Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 16.05.2006, AZ: B 4 RA 22/05, daß Abschläge (Verminderung des Zeitfaktors) bei Erwerbsminderungsrenten rechts- und verfassungswidrig sind, wenn die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen wird.
Genügt in diesem Fall ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung mit der Bitte um Überprüfung oder ist es ratsam, zu klagen?
2006-12-11
16:42:44
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Heuschrecke
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