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Die einen sagen auf jeden fall zahlen die anderen sagen auf keinen Fall was soll ich tun jetzt wirklich!!!

2006-12-13 20:05:12 · 9 antworten · gefragt von Steffi 4 in Nachrichten & Medien Sonstiges - Nachrichten & Medien

9 antworten

Ich kann deine Unsicherheit
verstehen.
Die Frage wurde hier schon
oft gestellt,siehe hier:
http://de.answers.yahoo.com/search/search_result;_ylt=AlSHRBtSQ567xYoTrANruKr6CQx.?p=lebensprognose

2006-12-13 20:09:47 · answer #1 · answered by saloniki 6 · 0 0

Hallo Steffi,

Ich habe auch eben einer Rechnung bekommen.....kannst mir ein email schicken....

2006-12-14 08:56:39 · answer #2 · answered by CeciliaM 2 · 0 0

Hallo

Wenn du minerjährig bist dann musst du es nicht zahlen aber wenn du aus dem Ursprungsland der Webseite komst und schon 18 Jahre alt warst dann wirst du es zahlen müssen.

2006-12-14 05:20:34 · answer #3 · answered by bauma16 1 · 0 0

Hallo,

auf keinen Fall zahlen. Wegducken und gar nichts tun ist aber auch nicht richtig.

Erstens ist es eine Abzockerfirma. Dazu hast Du schon viele Hinweise bekommen.

Zweitens bist Du mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig:
"das BGB unterscheidet die Geschäftsunfähigen, die beschränkt Geschäftsfähigen und die voll Geschäftsfähigen. Wer das siebte Lebensjahr vollendet hat, aber noch keine 18 Jahre alt ist, gilt als beschränkt geschäftsfähig. Folglich müssen die Eltern immer ihre Einwilligung geben, wenn Verträge unterschrieben werden. Sonst sind diese „schwebend wirksam“. Ein 15-Jähriger kann also keinen Handyvertrag abschließen oder ein Bankkonto eröffnen. Mama und/oder Papa müssen mit. Anders sieht es zum Beispiel beim Kauf einer Prepaid-Karte für das Handy aus. Dafür bekommen Jugendliche unter 18 Jahren ihr Taschengeld; zur freien Verfügung. Steht ein Erbe oder eine größere Geldsumme als Geschenk an, dann haben wieder die Eltern und nicht die Minderjährigen das Sagen"
Du kannst also immer sagen, dass Du nicht geschäftsfähig bist und der Vertrag daher unwirksam ist. Wo kein Vertrag ist, da ist auch keine wirksame Forderung.

Ich würde mich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Adresse wurde Dir schon gegeben. Die helfen Dir mit dem weiteren Vorgehen.

Wenn Du Sorge hast, weil Du einen Firmenrechner verwendet hast, dann offenbare Dich Deinem Vorgesetzten. Es kann sein, dass Du dafür abgemahnt wirst, aber für eine Kündigung reicht der Verstoß meines Wissens nach nicht aus. Vermutlich passiert aber gar nicht so viel, so gravierend war der Verstoß ja nicht.

Grüße

Kai

2006-12-14 04:39:55 · answer #4 · answered by Raik 7 · 0 0

Nicht zahlen. Nach drei Manungen geben die auf.

2006-12-14 04:38:35 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

nicht zahlen! Aber warum liest man nicht die AGB, wenn kein Hinweis auf die AGB gegeben ist : Finger weg!!!!

2006-12-14 04:34:17 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Eine verbindliche Auskunft bekommst Du hier:

http://www.verbraucherzentrale.info/index.php

2006-12-14 04:24:19 · answer #7 · answered by Limao 3 · 0 0

Wenn du während der Arbeitszeit diesen Test gemacht hast, und das Internet deiner Arbeitsstelle genutzt hast würde ich an deiner Stelle ganz schnell zähneknirschend zahlen. Denn anderenfalls kann es dich sogar noch deine Arbeitsstelle kosten. Das ist die Sache nicht wert. Buche es unter Erfahrungen ab und lerne daraus.

Gruß Chathexe1

2006-12-14 04:14:10 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

wenn du die frage so stellst,dann solltest du nicht zahlen,aber andersherum solltest du es auch nicht tun

2006-12-14 04:08:15 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 2

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