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Hallo,

haben da so eine Situation. Ein Kind spielt in einem Theaterstück in der Schule mit und hat ein bißchen zu feste auf eine "afrikanische" Trommel gehauen so das die kaputt gegangen ist, Klassenlehrerin meint die Eltern müssen das bezahlen,stimmt das? Ist das nicht "normal" das so etwas passiert bei einem 7-jährigen Kind? Haften Eltern immer für ihre Kinder? auch wenn Sie gar nicht dabei sind?

2006-12-04 04:40:29 · 4 antworten · gefragt von polatinum 3 in Schule & Bildung Sonstiges - Schule & Bildung

versichert ist der kleine leider nicht

2006-12-04 05:07:46 · update #1

4 antworten

Was rechtlich wirklich angesagt ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Ich denke aber, dass in der Schule die Aufsicht an die Lehrer abgegeben wurde. Dem oder der Kleinen ist das ja sicherlich aus Begeisterung für's Trommeln und nicht aus Zerstörungswut passiert!

Ich kann mir vorstellen, dass man gerne hätte, dass die Haftpflicht der Eltern für den Schaden aufkommt. Vielleicht ist das auch rechtlich korrekt - aber ohne Nachfragen, ob es hierfür keine Versicherung der Schule gibt, würde ich das nicht als Schaden bei der Versicherung einreichen. Vielleicht kann der Versicherungsvertreter (Haftpflicht) ja helfen?

Viel Glück und einen kleinen Extra-Trostgruß an den/die TrommlerIn.

2006-12-04 04:51:19 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

wie steht auf jedem Baustellen-Schild geschrieben? Eltern haften für Ihre Kinder.

Warum sollen die Kosten auf jemand anderes "überwälzt" werden?

Es gilt immer noch das Verursachungsprinzip - und das muß auch so bleiben!!!!!

Wenn "die süßen kleinen Racker" etwas kaputt machen, sind die gesetzlichen Vertreter in der Pflicht.

2006-12-04 18:23:19 · answer #2 · answered by A. H 1 · 0 0

Die Eltern müssen es nicht bezahlen, auch haften sie für ihre Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Die Aufsichtspflicht lag hier wohl bei der Schule/dem Lehrer oder der Lehrerin. (Wäre widersinnig, wenn Eltern ihre Kinder in der Schule beaufsichtigen müßten!) Was denkbar wäre, ist daß der Eigentümer der Trommel den Schadensersatzanspruch beim Kind selbst geltend macht. Da ein siebenjähriges Kind wohl kaum Vermögen oder Einkommen hat, wird da wohl nichts zu holen sein.

2006-12-04 13:21:25 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

mhm, wenn es nicht dein Kind ist dann würde ich auch nicht für die Klasse zahlen, am besten die Haftpflichtversicherung anschreiben

2006-12-04 12:45:42 · answer #4 · answered by Sunshine 3 · 0 1

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