Minderjährige können bei der Gründungsversammlung mit Einverständniserklärung teilnehmen. Aber könnte z.B. ein 17-jähriger auch als Schriftführer im Verein eingesetzt werden? Und rein theorethisch auch als Kassenwart? Wie und unter welchen Bedingungen?
Und kann z.B. der 2. Vorstand eine weitere Aufgabe der oben genannten auf sich nehmen? Kann ein Vorstand auch aus einem Vorstandsmitglied bestehen?
Gratz
2006-12-05
04:19:02
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3 antworten
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gefragt von
wassollsnech
2
in
Politik & Verwaltung
➔ Sonstiges - Politik
Über Quellen würde ich mich auch sehr freuen.
2006-12-05
04:21:34 ·
update #1
Es geht darum, ob das in der Satzung erlaub ist. Und ob es wegen der Nichthaftbarkeit Probleme gibt.
2006-12-05
04:39:41 ·
update #2
Des weiteren: Müssen die Unterschriften von Schriftführer/Kassenwart et cetera auch beglaubigt werden (möchte nicht unnötig die Leute zum Notar schleppen)?
2006-12-05
04:41:34 ·
update #3