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Was ist an der Gesundheitsreform gut und was ist Schlecht ?

2006-12-04 03:47:20 · 10 antworten · gefragt von Jan H 4 in Politik & Verwaltung Politik

10 antworten

Das bisherige Desaster wird noch größer und vor allem noch teurer. Reformiert wird überhaupt nichts, da hätte man mit einem Bürgerbeitrag für alle anfangen müssen.

2006-12-04 04:56:30 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Wie schon unsere Ulla Schmidt gesagt hat: Es wird nicht billiger.
Ich bin mir nicht ganz sicher , ob hier mit ehrlichen Karten gespielt wird, denn in Deutschland gibt es zu viele Interessengruppen, Lobbys und solche, die ihre Pfründe wahren wollen. Mir fehlt generell das Vertrauen in die Gesundheitreform.
Aus meiner Sicht wird die einmalige Chance verspielt, eine wirkliche Reform zu machen und das Gesundheitssystem neu zu gestalten. In dem Kompromiss zur neuen Gesundheitsreform steckt ja schon ein Teil des Wortes Beschiss drin.

2006-12-04 12:04:10 · answer #2 · answered by Snuffi 4 · 2 0

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Anbei die Gesungheitsreform, die in 2006 in Kraft treten soll.

Gesundheitsreform 2006

Eine Gesundheitsreform jagt die andere. Jetzt steht die nächste Gesundheitsreform an. Es ist die achte seit 1989. Nach monatelangen Beratungen haben sich die Spitzen von Union und SPD am 3. Juli auf Eckpunkte für eine Gesundheitsreform verständigt. Am 5. Oktober wurde der Streit um die Reform mit einem Kompromiss beigelegt. Das Ergebnis bleibt für beide Seiten weit hinter den Ursprungsforderungen zurück. Schon im Vorfeld hatte sich die Union von der Idee einer Gesundheitsprämie und die SPD vom Plan einer Bürgerversicherung verabschiedet. Der Kompromiss von Union und SPD zur Gesundheitsreform bedeutet für Versicherte: Es wird erneut teurer.

Die Gesamtkosten für die Gesundheit steigen kontinuierlich Jahr für Jahr und liegen mittlerweile bei 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Medizin kann heute mehr, und die Menschen werden älter. Die gesetzlichen Kassen haben im ersten Quartal 2006 trotz der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2003 wieder ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Spätestens 2007 stellt man sich - ohne weitere Reform - auf ein Defizit von mehr als fünf Milliarden Euro ein. Allein die für 2007 geplante höhere Mehrwertsteuererhöhung wird die Kassen nach deren Berechnungen mit 900 Mio. Euro belasten.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bewegten sich in den letzten Jahrzehnten stets um die Marke von 6 Prozent am Bruttoinlandsprodukt, 2005 lagen sie bei rund 143 Milliarden Euro. Allerdings liegt der Durchschnitt der Beitragsätze bei den gesetzlich Versicherten - trotz Reformen - derzeit bei 14,2 Prozent. Grund ist aber nicht nur eine Kostenexplosion, verursacht durch den medizinischen Fortschritt und eine zunehmend ältere Gesellschaft, sondern auch ein Einnahmeproblem, das mit der sinkenden Lohnquote aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit zusammenhängt. Sie ist in den letzten 15 Jahren um rund 9 Prozentpunkte auf 65,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgefallen. Dadurch verringert sich die Beitragssumme, die von Versicherten und Arbeitgebern aufgebracht wird. Die Zahl der versicherungspflichtig beschäftigten Erwerbstätigen sank und damit auch der Anteil von Lohn am Gesamteinkommen. Immer weniger Menschen zahlen für das Gesundheitswesen - und zwar tendenziell immer mehr. So zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit nur einen Betrag in Höhe von 126 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitslosengeld II Empfänger, also 1.512 Euro im Jahr. Ausweislich der Angaben der GKV liegen die Ausgaben aber bei über 3.000 Euro im Jahr. Der Anteil der Rentner in der GKV ist gestiegen. Da diese geringere Einkommen haben, zahlen sie auch weniger Beiträge. Beiträge allein sind so auf Dauer keine tragfähige Finanzierungsbasis. Rund 234 Milliarden Euro werden jedes Jahr (Stand 2004) in Deutschland für Gesundheit ausgegeben.

Statistisches Bundesamt: Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten
Eckpunkte der Gesundheitsreform
Die Reform gilt als eines der wichtigsten Projekte der Koalition. Kern der Krankenversicherung soll künftig ein Gesundheitsfond werden, aus dem die einzelnen Kassen eine bestimmte Summe für jeden Versicherten erhalten, plus einem Ausgleich je nach Alter und Krankenstand der Mitglieder. In den Fonds fließen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Steuermittel. Viel hängt noch von genaueren Ausführungsbestimmungen ab, die erst noch formuliert werden müssen.

