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Hallo ich habe zu dem o.g. Thema eine Frage:
Wenn wir zum Beispiel morgens um 5 aufstehen weil man ab 6uhr morgens arbeiten muß, wir dann um 22uhr ins bett gehen . Der nachbar über uns jedesmal um 22 oder später duschen geht oder sich badewasser einlaufen läßt, kann man was dagegen tun? wenn ja was bzw wo steht das geschrieben.?? Denn es ist nervenaufreibend wenn man um 22uhr schlafen muß es aber dadruch vor 23 uhr nicht schafft. Denn das haus ist hellhörig und das weiß er da oben auch - also unser nachbar. Für jeden Tip wäre ich dankbar und hoffe das dieses nicht wieder von Clever! gelöscht wird. Verstehe ich sowieso nicht weil ich niemanden hier beleidigt habe oder sonst etwas.

2006-12-08 07:17:02 · 11 antworten · gefragt von nalablonde 2 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

ääähm... Mein Nachbar ist meist um 17uhr zu Hause und hat keine Schichtarbeit. Denn würde ich es ja noch verstehen aber nicht wenn er schon 6 std. zu hause und dann fällt ihm ein zu Baden / Duschen.

2006-12-08 07:34:05 · update #1

11 antworten

Fas einzige was Du machen kannst, versuche mal mit Deinem Nachbarn zu reden. Rechtlich hast Du gegen Ihn keinerlei Handhabe, Viel Glück.

2006-12-08 07:39:50 · answer #1 · answered by difra 6 · 1 0

Normalerweise hat jeder mensch das recht auf körperpflege.Ihn aber vor zu schreiben wann er zu duschen oder zu baden hat kann man nicht machen.

2006-12-09 07:03:12 · answer #2 · answered by Nennt Mich Gott 3 · 1 0

keine einfache Frage und natürlich weiß ich, wie soetwas nerven kann, wenn man gerade einschlafen möchte.

Nach meiner Erfahrung gibt es hinnehmbare Belästigungen wie z.B. die übliche Nutzungsgeräusche einer Wohnung, aber auch klare Ruhestörungen (z.B. laute Musik nach 22.00), welche man polizeilich oder beim Ordnungsamt wegen Nachtruhestörung zur Anzeige bringen kann und was dann in der Folge durch Ordnungsgeld belegt wird.

Im vorliegenden Falle würde ich zunächst veruchen, durch Beschreibung der Situation Einigung mit dem Nachbarn zu erzielen. Vielleicht hat er ja Verständnis aus eigenem Interesse wegen der gut nachbalichen Beziehungen oder weil er nicht möchte, daß andere seine Intimgeräusche mithören können, und er verlegt seinen Duschvorgang.

Auf juristischem Wege dürfte dieses Problem eher schwierig zu regeln sein und ohne Lärm-Gutachten kaum laufen.

2006-12-08 20:52:13 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Du kannst nur an den Mitbewohner apellieren- mehr nicht! Obwohl ich im Schichtdienst arbeite, also auch mal im Nachtdienst und nur 6 Wohnungen im Haus sind und es alle wissen, knallen meine lieben Nachbarn (muffeliges Rentnerehepaar) grundsätzlich die Wohnungstür zu und unterhalten sich lautstark im Treppenhaus daß die Wände wackeln. Gespräch hat nichts genützt, Vermieter unternimmt nichts und die beiden treiben es mit Vorliebe immer schlimmer. Kann also tagsüber nur ein wenig mit Ohrstöpseln schlafen. Wenn Du auch so einen "lieben" Mitbewohner hast, dann kannst Du leider wie ich selbst, nichts legales dagegen machen.


MfG Lucy

2006-12-08 15:36:11 · answer #4 · answered by Lucy B 6 · 2 1

Ich glaub nicht,dass es dafür Vorschriften gibt! Hatte darüber mal einen Bericht gelesen und da war es fruchtlos. Es gibt auch Schichtarbeiter die bis 22.00h arbeiten und sie duschen dann halt auch später.Könntet doch mal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen,er wird doch Einsicht haben oder? Viel Glück!

2006-12-08 15:32:23 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Ich verstehe dein Problem nicht.

Geht es dir wirklich um das Badewasser?

Schläfst du etwa im Badezimmer unter deinem Nachbarn?

Solche Sorgen möchte ich auch haben, denn ich erlebe standig schlimmere Sachen, mit asolzialen Säufern im Haus, dagegen ist dein "Badewasserlärm" Kindergarten.

Sorry.

2006-12-08 15:39:02 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Annehmbar: Dein Nachbar über dir wohnend kommt gerade völlig verschwitzt und verstaubt von der Schicht, dann hat er doch auch ein Recht, sauber zu Bett gehen zu können - oder?.
Unterhalte dich doch mal mit ihm. Vielleicht ist ja im Zuge gegenseitiger Toleranz etwas machbar (z. B. kürzer duschen).
Oder suche dir eine neue Wohnung (am besten Dachgeschoss), die nicht mehr so hellhörig ist. Dann brauchst du evtl. auch keine Ohrstöpsel.

2006-12-08 15:29:23 · answer #7 · answered by greyfox 5 · 1 1

Empfehle "Das Mieterlexikon", Herausgeber:
Deutscher Mieterbund (Nachschlagewerk für
Laien), Goldmann-Verlag. - Dort heisst es,
nach 22.00 dürfe gebadet werden, allerdings
"nur 30 Minuten", oder "in Ausnahmefällen".
Eigentümer einer Wohnanlage könnten ein
Bade- und Duschverbot zwischen 23:00 Uhr
und 5 Uhr vereinbaren. (So besagt Gerichts-
entscheidung BayoOL). Kann das nachfühlen,
hatten jahrelang Mieter, der seine Stereo-
anlage mit Trommeln und Pauken laut auf-
drehte und auch noch meinte, er dürfe das um
die fragliche Zeit. Habe an die Einsicht ap-
pelliert (und die der Hausverwaltung ebenfalls),
mit dem Argument, wenn sich jeder so verhalte,
dann wäre das nicht auszuhalten gewesen.
Vielleicht könnte man an die Einsicht der
Nachbarn appellieren? Wenn nicht, hilft wohl
nur eine neue Wohnung mit ruhigeren Nachbarn.

2006-12-08 16:03:47 · answer #8 · answered by Cassandra 7 · 0 1

Wenn Du richtigen Rat brauchst, dann geh auf http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=30

Dort gibt es Anwälte im Forum, die Dir nen Tipp geben können.

2006-12-08 15:33:09 · answer #9 · answered by Mike 2 · 1 2

Ich glaube nicht, dass Du da gesetzesmäßig was tun kannst.
Kann ja sein, dass der "Duscher" über Eurer Wohnung auch Schicht arbeitet und gegen 22 Uhr verschwitzt und stinkig sich nach der Arbeit auf seine Dusche freut.
Habt Ihr schon mal mit dem Nachbarn geredet?? Vielleicht weiß er ja nicht, dass Ihr ganz arg gestört werdet und versucht gerne, Rücksicht auf Euch zu nehmen.
Ansonsten hab ich leider auch keinen guten Rat außer Ohrstöpsel - das hilft mir z.B. ganz gut.

2006-12-08 15:29:22 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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