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KNIFFLIGE FRAGE: Gefragt sind Staatsminister, keine Minister von Bundesländern, Provinzen oder so. Genausowenig sind Bürger von teilautonomen Gebieten (z.B. Schotten in GB, Katalanen in Spanien oder so...) gefragt. Der Minister darf auch NUR eine aktuelle ausländische Staatsbürgerschaft besitzen und nicht doppelte Staatsbürgerschaft etc. ALSO: WER VERTRITT EIN EU-Land als echter Ausländer dieses Landes?

2006-12-11 19:33:25 · 3 antworten · gefragt von peerdondel 2 in Politik & Verwaltung Politik

3 antworten

Setzt das passive Wahlrecht nicht voraus, daß der Betreffende die jeweilige Staatsbürgerschaft besitzt? Also würde ich mal sagen: NEIN!

2006-12-11 19:45:12 · answer #1 · answered by Harald S 4 · 2 1

Das geht schon mal rein rechtlich nicht, denn ein Minister verttritt immer das Land, dessen Bürger er ist.

2006-12-12 03:50:32 · answer #2 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 1

Papst Benedikt nutzt für Auslandsreisen (auch schon zu den Zeiten, als er noch Kurienkardinal war) nicht seinen vatikanischen Pass. Das aber auch nur, weil ein vatikanischer Pass bei den internationalen Behörden zu unbekannt ist und in lateinischer Sprache verfaßt ist.
Ich glaube, er nutzt stattdessen seinen deutschen Reisepass, also müßte er zumindest die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Kurienkardinäle des Vatikan (vereinfacht den Ministern entsprechend) sind teilweise unterschiedlicher Nationalität.

2006-12-12 03:49:53 · answer #3 · answered by Chris 3 · 2 1

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