Monatelang rang die große Koalition um die Feinheiten der Gesundheitsreform. Am 5. Oktober haben die Parteispitzen den Durchbruch geschafft. "Wir dürfen Ihnen heute verkünden, dass wir uns geeinigt haben auf eine weitreichende Gesundheitsreform, die Deutschlands Gesundheitssystem umgestalten wird", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer mehr als siebenstündigen Verhandlungsrunde in Berlin.

Nach dem Willen der Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD soll die Gesundheitsreform zwar weiterhin am 1. April 2007 in Kraft treten. Ihr Kernstück, der Gesundheitsfonds, soll aber erst zum 1. Januar 2009 statt wie bislang geplant im Jahr 2008 in Kraft treten.

Gesundheitsfonds: Krankenkassenbeiträge auf den Lohn sowie Steuermittel fließen in einen zentralen Geldpool, paritätisch finanziert von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Kassen erhalten für jedes Mitglied einen Einheitsbetrag sowie einen Zuschlag bei vielen Alten und Kranken. Ökonomisch erfolgreiche Kassen können Geld zurückzahlen. Die Höhe des Betrags wird von der Bundesregierung festgelegt.
Reicht das Geld nicht, können Kassen prozentuale Zuschläge auf den Lohn oder eine Einheitspauschale erheben, die nur noch vom Versicherten getragen wird. Strittig war die Höhe des Beitrags: Die SPD beharrte darauf, dass dieser ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreitet. Damit sollten vor allem eine soziale Schieflage vermieden werden. Diese "Überforderungsklausel" wurde zum Hauptstreitpunkt zwischen der Koalition. Die Union wollte diese Grenze auf zwei bis vier Prozentpunkte erhöhen. Ihre Befürchtung: Die Ein-Prozent-Regelung könnte finanzschwache Kassen in den Ruin führen, weil die Deckelung ihre Kosten nicht trägt. Die SPD konnte sich auf die bereits vereinbarte Begrenzung auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens durchsetzen. Allerdings sollen bis zu 8 Euro der Beiträge ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Für Sozialhilfeempfänger und Rentner mit einer staatlichen Grundsicherung bezahlen die Sozialträger den Beitrag. Bezieher von Arbeitslosengeld II können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das auch für alle anderen Versicherten gilt.
Die Auswirkungen des Fonds auf die Kassen und der Überforderungsklausel sollen zum 1. Januar 2011 überprüft werden.
Der Fonds soll den Wettbewerb der Kassen anheizen. Der Gesundheitsfonds soll jetzt zum 1. Januar 2009 eingeführt werden. Die Ausgaben für die Gesundheit sollen zu mindestens 95 Prozent aus dem Fonds finanziert werden.
Unklar ist bisher, wie die Geldströme fließen sollen. Das Beitragsinkasso soll weiter den Krankenkassen obliegen. Derzeit sind von den 160.000 Beschäftigten der GKV rund ein Drittel damit beschäftigt.

Risikostrukurausgleich zwischen den Kassen: Umstritten war bis zuletzt auch die Gestaltung des Finanzausgleichs, durch den Kassen mit vielen kranken und alten Mitgliedern Geld von finanzstärkeren Konkurrenten erhalten sollen. Auf Druck der Union wurde dieser Risikostrukturausgleich abgeschwächt. Er soll sich nun an 50 bis 80 Krankheiten orientieren und zeitgleich mit dem Fonds starten. Um regionale Belastungen durch den Gesundheitsfonds zu vermeiden, sollen die unterschiedlich verteilten Be- und Entlastungen in einer Konvergenzphase allmählich angeglichen werden. Vor allem Bayern und Baden-Württemberg hatten die Befürchtungen geäußert, dass von den finanzstarken Kassen im Süden Milliardensummen an ärmere Kassen abfließen. Der Risikostrukturausgleich wird zum 1. Januar 2009 eingeführt.

Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Weil den gesetzlichen Krankenkassen 2007 ein Finanzloch von etwa über fünf Milliarden Euro droht, steigen die Beiträge zu Jahresbeginn um zusammen mindestens 0,5 Prozentpunkte (je hälftig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Ursache ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Punkte und die Defizite der Kassen, die bis Ende 2007 abgebaut werden müssen. Dies ist notwendig, weil durch die Reform nicht rasch Geld ins Kassensystem gepumpt wird. Auch für 2008 sind weitere Anhebungen nicht ausgeschlossen. Später sollen die Beiträge möglichst wieder sinken, so die Hoffnung der Gesundheitspolitiker. Nicht die Politik entscheidet aber über Erhöhungen, sondern die einzelnen Kassen. In Kassenkreisen heißt es, die Erhöhung könnte im Durchschnitt auch kräftiger ausfallen. Erst mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 legt der Staat die Höhe des Beitrags fest.

