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Hallo Leute,

ich brauch mal eine aussagekräftige Information.

Meine Tochter ist 18 Jahre, geht auf ein Wirtschaftsgymnasium, unterhält einen eigenen Hausstand und bezieht Leistungen aufgrund des Schulbesuchs vom Arbeitsamt oder Sozialamt für Wohnung und Nebenkosten (ob für den Lebensunterhalt auch, ist mir nicht bekannt)

Nun wollte ich mich beim Jugendamt erkundigen, wie lange und in welcher Höhe ich noch unterhaltspflichtig gegenüber meiner Tochter bin.
Das Jugendamt darf mich als Unterhaltspflichtigen aber nicht beraten, sondern nur Unterhaltsberechtigte, mich darf in dieser Hinsicht nur ein Rechtsanwalt beraten (angeblich steht das in den Rechtsberatungsgesetzen und telefonisch von einem Rechtsanwalt bestätigt bekommen.)

Nun habe ich mich im Internet schlau gemacht, aber etwas direktes habe ich nicht gefunden, was mich weiter bringt.

Kennt jemand gute, aussagekräftige Internetseiten zu diesem Thema bzw. bekommt man bei irgendeiner Stelle kostenlose Rechtsauskunft.

2006-12-13 22:34:46 · 3 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

3 antworten

Schau dir doch mal Frag-einen-anwalt.de an. Dort kann man dann auch selbst bestimmen wieviel man zahlen will.

2006-12-13 22:40:50 · answer #1 · answered by tobi_hanni 3 · 1 0

Am sinnvollsten wäre es wohl - sofern dir die finanziellen Mittel fehlen - dir bei dem für dich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu besorgen und dir sodann auf dessen Basis bei einem Anwalt eine Beratung erteilen zu lassen.

2006-12-13 22:50:46 · answer #2 · answered by profiler 6 · 0 0

die volljährigkeit deiner tochter befreit dich leider nicht von deiner unterhaltspflicht.
bis sie 27 ist musst du für sie zahlen solange sie sich nicht selbst versorgen kann. zb durch schule, studium,ausbildung.
wobei auch die mutter ihren teil zu tragen hat sofern sie dazu in der lage ist.
du kannst dich bei einem rechtsanwalt kostenfrei in der ersten "sitzung" beraten lassen.

wobei mir schon zu ohren gekommen ist das eine 21 jährige bekannte meiner schwester zurück in den haushalt der eltern musste eben weil sie nicht selbst für den unterhalt aufkommen konnte, die eltern trotz fähigkeit sich geweigert haben ihr wohnung usw zu finanzieren. hilfe vom amt wurde ihr gestrichen...
ist aber wie gesagt nur hören-sagen, das einzige was ich wirklich diesbezüglich weiss ist das sie tatsache seit neuesten wieder bei ihren eltern lebt und das nicht freiwillig....

2006-12-13 22:48:03 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

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