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TIP: §185 BBG (Bundesbeamtengesetz)

2006-12-13 06:06:02 · 6 antworten · gefragt von ckastius 3 in Politik & Verwaltung Politik

6 antworten

Auch wenn sich das hier so mancher erträumen würde: NICHT auf die Türkei!
Auch ohne in Gesetzen zu schmökern sagt mir mein "gesunder Menschenverstand", dass Beamte grundsätzlich auf die Verfassung des Landes oder Staates vereidigt werden, dem sie dienen (zu dienen vorzugeben pflegen).

2006-12-13 07:13:09 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

der ihn bezahlt,und ansonsten nichts fordert und mit irgend welchen dingen belästigt.

2006-12-13 16:03:12 · answer #2 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

Gegenfrage: Was hat die Definition des Reichsgebietes in den Übergangsvorschriften des Bundesbeamtengesetzes mit der Vereidigung zu tun?
Ansonsten: Auf keinen Staat, sondern auf das Grundgesetz:

§58 BBG: (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

2006-12-13 14:31:03 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Auf einen S****ßstaat!

2006-12-13 14:25:38 · answer #4 · answered by Chaosgott86 2 · 0 0

auf die Bundesrepublik Deutschland - auf was denn sonst!

2006-12-13 14:11:50 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Bundesstaat oder habe ich da was nicht begriffen?

2006-12-13 14:11:46 · answer #6 · answered by Kniescheiben Taylor 2 · 0 0

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