Steuerfinanzierung: Zur Senkung der Lohnnebenkosten sollen die heute beitragsfrei mitversicherten Kinder künftig aus Steuermitteln versichert werden. 2008 sind dafür 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, im Jahr darauf 3,0 Milliarden. Für die kommende Legislaturperiode sind noch höhere Summen vorgesehen. Für die gesamten Kinder-Krankheitskosten werden etwa 16 Milliarden Euro gebraucht. Aus welchen Steuertöpfen das Geld kommen soll, ist offen - Steuererhöhungen wird es nach dem Willen der großen Koalition zunächst nicht geben. Die strittige Frage der Steuererhöhungen ist auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Kinder Privatversicherter sollen nicht einbezogen werden, was verfassungsrechtlich problematisch ist.

Private Krankenversicherung: Die Privatkassen sollen erhalten bleiben, aber in die Reform einbezogen werden. Künftig müssen sie - ebenso wie die gesetzlichen Kassen - alle Versicherungsberechtigten in einen Basistarif aufnehmen. Im Basistarif dürfen sich die Prämien nur aufgrund des Alters und des Geschlechts unterscheiden, es dürfen jedoch keine Risikozuschläge erhoben werden. Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dieser den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Dieser Tarif, der ein der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbares Leistungsangebot enthält, kann von allen gewählt werden, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, versichert waren (Rückkehrrecht) oder versichert sein können (freiwillig gesetzlich Versicherte).
Die Alterungsrückstellungen werden in Zukunft beim Wechsel der Versicherung nur im Umfang des Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet. Es wurde vereinbart, dass bei einem Wechsel keine Altersrückstellungen von Privatkassen in gesetzliche Kassen mitgenommen werden können.
Wer künftig in die PKV wechseln will, muss mit seinem Arbeitsentgelt 36 Monate über der Versicherungspflichtgrenze von 3.937,50 Euro liegen.
Direkt in den Fonds einzahlen sollen die Privatkassen nicht.

Strukturreformen: Bei der Vergütung der niedergelassenen Ärzte wird ab 2009 das komplizierte Punktesystem abgeschafft und durch eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen ersetzt. Die bisherige Deckelung der Ärztebudgets läuft damit aus, Ärzte erhalten für medizinisch notwendige zusätzliche Leistungen zusätzliches Honorar. Das Zusammenspiel von Ärzten, Kassen und Kliniken soll etwas transparenter werden. Vorgesehen sind mehr ambulante Behandlungen in Kliniken, ein steigendes Kostenbewusstsein der Versicherten durch Arztrechnungen, Preisverhandlungen zwischen Kassen und Pharmafirmen, die Möglichkeit von Einzelverträgen zwischen Kassen und Ärzten, Höchstpreise für Medikamente und eine stärkere Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneien. Durch Preisverhandlungen zwischen Kassen und Apothekern sollen 2007 mindestens 500 Mill. Euro gespart werden. Wird dieses Ziel verfehlt, müssen die Apotheker den Kassen einen Sonderrabatt gewähren. Eine leichtere Fusionsmöglichkeiten zwischen den heute mehr als 250 Krankenkassen soll geschaffen werden. Von Einsparpotentialen von insgesamt fünf Milliarden Euro ist die Rede. Dazu hat eine Arbeitsgruppe ein 56-seitiges Eckpunktepapier erstellt.

Leistungsausgrenzungen: Kürzungen soll es nur bei negativen Folgen wie Entzündungen etwa nach Piercings oder Schönheitsoperationen geben, massive Ausgliederungen nicht.

Nichtversicherte: Bis zu 250.000 Menschen (z.B. Selbständige oder Arbeitslose ohne Ansprüche auf Arbeitslosengeld) sind in Deutschland nicht krankenversichert, da sie z.B. die Kosten für die PKV nicht mehr aufbringen können oder die Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich ist (ab dem 55. Lebensjahr). Wer den Versicherungsschutz verloren hat, erhält ein Rückkehrrecht in seine letzte Versicherung. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Eine Pflicht zur Versicherung gibt es nicht.
Der CDU-Vorstand und das Präsidium billigten das Eckpunktekonzept (4. Juli 2006) zur Gesundheitsreform. Auch der SPD-Vorstand stimmte trotz verbreiteter Kritik zu. Nach Teilnehmerangaben gab es im Vorstand zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen.

