Hallo Leute,
ich brauch mal eine aussagekräftige Information.
Meine Tochter ist 18 Jahre, geht auf ein Wirtschaftsgymnasium, unterhält einen eigenen Hausstand und bezieht Leistungen aufgrund des Schulbesuchs vom Arbeitsamt oder Sozialamt für Wohnung und Nebenkosten (ob für den Lebensunterhalt auch, ist mir nicht bekannt)
Nun wollte ich mich beim Jugendamt erkundigen, wie lange und in welcher Höhe ich noch unterhaltspflichtig gegenüber meiner Tochter bin.
Das Jugendamt darf mich als Unterhaltspflichtigen aber nicht beraten, sondern nur Unterhaltsberechtigte, mich darf in dieser Hinsicht nur ein Rechtsanwalt beraten (angeblich steht das in den Rechtsberatungsgesetzen und telefonisch von einem Rechtsanwalt bestätigt bekommen.)
Nun habe ich mich im Internet schlau gemacht, aber etwas direktes habe ich nicht gefunden, was mich weiter bringt.
Kennt jemand gute, aussagekräftige Internetseiten zu diesem Thema bzw. bekommt man bei irgendeiner Stelle kostenlose Rechtsauskunft.
2006-12-13
22:34:46
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gefragt von
Anonymous
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