darauf sind schon zahlreiche leute reingefallen!
war hier auch schon desöfteren ein thema.
auf keinen fall zahlen!
im netz gibts auch ne seite darüber
2006-12-14 03:04:02
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answer #1
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answered by Anonymous
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Schau unter stöbern da findest du ungefähr 2000 antworten auf diese Frage. Aber kurz gesagt nein.
2006-12-14 11:07:25
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answer #2
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answered by edelblume 5
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Wenn Du nicht ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen wurdest, dann hefte den Schmier ab unter unerfreuliche Erfahrungen und ignoriere ihn. Wenn es zu bunt wird evtl Anzeige erstatten. Zur Info der anderen User kannst Du vielleicht auch die URL nennen, auf der Du verführt wurdest.
2006-12-14 11:04:00
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answer #3
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answered by Anonymous
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Frage wurde schon 100 x gestellt! das ist Betrug, also NEIN
2006-12-14 11:02:58
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answer #4
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answered by Janine 3
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genau dieses thema hatte ich neulich in der schule...du musst mal auf der seite nachschauen, ob da in den AGBs (allgemeine geschäftsbedingung) was steht von wegen: nicht kostenfrei....bzw. ein hinweis auf die kosten) wenn dort kein hinweis steht: nicht bezahlen..viel glück
2006-12-14 11:03:59
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answer #5
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answered by L!SA 2
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Schmeiss das Papier einfach in den Papierkorb und denk nicht länger darüber nach.
2006-12-14 11:24:53
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answer #6
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answered by arnold_sca 4
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Ich habe vor einiger Zeit einen vermeintlich kostenlosen IQ Test gemacht und einige Tage später eine Rechnung über 30,00€ erhalten!
Ich habe sie ignoriert und 2 Wochen später noch mal eine Mahnung erhalten, die ich auch wiederum nicht beachtet habe!
Das war am 24.10. und seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört!
Ignoriers einfach, ich denke das die sich nicht mehr melden werden!
2006-12-14 11:18:53
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answer #7
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answered by evenhanded 5
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Sei mir nicht böse, wenn ich mich da dranhänge und auch frage:
ich habe jetzt eben so eine ähnliche Sache am Hals mit einer Firma namens Planetwin,de von der d&p mdeia gmbh.
Die behaupten, ich hätte da online was bestellt bei Ihnen und würde das seit 11/2005 schon erhalten - was auch immer!!!!!! Die verlangen monatlich 6,99 für ich weiß nicht was!!!
Nach mehreren emails hin und her haben die mir heute per Post mitgeteilt, ich würde ihnen 33,47 Euro schulden. Ich weiß wirklich nicht, wofür!!!
Was macht man denn in so einem Fall? Wohin kann man das melden??
Wenn einer da was genaueres weiß, dann bitte an mich mailen:
Sollana@aol.com
Lieber Gruß!
2006-12-14 11:17:14
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answer #8
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answered by zimperline 2
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Ich habe solche Mails auch schon bekommen und GOTTSEIDANK nicht darauf reagiert. Aber keine Angst - schmeiß die Rechnung weg - die können Dir gar nichts! War schon bei den Verbraucherschützern drin und die stehen glaube ich bei denen auch schon auf der Liste der schwarzen Schafe! Laß Dir nur die Mahnungen - schicken und schmeiß die alle weg. Reagieren muß Du nur auf ein gerichtliches Schreiben und das wirst Du nie bekommen - weil die nicht zu einem Gericht gehen - dann würden sie nämlich des Betruges überführt.......
2006-12-14 11:07:57
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answer #9
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answered by TamiS 5
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eigentlich müsstetst du es bezahlen, aber solange du keinen echten namen eingegeben hast brauchste auch keine angst vor ner rechnung per post oder gar dem gerichtsvollzieher haben.
bei mir war auch noch ne IP-adresse gespeichert worden, später hab ich mal nachgesehen und es war die eines Telekom-servers in Oldenburg. und da wohne ich ganz bestimmt nicht ;) also einfach auf post warten, dann kannste immernoch zahlen.
Es gibt im Netz auch schon vorgefertigte einspruchschreiben, von anwälten verfasst
An
*[Betreiber]*
Kunden Nr.:xxxxxxxxxxxxxx
Rechnungs Nr.:xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, den xx. xxxx xxxx
Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäà § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäà §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäà § 355 BGB
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 24. Oktober 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daà auf www.lebensprognose.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daà Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäà § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaÃt wurde.
In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäà § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäà § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäà Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheià nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.
Hochachtungsvoll
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx
(auch für ähnliche seiten anwendbar mit anderem namen.)
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2006-12-14 12:13:53
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answer #10
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answered by buddha281 2
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