BMG: Eckpunkte der Gesundheitsreform 2006 (PDF 140 KB)
BMG: Zentrale Inhalte der Gesundheitsreform (PDF) Stand 5.Oktober


Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) wurde an die beteiligten Verbände zur Anhörung versandt.

Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde die Verpflichtung der Versicherten zu mehr Eigenvorsorge verlangt. So müssen sie sich regelmäßig untersuchen lassen, um etwa Bluthochdruck, Diabetes und andere chronische Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Auch die Krebsvorsorge gehört dazu. Nehmen Versicherte an den Untersuchungen nicht teil, müssen sie im Krankheitsfall nicht wie bisher maximal ein Prozent, sondern zwei Prozent aus eigener Tasche hinzuzahlen. Kranke müssen sich therapiegerecht verhalten.

BMG: Gesetzentwurf Gesundheitsreform (PDF 1 MB)
Nach monatelangem Tauziehen zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am 26. Oktober den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet und in erster Lesung im Bundestag debattiert



Gesundheitsreform

Die große Koalition war angetreten, die Lohnnebenkosten zu senken, Arbeit "billiger zu machen", um so Anreize für mehr Jobs zu schaffen. Diese Ziel wurde bisher verfehlt. Jetzt steigen zum 1. Januar 2007 die Beiträge zur Rentenversicherung um 0,4 Prozent und die Beiträge zur Krankenversicherung um vermutlich 0,5 Prozent. Dafür sinkt die Arbeitslosenversicherung um zwei Punkte, finanziert aus der Mehrwertsteuererhöhung. Den Krankenkassen droht im kommenden Jahr ein Loch von rund sieben Milliarden Euro. Dieses Loch entsteht u.a. dadurch, da die Regierung ihre Einnahmen aus der Tabaksteuer - die als Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen der Kassen vorgesehen waren - nicht mehr wie ursprünglich geplant in gleicher Höhe ins Gesundheitssystem geben will. Zusätzlich wird das Gesundheitssystem durch die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 und weitere Erhöhungen der Ausgaben für Medikamente belastet. Zudem müssen bis Ende 2007 alle Kassen entschuldet sein.
Allein in den ersten Monaten dieses Jahres sind die Preise für Arzneimittel um zehn Prozent geklettert. Die Tarifeinigung mit den Klinikärzten treibt ebenfalls die Kosten. 2006 schießt die Regierung den Kassen zwar 4,2 Milliarden Euro aus dem Tabaksteuer-Topf zu, 2007 aber sollen es nur noch 1,5 Milliarden Euro sein, 2008 ist dann gar komplett Schluss mit dem Rauchergeld.

Auch das zweite große Ziel der großen Koalition, das Gesundheitssystem stärker über Steuern zu finanzieren, ist bisher verfehlt worden. Zwar will man die Versicherung für Kinder Schritt für Schritt aus Steuertöpfen finanzieren, nur wo das Geld letztlich herkommen soll, ließen die Koalitionäre offen. Die neue Steuerfinanzierung, die sie beschlossen haben, reicht gerade aus, um die versiegenden Zuschüsse aus den Einnahmen der Tabaksteuer auszugleichen: 2008 sollen 1,5 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen, 2009 dann drei Milliarden Euro. Um die Kinderversicherung zu finanzieren sind aber mindestens 16 Milliarden Euro nötig.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte dennoch den Kompromiss: "Noch nie hat eine Regierung den Weg freigemacht für so tiefgreifende strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen mit dem Ziel, mehr Wettbewerb zu ermöglichen." Diese Regierung sei die erste, die durch die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Kosten aus Steuermitteln eine qualitativ neue Finanzierungsordnung schaffen werde. Es gäbe einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig werden die Gesundheitskosten für Kinder als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe nach und nach aus Steuermitteln finanziert.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht vor allem auf zwei zentralen Feldern grundlegende Verbesserungen. Von "herausragender Bedeutung" sei, dass künftig niemand mehr ohne Schutz durch eine Krankenversicherung sein werde, sagte Schmidt in Berlin. Ebenso bedeutsam sei, dass endlich jene Strukturreformen auf den Weg gebracht würden, die die Krankenversicherung effizienter und transparenter machen.

Als "wirklich große Schritte" im Strukturbereich bezeichnete Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) die Möglichkeit der Kassen, mit Arzneimittelherstellern Preise zu verhandeln oder Gruppenverträge mit Ärzten abzuschließen. Patienten könnten Rechnungen erhalten und bekämen mehr Wahl- und Wechselmöglichkeiten.

