von 16 - 18 wäre es nur strafbar, wenn er Ihr Lehrer, Ausbilder o.ä. wäre, also ein "Abhängigkeitsverhältnis" besteht.
2006-12-14 03:34:39
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answer #1
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answered by Anonymous
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Zivilrechtlich könnten die Eltern dem Mann den Umgang mit der Tochter verbieten, solange Sie noch nicht 18 ist. (§ 1632, Abs. 2 BGB ). Strafrechtlich ist ihm aber nicht beizukommen!
Dagegen könnte aber das Mädchen vor Gericht ziehen und eine familiengerichtliche Entscheidung herbeiführen. Die Chancen stünde gut für sie.
2006-12-13 14:27:22
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answer #2
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answered by lacy48_12 7
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Nein, es ist nicht strafbar. Ab 16 darf sie. Außer, die Eltern verbieten es ihr. Die haben, bis sie 18 ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und können ihr den Umgang mit dem Kerl verbieten, und das ggf. polizeilich durchsetzen lassen. Für die nächsten zwei Jahre. Mit 18 ist aber dann endgültig Schluss damit.
Steht alles im BGB; Paragraphen bitte selber nachschlagen.
2006-12-13 13:18:30
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answer #3
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answered by Lucius T Fowler 7
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Ist nicht Strafbar! Hat das Mädchen denn keine Eltern?
2006-12-13 13:15:17
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answer #4
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answered by filos 4
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.... fragt sich dann nur welcher 26 jährige auf die Idee kommt mit einer 16 jährigen in die Kiste zu springen ? ? ? Also ich bin 26 und diese Frage hat sich mir noch nie gestellt, weil einfach nicht meine Altersklasse.
Aber soweit es in Erinnerung habe ist es legitim wenn er und sie unter 18 sind, ist einer von beiden jedoch älter, dann stellt das den Tatbestand der Verführung Minderjähriger dar.
2006-12-13 13:14:21
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answer #5
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answered by ? 2
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Eine Kollegin von mir war vor kurzem auch mit 16 mit einem 25jährigen zusammen. Sie macht ABI, er studiert.
Das Alter geht eig.
Mit 16 hat ein Mädchen im Idealfall bereits eine gewissen Reife.
Viel krasser und wirklich schamlose und peinliche (weil Unfähigkeit zeigende) Ausnutzung finde ich eher, wenn ein 20jähriger mit einer 13jährigen zusammen ist.
Eine 13jährige lässt sich doch leichter beeinflussen als eine Fahne im Wind!
PS: SOWEIT ICH WEISS; KANNST DU NIX MACHEN!
Ab 16 darf sie auch Sex mit ihm haben und er kann nicht belangt werden, wenn er sie verführt hat.
2006-12-13 13:09:42
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answer #6
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answered by menschliches.wesen88 6
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Ganz einfach,ja
2006-12-13 13:09:14
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answer #7
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answered by Gerhard S 4
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Das ist verführung Minderjähriger und strafbar.
2006-12-13 13:09:11
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answer #8
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answered by Anonymous
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Hallöchen,
ja sicher, Verführung von Minderjährigen. Anzeige erstatten wenn Du Beweise hast.
gk
2006-12-17 12:47:57
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answer #9
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answered by Karlchen * 7
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wenn 13 jährige kinder gebären dürfen dann dürfen auch 16jährige mit einem 26jährigen in die kiste hüpfen, rege dich lieber über die kinder auf den strassen auf die für 10 euro anschaffen was das zeugs hält, da hast du mehr zu tun und kannst dich richtig aufregen
2006-12-17 11:29:37
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answer #10
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answered by Anonymous
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