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11 antworten

Was für eine Frage? Willst du deinen Arbeitsplatz behalten oder nicht? Dann erübrigt sich jegliche Diskussion! So weit sind wir leider schon!!!!

2006-12-10 07:54:09 · answer #1 · answered by binieH 3 · 0 0

wenn es Betriebsbedingt notwendig ist , auf jeden Fall , da spielt es auch keine Rolle ob man in dem Land wohnt wo Feiertag ist oder nicht ( Spediteure,Aussenhandel etc......) Ausserdem hat das auch was mit Betriebsinteresse zu tun - obwohl ich fürchte dass das Heute nicht mehr allzu gross ist bei den AN.

2006-12-10 10:07:39 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

ja, das kann er.
sowieso in der heutigen zeit
wo arbeitsplaetze so rar sind.

hab ich am 1. november erlebt.
allerheiligen feiertag in nrw
allerheiligen kein feiertag in berlin.

wir in nrw mussten arbeiten um unseren
arbeitsplatz zu behalten.

2006-12-10 04:07:19 · answer #3 · answered by Pollyvision 6 · 1 0

was heißt hier zwingen ? wenn es dort wo du arbeitest kein Feiertag ist , ist es für dich ein ganz normaler Arbeitstag . wenn du Schicht arbeitest und der Betriebsablauf keine Unterbrechung zuläßt , ist es ebenso ein normaler Arbeitstag , von daher verstehe ich den Sinn dieser Frage nicht .

2006-12-10 04:04:26 · answer #4 · answered by guardedsecret 4 · 1 0

"Zwingen" ist das falsche Wort - man kann niemanden zur Arbeit "zwingen". Aber es kann durchaus gefordert werden. Es müsste in Deinem Arbeitsvertrag stehen, wie es in Deiner Firma geregelt ist.

Es ist manchmal auch einfach nötig, auch an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen zu arbeiten - wenn das Unternehmen bspw. bundesweit tätig ist, Aufträge erfüllt werden müssen, etc.Zudem gibt es dafür eine satte Feiertagsentlohnung ... (nebst dem Wohlwollen des Chefs :-) ).

Das Gesetz sagt dazu:

Arbeitszeitgesetz:
§ 10
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden

... bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
...

(2) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt werden, wenn die infolge der Unterbrechung der Produktion nach Absatz 1 Nr. 14 zulässigen Arbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern.

Die gesamten Ausnahmeregelungen findest Du hier: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=144&paid=10

Und selbstverständlich gibt es Ausnahmeregelungen für Polizei, Gesundheitswesen, Transportwesen, Gastgewerbe, Not/Rettungsdienste, Feuerwehr, bei Messen u. Ausstellungen, etcetcetc.

2006-12-11 01:41:26 · answer #5 · answered by tippfeler 6 · 0 0

bei dem deutchen arbeitsmarkt kann ein arbeitgeber fast alles... und ueberleg mal, waere es um des lieben jobs wegen denn sooooo schlimm?l.g.

2006-12-10 06:05:35 · answer #6 · answered by Gabi 6 · 0 0

wenn dieser feiertag nicht in dem bundesland gilt, in dem du arbeitest / eingesetzt bist, dann ist das ein ganz normaler werktag für dich.
Es sei denn du wohnst (wie im überwiegend evangelischen hessen) in einer katholischen gemeinde (wie fulda) da ist das wieder anders gelöst.

2006-12-10 04:46:29 · answer #7 · answered by DB´ler 5 · 0 0

nee zwingen kann ein arbeitgeber einen zu garnichts weil das wäre ja denn zwangsarbeit.Die meisten lassen sich nur gerne vom chef breit quatschen weil sie befürchten ihren arbeitsplatz zu verlieren.Denn in der heutigen zeit ist jeder ersetzbar

2006-12-10 04:02:15 · answer #8 · answered by Nennt Mich Gott 3 · 0 0

Ja! Wenn der Arbeitgeber unwiderstehliche Argument in der Hand hat!

2006-12-10 04:00:29 · answer #9 · answered by peerdondel 2 · 0 0

In der heutigen Zeit leider Ja, außer Du gilst auch sonst als sehr gläubig und angaschiert in der Kirche! Bei uns in Österreich besteht noch die Auswahl ob man arbeiten möchte oder nicht und es entstehen auch keine Nachteile wenn man nicht arbeiten möchte. Zum anderen bekommst Du doch dann auch die üblichen Feiertagszuschläge. Wenn Du Dir diese aber in Freizeit abgelten läßt hast Du wieder mehr Freizeit und das ist doch auch schon etwas.

2006-12-10 03:58:10 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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