Der FDP-Gesundheitspolitiker Daniel Bahr nannte die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge einen "Hammer" und äußerte die Erwartung, dass dem auch noch eine weitere Steuererhöhung folgen werde. Darauf laufe der Beschluss hinaus, jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro mehr in das Gesundheitswesen zu stecken, argumentierte der Bahr. "Sie sagen zwar nicht, dass damit eine Steuer erhöht wird, aber ich sage Ihnen voraus, in ein paar Jahren wird das natürlich eine Steuererhöhung bedeuten", fügte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion hinzu. Bahr kritisierte vor allem die geplante Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge.

Selten hat es so starken Protest gegen eine Reform gegeben. In seltener Eintracht wandten sich Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker, gesetzliche und private Krankenkassen in einer gemeinsamen Resolution noch einmal gegen das Vorhaben. Sie warnt vor Verstaatlichung und Vereinheitlichung: "Diese Reform würde das Gesundheitswesen in die Sackgasse einer Zentralverwaltungswirtschaft führen." Die Versorgung der Menschen im Land werde schlechter und teurer. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen kritisieren, der Fonds führe zu Mehrbelastungen und zu mehr Bürokratie. Die privaten Krankenversicherer wehren sich gegen höhere Belastungen, die durch den Basistarif entstehen. Die Bundesärztekammer hatte ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung vor der Gesundheitsreform gewarnt: Das geplante Gesetz zementiere die Unterfinanzierung des Gesundheitswesens und führe in eine zentralistisch gesteuerte Rationierungsmedizin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte grundlegende Korrekturen. Die Wirtschaft klagt, das Ziel einer Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten werde verfehlt. Der DGB befürchtet eine Dreiklassenmedizin. Mit dem Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung eine "kleine Kopfpauschale" eingeführt und damit das Risiko von Kostensteigerungen auf die Versicherten abgewälzt.



Thema Gesundheitsfond

Jetzt steht den Deutschen die nächste Gesundheitsreform ins Haus, die zum 1. April 2007 in Kraft treten soll. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) nannte in einem stern-Interview im April erstmals Details. So erwägt die Große Koalition Steuererhöhungen zu Gunsten der Krankenversicherung. Deren Finanzierung könnte über einen "Gesundheitsfond" völlig umgekrempelt werden. Kauder gab die große Linie für die Reform vor. Demnach sollen die Beiträge für Kinder im Umfang von 14 bis 16 Milliarden Euro "auf alle Schultern in der Gesellschaft verteilt" werden. Dies könnte z.B. über einen "Gesundheitssoli" von acht Prozent auf die Lohn- und Einkommensteuer oder drei Prozent mehr Steuern auf Einkommen geschehen.

stern: Kinder-Versicherung aus Steuern
Die große Koalition will das Gesundheitswesen jedenfalls auf eine völlig neue Finanzgrundlage stellen. Dabei peilen Union und SPD trotz Differenzen in den eigenen Reihen den Gesundheitsfonds an.
Das Fondsmodell gilt als Kompromiss zwischen dem SPD-Konzept einer Bürgerversicherung und dem Prämienmodell (s.u.) der Union. Allerdings sind bei dem Modell noch viele Fragen offen.
Künftig sollen Beiträge und Steuern in einen Gesundheitsfonds fließen, der dann für jeden Versicherten 150 bis 170 Euro an die Krankenkassen verteilt. Die durchschnittlichen Krankheitskosten der Kinder von je 80 Euro würden von allen Steuerzahlern getragen. 16 Milliarden Euro kostet die Mitversicherung von Kindern jährlich. Zahlreiche Experten plädieren dafür, diese "versicherungsfremden Leistungen" über Steuern und nicht mehr über Beiträge zu finanzieren. Im Gegenzug zur Erhöhung von Steuern sollen die Beitragssätze sinken. Details des Modells sind allerdings weiter ungeklärt. Die Umfinanzierung vom Lohn auf die Verbrauchs- und Einkommenssteuer ist ein Modell, das die meisten Ökonomen unterstützen. Arbeit würde für die Unternehmen billiger, Neueinstellungen daher lohnender.

Ein Gesundheitsfonds ist eine tief greifende Neuerung. Bisher zahlen Versicherte und ihre Arbeitgeber Beiträge, die je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein können. Künftig sollen ein vermutlich bei sechs Prozent festgefrorener Arbeitgeberbeitrag, ein flexibler Arbeitnehmerbeitrag - Beiträge aus Mieten, Pachten und Zinseinkünften wurden ausgeklammert - sowie Steuergelder (z.B. für die Versicherung von Kindern) in einen großen Topf - genannt: Fonds - eingezahlt werden, aus dem dann die Kassen einen einheitlichen Betrag pro Versichertem erhalten. Kommen sie damit nicht aus, müssen sie einen zusätzlichen Beitrag - eine "kleine Pauschale" - bei den Versicherten erheben. Der parteipolitische Vorteil des Modells besteht darin, dass sowohl das Merkelsche Kopfpauschalenmodell als auch die sozialdemokratische Bürgerversicherung darin enthalten sind.
Kritiker warnen jedoch vor zu viel Bürokratie. Die von der Koalition geplante Einführung eines Gesundheitsfonds zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stößt bei den Krankenkassen auf heftigen Widerstand. Der Fonds verändere die Finanzierungsströme im Gesundheitswesen, löse aber keines der Probleme und führe zu neuer Bürokratie.

