English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hi,
wir haben heute eine sehr wichtige Bwl-Klausur wieder bekommen. Ich habe insgesamt 71 %. Ich habe also 29 % der Arbeit falsch. Jetzt das Problem: Die 29% setzen sich aus 5 % falschen Antworten im Multiple-Choice (diese Fehler sehe ich auch absolut ein) und 24 % die mir bei den restlichen Aufgaben wegen Formfehlern abgezogen wurden zusammen!!
Beispiel Aufgabe 6: Buchen auf T-Konten
Ich habe alles perfekt gelöst und die richtige Lösung raus und habe trotzdem nur 12 von 19 möglichen Punkten bekommen weil ich beispielsweise 12.500,- anstatt 12.500,00 geschrieben habe!

Ich habe also von 95% die ich ohne die Formfehler gehabt hätte nur 71 % bekommen! Eine 3 anstatt eine 1!!

Haben die Lehrer gar keine Vorgaben an die sie sich halten müssen? Kann doch nicht sein das ich 2 Ankreuzaufgaben (5%) falsch habe und trotzden nur eine 3 bekomme...

Wäre schön wenn ihr mir antwortet! Vielen Dank im vorraus...

2006-12-10 23:44:56 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Schule & Bildung Prüfungen & Tests

12 antworten

Das kommt darauf an, wie viel Wert bei euch auf die Wahrung der korrekten Form gelegt wird. Gerade in der Buchhaltung müssen gewisse Normen erfüllt werden. Wenn also Usus ist 25.000,00 zu schreiben, dann ist deine Schreibweise falsch. Die Nullen hinter dem Komma haben ja in der Buchhaltung einen Sinn. OK - früher eher, heute wird ja kaum mehr per Hand gebucht.
Doch wenn ihr das so gelernt habt und du es anders geschrieben hast, ist es leider ein anrechenbarer Fehler, auch wenn es kein Lösungsfehler ist. Sorry.

2006-12-10 23:53:06 · answer #1 · answered by AliceDasWunder 6 · 2 1

Du hast auf einem Kontenblatt gebucht? Du hast bestimmt irgendwann mal im Unterricht gelernt, dass auf einem Kontenblatt Kommazahlen stehen muessen..........so wie du es in deinem Beispiel angeführt hast............Die Lösung ist richtig, aber die Schreibweise ist falsch, also kommt es zu Punktabzügen......dein Lehrer hat absolut richtig bewertet.
sorry

2006-12-11 00:01:58 · answer #2 · answered by Mel v 6 · 1 0

Moin!
Also als erstes würde ich ein Gespräch mit der/dem LehrerIn suchen. Aber gerade in der Buchhaltung ist es enorm wichtig, genau zu arbeiten, wenn dann der/die LehrerIn im Unterricht erwähnt hat, daß sie/er auf Genauigkeit Wert legt, dann ist das durchaus berechtigt, einen solchen Abzug durchzuführen.
Punktabzug wegen Formfehlern ist durchaus machbar, meiner Meinug nach. In BWL-Aufgaben, insbesondere Buchhaltung kommt es eben nicht nur auf richtig / falsch an, sondern auch auf die korrekte Schreibweise.
Grundsätzlich haben Lehrer (wie auch Ausbilder und Chefs) das Recht eigene Bewertungsmaßstäbe anzulegen. Es sollte alles in einem gewissen Rahmen bleiben. Notfalls würde ich mit der/dem Vorgesetzen sprechen, Stufenleiter, Schulleiter, etc., aber das kann sich auch negativ auswirken. Zu allererst -wie gesagt- Gespräch mit dem Lehrer suchen.
Internette Grüße

2006-12-11 00:27:12 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn Du dich ungerecht benotet fühlst, solltest Du mit dem Prüfer die Klausur durchgehen und die Fehler besprechen.
Wenn solche Formfehler gewertet werden, dann wird das auch seinen Sinn haben, scheinbar gehören bei dieser Prüfung auch Formale Dinge zum Erwartungshorizont.
Zu Deinem Beispiel mit den Beträgen würde ich auch sagen, daß es in einer BWL-Klausur nicht ausreicht 12.500,- als Betrag zu schreiben, dann das kann in der Wirtschaft unter Umständen als gerundeter Betrag gewertet werden, und es geht ja nunmal um genau Werte.

Offiziell Einspruch einlegen (mit Neubewertung durch andere Prüfer) hilft meiner Erfahrung nach -wenn überhaupt- nur kurzfristig etwas. Solltest Du nach dem Einspruch doch eine bessere Bewertung erhalten, wirst Deine Arbeit in Zukunft nur noch genauer bewertet und benotet.

2006-12-11 00:19:18 · answer #4 · answered by Chris 3 · 0 0

was tun?
ich wuerde vergleichbare arbeiten aus der gruppe dem lehrer vorlegen die eine bessere note haben als du.

2006-12-11 00:16:39 · answer #5 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Tja....als ehemaliger BWL-Assistent und Korrektor vieler, vieler Klausuren und Examensarbeiten kann ich dir nur sagen: Nein! Man kann ABSOLUT nichts dagegen machen. Es sei denn, du warst in deinen Grundrechten verletzt oder so... Sorry!

2006-12-11 00:13:23 · answer #6 · answered by peerdondel 2 · 0 0

Auf jeden Fall solltest du mit deinem Lehrer darüber reden und alles noch einmal durchgehen.
Bei uns war es z.B. wichtig den Wert hinter dem Komma auch mit aufzuschreiben. Also 12.500,00 Euro (oder was auch immer).

Wünsche dir viel Glück!

2006-12-10 23:59:11 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Es gibt halt für viele Sachverhalte Formvorschriften, die eingehalten werden müssen.
Entweder Formfehler aufzeigen lassen und versuchen diese zu entkräftigen(vorausgesetzt es ist nicht falsch was du gemacht hast)
oder daraus lernen und diese Fehler nicht nochmal machen.

2006-12-10 23:57:47 · answer #8 · answered by Hugin und Munin 2 · 1 1

beim lehrer beschwern, beim direktor beschwern usw..immer der höhere chef. aber nur wenn man beweise für ungerechtigkeit hat!

2006-12-11 01:21:51 · answer #9 · answered by desaria89 2 · 0 1

Ich würde erst mit dem Lehrer reden und wenn das nichts bringt zum Rektor der Schule gehen.
Drück Dir den Daumen.

2006-12-10 23:54:52 · answer #10 · answered by Sylvia M 3 · 0 1

fedest.com, questions and answers