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Ich mache in einem Mehrfam.haus die Elektroinstall. selber. Kann mir jemand vorschreiben bis wann ich die fertig haben muss? Es geht bei mir langsam voran.Dementsprechend hängen viele Kabel noch rum. Die Elektrofirma vomden restlichen Wohnungen hat mir eine Frist gesetzt, ansonsten lässt Sie über die Stadtwerke meinen Zähler sperren. Ist das gesetzlich? Dürfen die das?
Danke

2006-12-12 04:16:21 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Heimwerken

9 antworten

Ich würde mich an Ihrer Stelle mal erkundigen, wie Ihre rechtliche Situation da überhaupt ist ("Ich mach das selber..."). Fachkunde, Absicherung Ihrer Baustelle, wer die Abnahme macht usw.

Ich habe jedenfalls Elektrotechnik studiert und weiss, dass mich diese Ausbildung NICHT dazu berechtigt, Elektroinstallationsarbeiten durchzuführen. Vielleicht sind Sie ja Elektromeister oder was vergleichbares.

2006-12-12 05:10:40 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 1

Sofern ich dies richtig sehe hat die Elektrofirma die Zähler beantragt
und auch die Arbeiten bis zum Zähler ausgeführt. Insofern bestätigt
diese auch die ordnungsgemäße Ausführung der Installationsarbeiten. In aller Regel wird der Zähler erst nach Fertigstellung gesetzt, außer bei Reparatur und Renovierung,
dann ist der Zähler ja schon vorhanden. In deinem Fall sehe
ich hierbei jedoch das Recht auf der Seite der Firma da vermutlich
diese für den Zähler unterschrieben hat.

2006-12-15 13:40:39 · answer #2 · answered by Logisch oder nicht 5 · 1 0

Naja Broker,

das ist eine Frage der Schnittstellen, Wer ist bis wohin wofür verantwortlich.
Es muß unterschieden werden zum Ersten zwischen der Elektroinstallation zwischen Kabeleintritt ins Haus bis zum Zähler. Das ist in der Verantwortung des Netzbetreibers. Da die Betreiber meist keine eigenen Funkenhascher (Elektriker) mehr haben, binden sie sich eine Installationsfirma.
Zum Zweiten gibt es die Installation vom Zähler zu den Wohneinheiten. Dort befindet sich dann die Unterverteilung. Führen die Zuleitungen zwischen Zählerschrank und Wohnungsunterverteilung durch ein gemeinsam genutztes Treppenhaus und ist eine Fremdfirma damit beauftragt diese Leitungen bis in die Wohnung zu legen, so hat sie eine Frist einzuhalten, die Sie an Dich weiterleitet. Das wäre also gerechtfertigt. Grundsätzlich kann ja aber das "dicke Kabel" in Deine Wohnung gelegt werden und unten im Zählerschrank gibt es eigentlich immer einen Ausschalter für jeden Zählerbereich (den verblombt der Netzbetreiber bei Nichtbezahlung). Ist dieser Ausschalter aus, ist keiner Strom in Deiner Wohnung und Du kannst klemmen soviel Du willst :-). Die Miete für den Zähler muß eh der Endkunde tragen unabhängig davon wieviel Strom er abnimmt. Es gibt im Allgemeinen auch keine Mindestabnahmevereinbarungen in Stromverträgen.
So, die Elektrofirma kann Dir eigentlich garnichts, da Du für Deine Zähler einen Vertrag mit dem Versorger hast (Den hast Du doch, oder?). Der Bezug von Baustrom, den Du ggf. im Winter benötigst um etwas zu sehen, ist eine andere Geschichte.
Gruß Mario

2006-12-13 18:36:16 · answer #3 · answered by ma_scht 3 · 1 0

Was? Also ich musste die Frage dreimal lesen! Warum sollte Dir die Firma eine Frist setzen? Die Arbeiten sind doch für Dich selbst wenn ich das Richtig verstehe! Was haben die anderen Wohnungen damit zu tun? Warumm sollten die Satdwerke Dir den Saft abdrehen? Der Zähler wird nur bei Zahlungsrückstand gesperrt! Wenn du Vertraglich an diese Firma gebunden bist, dann würde ich Dir den Auftrag entziehen und eine Strafe verhängen in Form eine Rechnung, wenn Du den Bau nicht in 2 Wochen (Alleine) fertig hast!

2006-12-13 04:01:33 · answer #4 · answered by Stefan R 6 · 1 1

Du darft keine Installation selbst durchführen, außer Du hast den Elektromeister und bist bei den Stadtwerken zugelassen. Ausnahme ein Elektromeister unterschreibt für Dich die Meldung an die Stadtwerke. Erledige die Arbeiten so schnell wie möglich und lasse einen zugelassenen Elektriker einen E-Check machen und den Antrag bei den Stadtwerken unterschreiben. Vorher mit dem Elektrounternehmen absprechen.

2006-12-12 06:01:01 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Der Eibau einer Zählereinheit obliegt einer E-Firma, die vom Eigentümer beauftragt wird. Diese werden meistens an Fristen gebunden und müssen dann ihre Arbeit erledigt haben. Im Normalfall verlegen diese Firmen dann auch die Zuleitung in die Wohnung bis zur Unterverteilung und setzen dort eine Vorsicherung, mit der die gesamte Anlage in der Wohnung abgeschaltet werden kann.
Alles was jetzt folgt ist Sache des Mieters. Er sollte für eine Grundausstattung in der Wohnung sorgen.
Möchtest du die Anlage in deiner Wohnung individuell anpassen, so kann dir niemand vorschreiben, in welcher Zeit du diese Arbeit erledigt haben musst, denn DU wohnst dort und nicht die E-Firma, die hat damit überhaupt nichts zu tun.
Lass dich also nicht ärgern und arbeite mit der Geschwindigkeit die gu für richtig hälst.
Sorge aber immer für deine Sicherheit, indem keine offenliegende spannungsführende Teile erreichbar sind!

2006-12-15 20:59:50 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

Kommt drauf an:
Wenn du den Zählerkasten, Übergabepunkt selber einbaust, mußt du auf die anderen Gewerke Rücksicht nehmen. Die Elektrofirma muß ja für ihre arbeit gerade stehen.

Den Zähler läßt die Firma dann sperren, damit sie keine Haftungsprobleme im Mehrfamilienhaus bekommt. Da solltest du dann mal mit deinen Stadtwerken sprechen.

2006-12-13 03:16:21 · answer #7 · answered by Norrie 4 · 0 1

die e-firma kann dir garnichts......

wohl aber die stadtwerke,einfach da ma anrufen und nachfragen.

2006-12-12 04:21:41 · answer #8 · answered by Andy D 2 · 0 1

Hallo,

einfache arbeiten kannst Du selber machen, arbeiten am Zählerkasten und Sicherungskasten muß ein Fachmann machen und es muß auch abgenommen werden.

Zumindest der Hausanschluß.
Wenn du Elektriker bist kannst du alles selber machen.

2006-12-13 21:45:10 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 3

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