Umstritten ist, inwieweit die private Krankenversicherung in die Pflicht genommen werden soll. Während die SPD für eine direkte Einbindung der PKV in den aktuell favorisierten Kassenfonds ist, können sich die Unionsparteien auch eine mittelbare Beteiligung der privat Krankenversicherten in Form eines steuerlichen Solidarausgleichs vorstellen. Damit bliebe das System PKV unangetastet. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hatte vorgeschlagen: "Auch die Privatversicherten sollten einzahlen, wenn die Kassen dadurch nicht schlechter gestellt werden und ihre unternehmerische Freiheit behalten." Als Grundgerüst für die Beratungen zur Gesundheitsreform gilt das Konzept eines Gesundheitsfonds, in den die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen sollen. In der Diskussion ist auch, dass die Privaten sich mit einem "ständigen Solidaritätsbeitrag" zum Gesundheitsfond beitragen oder die Beiträge der privat Versicherten wie die der gesetzlich Versicherten nach dem Einkommen berechnet werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Bürger bei der anstehenden Gesundheitsreform schon mal auf Mehrbelastungen eingestimmt. Mittel- und langfristig werde die Versorgung teurer, bekräftigte Merkel. Merkel betonte, die Reform werde im Sinne der Versicherten gemacht, die eine gute Versorgung wollten. Doch könne man das System nicht ändern, ohne das jemand etwas davon merke.

tagesschau: Dauerthema Gesundheitsreform


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Das Gesundheitswesen

Über vier Millionen Menschen arbeiten in der Branche. Die reinen Gesundheitsausgaben lagen im Jahr 2004 bei 234 Milliarden Euro, d.h. rund 3.000 Euro pro Person. Seit 1995 wuchsen die Ausgaben um 25,5 Prozent, das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung um 2,6 Prozent. Die gesetzliche Krankenversicherung gab 2004 131,6 Milliarden Euro und damit 4,0 Milliarden weniger aus als 2003. Gleichzeitig wendeten die privaten Haushalte mit 32,1 Milliarden Euro 3,6 Milliarden mehr auf. Die private Krankenversicherung gab mit 21,1 Milliarden rund 0,7 Milliarden mehr aus. Über zehn Jahre hinweg zeigt sich eine deutliche Verschiebung: Der Anteil der Krankenkassen an den Gesamtausgaben ging von 1995 bis 2004 von 60 auf 56 Prozent zurück, gleichzeitig stieg der Anteil der Privathaushalte von zehn auf 14 Prozent. Der Anteil der Privatversicherungen erhöhte sich leicht von acht auf neun Prozent. Die Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ging somit zum Teil zu Lasten der privaten Haushalte.

Um ihren Anteil am Medizinmarkt kämpfen rund 360.000 Ärzte und Zahnärzte, 500.000 Sprechstundenhilfen, 54.000 Apotheker (mit 21.400 Verkaufsstellen bilden sie eine der größten Einzelhandelsgruppen der Nation) mit 140.000 Beschäftigten, 139.000 Gesundheitshandwerkerinnen und -handwerker und über eine Million Krankenhausbeschäftigte.
Die Zahl der Vertragsärzte ist in Deutschland seit Anfang der 90er Jahre um mehr als ein Viertel auf 116.000 gestiegen. In kaum einem anderen Land ist die Arztdichte - ein Arzt kommt auf 270 Einwohner - so hoch wie in Deutschland. Vor allem in Ballungsgebieten gibt es Überversorgung, in ländlichen Gebieten teilweise eine Unterversorgung.

Die Pharmaindustrie beschäftigt 115.000 Menschen, darunter 16.000 Pharmareferenten, 180.000 Menschen arbeiten für die Krankenkassen.

