Ich habe viele Jahre in allen moeglichen Laendern gelebt und unterwegs ein paar andere Staatsbuergerschaften angenommen (Neuseeland, Australien, Canada). Irgendwie hat das wohl jemanden in Bonn veraergert, und ich habe nun seit ca. 22 Jahren keinen deutschen Pass mehr, den wollten sie mir nicht mehr geben, als ich letztes mal bei der Botschaft antappte mit der Bitte um einen frischen, alter war abgelaufen. Was mir jetzt nicht so ganz klar ist: habe ich meine Staatsbuergerschaft "verwirkt"? Wollen die mich bestrafen? Was kann ich dafuer, dass ich so lange woanders lebe? Wie dem auch sei, ich habe zwar nicht vor, wieder in Deutschland zu leben, aber sollte ich als gebuertiger und abstammungsmaessiger Deutscher nicht auch die Staatsbuergerschaft haben duerfen, egal, ob ich andere Paesse habe?
2006-12-12
13:52:15
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8 antworten
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gefragt von
Tahini Classic
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in
Politik & Verwaltung
➔ Einwanderung
Du hast Deine Staatsbürgerschaft nicht "verwirkt" , weil Du so lange im Ausland geklebt hast und nicht in Deutschland, sondern weil Du andere Staatsbürgerschaften angenommen hast. Da es die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nur in Ausnahmefälle gibt. Du hättest bevor Du eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hast einen Antrag in Deutschland stellen müssen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Nichts anderes habe ich oben schon erklärt, nur halt mit einfacheren Worten. Auf der Internetseite vom Auswärtigem Amt kann man es auch nachlesen. Dort habe ich es vor zwei Jahren mal gelesen, daher weiß ich es.
Zu Alwin E.: Bei Wikipedia steht : Bei Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft auf Antrag des Staatsbürgers, wenn dieser nicht eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde zuvor beantragt und erhält.
Damit ist gemeint: wenn ich jetzt zum Beispiel vorhätte die amerikanische Staatsangehörigkeit zu beantragen, müßte ich bevor ich die amerikanische Staatsbürgerschaft beantrage eben einen Antrag auf beibehaltung von der deutschen Staatsbürgerschaft eben bei dieser Staatsbürgerschaftsbehörde stellen und diesen auch genehmigt bekommen. Erst dann kann ich bei den Amis den Antrag auf die Usbürgerschaft machen. Anderenfalls verliere ich mit Erhalt der Usbürgerschaft die Deutsche Staatsangehörigkeit.
2006-12-12 14:43:54
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answer #1
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answered by ymotsch 4
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Jeder Pole, Türke, Jugo und andere, die einen deutschen Schäferhund haben, bekommen auch einen deutschen Pass, aber jemand, der in Deutschland geboren wurde und das als Kind deutscher Eltern und einmal seinen Pass abgegeben hat, der bleibt für immer ausgebürgert. So wurde es mir auf der deutschen Botschaft in Mexiko erklärt. Auch ich kenne dieses Problem sehr gut. Ich würde gerne die mexikanische Staatsbürgerschaft annehmen, müsste dazu aber meinen deutschen Pass abgeben und wäre den für immer los. Komisch ist dass die Belgier, Holländer, Dänen und viele mehr ihren Pass behalten dürfen - nur das gute (schei..) Deutschland muss mal wieder mit unverständlichen Sonderrechten allen anderen etwas vormachen - ich spreche aus persönlicher Erfahrung. Bist du allerdings Politiker, oder Diplomat, dann gelten diese Regelungen nicht mehr - komisch, ich dachte vor dem Gesetzt sind alle gleich (noch so eine Lüge aus dem deutschen Grundgesetz).
Grüsse dich, du armer staatenloser Exdeutscher
2006-12-13 01:26:47
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answer #2
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answered by Anonymous
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Da Deutschland grudnsätzlich keine 2. Staatsbürgerschaft zulässt, ausser bei Türken, bekommst du erst wieder einen Deutschen Pass wenn du nach Deutschland zurück kommst und unter Vorlage deiner Geburtsurkunde nachweist, dass du in Deutschland geboren bist. Unter Umständen verlangen die deutschen Behörden eine Bestätigung des Landes, von dem du zuletzt einen Pass hattest, dass du diese Staatsangehörigkeit abgelegt hast.
Kostet glaube ich 60 Euro und dauert 6 Wochen.
2006-12-13 16:39:11
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answer #3
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answered by arnold_sca 4
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Arnold: soweit ich mich erinnere, akzeptiert Deutschland Doppel-Staatsangehörigkeiten auch bei US-Amerikanern, Österreichern und Franzosen, wohl aus historischen Gründen. Deutsch-Franzosen müssen sich, glaube ich, mit 18 entscheiden. Wenn Frankreich damals die Wehrpflicht schon abgeschafft gehabt hätte, hätte ich es vielleicht versucht.
2006-12-14 05:14:33
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answer #4
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answered by MichReiter 3
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Well baby ..shit happens . du solltest dich mal entscheiden welchem Land du dich verbunden fühlst .Meiner Meinung nach ist das nicht so schwer.Wo willst du leben ?Die deutsche Staatsbürgerschaft (wenn du eine andere in einem andern Land beantragt hast )kannst du nur mit einer "Beibehaltungserklärung" behalten .
Und dazu musst du Gründe angeben ...
2006-12-13 16:15:38
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answer #5
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answered by Anonymous
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Du hast deine Staatsbürgerschaft verloren, weil du dich selber ausgebürgert hast und eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hast. Sobald du als volljähriger Deutscher eine andere Staatsbürgerschaft annimmst, verlierst du automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
2006-12-13 00:52:33
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answer #6
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answered by kuchenmacher 6
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das ist eine Einzelfallprüfung - die Möglichkeit besteht auf jeden Fall !!! - Ausserdem für alle Besserwisser - Ich darf als deutscher Staatsbürger auch eine andere Staatsbürgerschaft annehmen , z.B. die italienische Staatsbürgerschaft und somit 2 Staatsbürgerschaften haben .
2006-12-15 06:24:43
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answer #7
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answered by Anonymous
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Als gebürtiger Deutscher kannst Du Deine Staatsbürgerschaft gar nicht verwirken, es sei denn, Du wirst offiziell ausgebürgert. Welche komische Botschaft war das denn, die Dir keinen Pass geben wollte?
Übrigens, die Hauptstadt ist seit vielen Jahren schon Berlin. Bonn war mal...
Ach so, ja, Nachtrag noch:
Eventuell solltest Du beim Standesamt Deines Geburtsorts eine Geburtsurkunde anfordern. Dann MÜSSEN sie Dir einen Pass geben.
@ymotsch,
was Du schreibst, halte ich für, sorry, Quatsch. Ich kenne ein paar Deutsch-Amerikaner, und sogar einen Deutsch-Amerikaner-Kanadier. Keinen von denen wurde die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt, nur weil sie auch Bürger anderer Länder sind.
Äh, noch ein Nachtrag, ymotsch:
Teilweise hast Du doch Recht. In der Wikipedia steht, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen kann, wenn man eine andere erworben hat, aber nur AUF ANTRAG des Staatsbürgers. Ansonsten behält man sie.
2006-12-12 22:43:01
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answer #8
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answered by Lucius T Fowler 7
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