die auf. Vor Gericht gehen die nicht, da laufen schon X Anzeigen in Darmstadt über diese miesen Leute. Take it easy.

2006-12-15 08:43:07 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

nicht zahlen!!!!....das sind nur leere Drohungen.....du bist zu garnichts verpflichtet...und nochmal geh zum Anwalt

2006-12-15 08:33:50 · answer #6 · answered by Magenta 5 · 1 0

Die haben mich auch abzocken wollen! habe nicht reagiert und die Mahnungen wurden eingestellt!

2006-12-15 08:33:13 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Hallo,

solche Abzockerfirmen gibt es hier im Netz massenhaft. Ist nicht nur die Lebenserwartung.com...genauso wird immer viel Werbung gemacht mit SMS kostenlos verschicken, Vorsicht davor. Du hängst dann in einen Jahresvertrag und darfst 96,00 Euro blechen.Genauso warne ich vor diesen vielen günstigen Kreditangeboten im Netz. Ist mir passiert, 338,00 Euro gezahlt und nichts mit Geld. Solche angeblichen seriösen Firmen müssten gleich aus dem Netz verbannt werden.
www.dialerschutz.de www.schwarzeschafe.de www.spamschutz.de

2006-12-19 04:41:17 · answer #8 · answered by rico 2 · 0 0

Hallo,
Mir ist genau das Selbe wiederlaufen...
In KEINEM Fall zahlen, die Mails und Mahnungen einfach ignorieren und am besten sofort eine Anzeige bei der Polizei machen.

Außerdem wurde mir vom Konsumentenschutz empfohlen, dass ich einen (eingeschriebenen) Brief an den Hauptsitz der Firma (also in die Schweiz) schicken soll, und im Schreiben erklären, dass "die Kostenpflicht des Angebots als überraschende, nachteilige Klausel nach §864a ABGB unwirksam und daher nicht Vertragsbestandteil ist.".

2006-12-18 09:33:01 · answer #9 · answered by Raffael 1 · 0 0

gehe auf die hp

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da sind sehr gute wege vorgeschlagen

2006-12-15 08:41:18 · answer #10 · answered by whyskyhigh 7 · 1 1

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