Deutschland leistet sich 8 Krankenhausbetten auf 1.000 Einwohner, Schweden kommt z.B. mit 3,6 Betten aus (bei entsprechend längeren Wartezeiten).
In Deutschland gibt es, bezogen auf die Einwohnerzahl, mehr als doppelt so viele Apotheken wie etwa in den Niederlanden. Trotzdem sind die Holländer mit Pillen nicht schlechter versorgt als die Deutschen. Dafür, dass sie zur nächsten Apotheke ein paar Schritte weiter laufen müssen, zahlen sie ein Drittel - die Mehrwertsteuer auf Medikamente ist allerdings geringer - weniger, die Engländer gar nur die Hälfte. In amerikanischen Supermarkt-Apotheken sind Tabletten mit Wirkstoffen, deren Patentschutz abgelaufen ist, so genannte Generika, bis zu zehnmal billiger als hier. Auf dem deutschen Markt gibt es 60.000 Arzneimittel, in der Schweiz gerade mal 25 Prozent davon.

Weltmeisterlich sind auch die Arztbesuche der Deutschen: Weltweit gehen die deutschen Patienten am häufigsten zum Arzt. Im Schnitt brachte es jeder Bundesbürger auf 16,3 Arztbesuche (ohne Zahnärzte) im Jahr (Stand 2004). Das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG) hatte Daten von 1,5 Millionen Versicherter der Gmünder Ersatzkasse ausgewertet. Dabei entfielen auf Montage 5,8 Millionen Arztkontakte, während es im Schnitt der anderen Tage nur 4,8 Millionen waren. Deutschen Männer bis zum 40. Lebensjahr gehen der Statistik zufolge weit seltener zum Arzt als der Durchschnitt, nämlich nur bis zu 8,5 Mal. Junge Frauen gehen hingegen im Schnitt 15 Mal zum Arzt. Mit steigendem Alter gleichen sich die Werte an und nehmen insgesamt zu. Menschen über 80 Jahre haben statistisch gesehen pro Jahr 35 Mal Kontakt zu ihrem Arzt. Mit 66 Prozent entfielen die meisten Arztbesuche auf Allgemeinmediziner, gefolgt von Internisten (30 Prozent), Gynäkologen (26 Prozent) und Augenärzten (25 Prozent).

Bundesministerium für Gesundheit: Daten und Fakten zum Gesundheitsstandort Deutschland
Statistisches Bundesamt: Gesundheitspersonal nach Berufen
Kaum zu glauben: Das deutsche System ist schlecht und teuer. Im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gibt Deutschland im internationalen Vergleich am dritt meisten für Gesundheit aus - übertroffen nur von den USA und der Schweiz. Deutschland leistet sich ein Gesundheitswesen mit Doppel- und Dreifachbehandlungen, unwirksamen oder überflüssigen Therapien, intransparenter Kostenberechnung und einer teuren Bürokratie.
In Deutschland verschreiben Ärzte immer noch zu viele und zu teure Medikamente. Der Arzneimittelreport 2006 kommt zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr bei einer anderen Verordnungspraxis drei Milliarden Euro hätten sparen können. Nur in Deutschland gibt es das teure Nebeneinander von ambulanter und stationärer Versorgung bei den Fachärzten. In anderen Ländern werden Patienten ambulant auch in Kliniken oder medizinischen Gesundheitszentren behandelt.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte in ihrem Weltgesundheitsbericht 2000 eine Rangordnung der Gesundheitssysteme ihrer 191 Mitgliedsländer aufgestellt. Die Methodik dieses Rankings ist allerdings wissenschaftlich umstritten. Indikatoren waren das Gesundheitsniveau der Bevölkerung, das Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten, die Patientensouveränität und -Zufriedenheit, die Zugänglichkeit für alle und die Fairness der Finanzierung.
Danach ergab sich folgende Rangfolge: 1. Frankreich, 2. Italien, 3. San Marino, 4. Andorra, 5. Neuseeland, ... 25. Deutschland.

Am 1. Januar 2004 war die letzte Gesundheitsreform in Kraft getreten. Auf die Arbeitnehmer kamen durch den Konsens im Jahr 2003 (Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung) zusätzliche Milliarden-Belastungen zu. Längerfristig sollten die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert und die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung sollte damit bis 2006 auf 13 Prozent fallen, er liegt aber weiterhin bei 14,2 Prozent. Das Versprechen, die Beiträge dauerhaft zu senken, ist in unerreichbare Ferne gerückt. Die Krankenkassen konnten zwar 2004 und 2005 ihr bisheriges Defizit weitgehend abbauen, ein weiterer Spielraum für die Senkung der Krankenkassenbeiträge besteht insbesondere wegen gestiegener Arzneimittelausgaben jedoch nicht. Die Unterschiede zwischen teuren und günstigeren Krankenkassen sind beträchtlich. Die höchsten Beitragssätze liegen inzwischen bei 15,5 Prozent verglichen mit 12,9 Prozent bei den günstigsten bundesweit zugänglichen gesetzlichen Kassen. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt im laufenden Jahr bei 14,25 Prozent. Damit ist der Sparerfolg aus der vergangenen Gesundheitsreform inzwischen vollständig aufgezehrt.

