Das ist unterschiedlich. Es gibt ein Gerichtsurteil, weil jemand die Lose für die Vergabe der Spielpaare bei der WM aus der Mülltonne geholt hat und bei ebay verkauft hat.
Wenn jemand etwas in den Müll wirft, dann ist es nach deutschem Recht so, dass die Müllabfuhr den Auftrag hat, dies zu entsorgen. Das heißt, dass der Besitzer es vernichtet haben möchte. Du darfst es dann nicht einfach an dich nehmen und einen Besitzanspruch stellen.
2006-12-08 09:52:31
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answer #1
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answered by Anonymous
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Wenn jemand erkennbar das Eigentum an diesen Sachen aufgegeben hat, ist es sicher kein Diebstahl. Um einen Diebstahl zu begehen, muss eine Sache einen Besitzer und/oder Eigentümer haben.
2006-12-08 21:45:02
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answer #2
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answered by Anonymous
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§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Woher weißt Du wem die Sachen gehören oder keiner sie mehr braucht ????
Also: Diebstahl.
2006-12-08 10:12:18
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answer #3
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answered by Stefan S 6
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woher soll ich wissen das es wirklich niemand braucht, außer wenn´s dransteht zum mitnehmen.
2006-12-08 09:59:47
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answer #4
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answered by bella 7
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Kleiderbügel stehen oft vor Läden mit dem Hinweis "Zum Mitnehmen" oder "zu verschenken", dann ist es ok.
Bei Baustellen steht aber kein Schild, deshalb würde ich es nicht machen.
2006-12-08 09:52:16
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answer #5
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answered by rolffine 7
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Nein wenn es HundeKot ist darfst du es gerne mitnehmen!
2006-12-08 09:51:34
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answer #6
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answered by Tarek M 3
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Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache, in der Absicht, sie sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen, § 242 StGB.
Sache ist jeder körperliche Gegenstand, auch Tiere, da der Sachbegriff des StGB älter ist als der des BGB (dort § 90a).
Wegnahme bedeutet dabei der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams. D.h., die tatsächliche Sachherrschaft über die Holzbretter/ Kleiderbügel (sofern jemand Sachherrschaft darüber hat, sonst: herrenlose Sachen) muß ohne oder gegen den Willen des Berechtigten übergehen.
Zueignungsabsicht setzt voraus, dass man den Berechtigten dauerhaft enteignen und sich oder einem dritten die Sache zumindest vorrübergehend aneignen möchte.
Rechtswidrig ist die Wegnahme, wenn kein fälliger, durchsetzbarer Anspruch auf Herausgabe der Sache bestand, und keine sonstigen Rechtfertigungsgründe eingreifen.
2006-12-10 03:26:21
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answer #7
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answered by sinofos 2
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wenn du etwas findest,darfst du es nicht mitnehmen,das ist unterschlagen einer Fundsache,(strafbar).Sperrmüll am strassenrand,gehört der stadt,das mit nehmen ist diebstahl.
2006-12-10 03:11:50
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answer #8
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answered by Jürgen D 5
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Ja leider isses so heute nur noch alles unter Strafe dabei bin ich froh wenn ich was Entsorge < Speermüll > das andere es noch gebrauchen könnten oder sich was damit auf dem Flohmarkt verdienen .
Wir stehen nur noch unter Beobachtung + Milde gesagt ich find es Schei.....
2006-12-09 22:23:55
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answer #9
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answered by uschisole 2
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Das ist sogar ganz schwerer Fall von Diebstahl: Du nimmst damit einem Straßenkehrer die Arbeit weg!
2006-12-08 23:28:21
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answer #10
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answered by meck2102 1
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