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Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 16.05.2006, AZ: B 4 RA 22/05, daß Abschläge (Verminderung des Zeitfaktors) bei Erwerbsminderungsrenten rechts- und verfassungswidrig sind, wenn die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen wird.

Genügt in diesem Fall ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung mit der Bitte um Überprüfung oder ist es ratsam, zu klagen?

2006-12-11 16:42:44 · 3 antworten · gefragt von Heuschrecke 3 in Nachrichten & Medien Sonstiges - Nachrichten & Medien

3 antworten

Schreib an den Rentenversicherungsträger unter Bezug auf dieses Urteil. Unbedingt das Aktenzeichen angeben. Fordere den Rentenversicherungsträger auf, die Rente entsprechend anzupassen. Wenn ein ablehnender Bescheid kommt, dann ab zum Anwalt und dann vors Sozialgericht.

2006-12-11 18:46:00 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Du musst dich in jedem Fall melden, sonst geschieht gar nichts. Ich würde denen ein Schreiben mit dem Hinweis auf dieses Gerichtsurteil schicken und auf erneuter Berechnung bestehen.
Du musst nur Geduld mitbringen, denn Gottes Mühlen mahlen langsam, die der Behörden stehen aber fast still.

2006-12-11 20:08:50 · answer #2 · answered by Gnurpel 7 · 1 0

Ich würde, wenn dich dieses Urteil betrifft ein Einschreiben mit Bezug darauf an die zuständige Rentenversicherungsstelle schicken, und um Nachzahlung bitten. Sollte man sich weigern oder du kommst nicht weiter würde ich eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Der hilft dann und kennt sich da auch besser aus.

2006-12-11 17:50:16 · answer #3 · answered by chatti 4 · 1 0

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