English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Meine Kinder, unterliegen Verkehrszeichen eigentliche dem Copyright (des Verkehrsministerium?)? Oder darf man über ebendiese Bildnisse frei verfügen?

2006-12-04 12:43:14 · 2 antworten · gefragt von borg 7 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

2 antworten

Ich zitiere hier mal das Urheberrechtsgesetz:

§5, 1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

§5, (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind...

Die Verkehrszeichen sollten ein 'amtliches Werk' nach §2 sein und sollten deshalb keinen Copyright-Schutz haben, also Public Domain.

Für solche Sachen wie die Eistüte in einem roten durchgestrichenen Kreis oder 'Kein Eintritt' mit entsprechendem Verbotszeichen an einer Tür sollte man sie also frei verwenden können.

Was ganz anderes ist es natürlich, wenn man nun selbst anfängt, Verkehrszeichen aufzustellen. Das dürfte zwar keine Copyrightverletzung sein, aber ein 'Eingriff in den Strassenverkehr'. Und dann kriegt man Ärger.

Achja: Dieses Posting ist *keine* Rechtsberatung, sondern meine rein persönliche Meinung (muss ich vorsichtshalber schreiben, wer weiss was den Rechtsanwälten so alles einfällt)

2006-12-04 20:50:36 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Es besteht eine Art " Copyright. Verkehrszeichen müssen vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen zugelassen werden (s. Straßenverkehrsgesetz). Wie die dann auszusehen haben steht in der Straßenverkehrsordnung ab § 36.

2006-12-04 20:35:10 · answer #2 · answered by Papabär 2 · 0 1

fedest.com, questions and answers