Ein weiteres Problem ist die Aufteilung der Krankenversicherten in gesetzlich und privat Krankenversicherte. Das deutsche System ist ohnehin ein Exot. In allen anderen europäischen Ländern gibt es die private Krankenversicherung nur als Zusatz zu einer für alle organisierten staatlichen Grundsicherung. Die GKV und die PKV unterscheiden sich in ihren Geschäftsmodellen erheblich. 90 Prozent der Bevölkerung ist gesetzlich versichert, 10 Prozent privat - davon sind etwa die Hälfte Beamte und deren Angehörige. Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile, für die Mehrheit der Bevölkerung besteht aber keine Wahlfreiheit zwischen den Systemen. Der Verband der Privaten Krankenversicherer forderte inzwischen, die Schwelle zur Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kasse abzusenken. Die Pflichtversicherungsgrenze müsse nach unten gesetzt werden, damit mehr Bürger die Chance haben, zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu wählen.
Beschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze von 3.937,50 Euro im Monat nicht übersteigt. Alle Beschäftigten, die ein jährliches Arbeitseinkommen über 47.250 Euro beziehen, werden von Gesetzes wegen weder an den Leistungen noch an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Sie haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, sich privat zu versichern oder sich nicht zu versichern.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Am 1. Januar 2006 existierten in Deutschland 253 gesetzliche Krankenkassen. Die gesetzlichen Kassen finanzieren sich aus Beiträgen, deren Höhe sich am Lohn bemisst, allerdings nur bis zu einer Höhe von 3.562,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze). Wer wenig verdient, zahlt weniger, wer mehr verdient zahlt mehr - das klassische Solidaritätsprinzip. Kinder und Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert. Es werden keine Rückstellungen gebildet. Anders als in der privaten Krankenversicherung unterliegen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen dem Kontrahierungszwang: Sie sind zur Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus oder finanzieller Leistungskraft verpflichtet. Die Kosten werden in einem komplizierten Verfahren über kassenärztliche Vereinigungen abgerechnet, der Patient erfährt nichts über die tatsächlichen Kosten der Behandlung, die er verursacht.
Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung kennt nahezu nur ein Kriterium: die Beitragshöhe. Die Leistungen sind nämlich fast identisch. Zwischen den GKVs findet ein harter Wettbewerb statt: Die günstigsten GKVs liegen bei etwas über 12,5 Prozent, die teuersten bei 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Künftig wird es nur noch einen Wettbewerb um die einprozentige Zusatzprämie geben, auf die sich die Koalition geeinigt hat.
Durch einen Risikostrukturausgleich werden die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Versichertenstrukturen - Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus, Einkommenssituation der Versicherten sowie die unterschiedliche Zahl der beitragsfrei versicherten Familienmitglieder - der Krankenkassen ausgeglichen. Dadurch werden Wettbewerbsnachteile von Krankenkassen mit ungünstigen Versichertenstrukturen abgebaut. Im Jahr 2004 wurden durch den Risikostrukturausgleich ca. 16,1 Mrd. € zwischen den Krankenkassen umverteilt.
Für versicherungsfremde Leistungen wendet die GKV bis zu 40 Milliarden Euro (Quelle: Hans Böckler Stiftung) im Jahr auf, je nachdem welche Positionen einbezogen werden, darunter 25 Milliarden für Leistungen für beitragsfrei mitversicherter Familienangehörigen, 13,7 Milliarden für nicht gezahlte Deckungsbeiträge Familienangehöriger, 2,4 Milliarden für Mutterschaftsgeld usw. Mit dem § 221 SGB V hat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 einen ersten Einstieg in die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen gebracht. Die Höhe des Bundeszuschusses lag bei 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2005 und wird für das Jahr 2006 auf 4,2 Mrd. Euro veranschlagt. Er soll im Jahr 2007 wieder auf 1,5 Mrd. Euro reduziert werden. Die über den Bundeszuschuss erfassten versicherungsfremden Leistungen sind eine Minimalvariante, da sie den größten Block innerhalb des GKV-Systems nicht abbilden: die beitragsfreie Familienversicherung. Zumindest die Beiträge für Kinder sollen im Rahmen der Gesundheitsreform im Umfang von 14 bis 16 Milliarden Euro "auf alle Schultern in der Gesellschaft verteilt" werden.

Kassenärztliche Vereinigungen
Den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gehören alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vertreten die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen. Die Abrechnung von medizinischen Leistungen, die bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Patient und auch nicht zwischen Arzt und Krankenkasse des Patienten. Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung im Bundesland regelt das mit den Krankenkassen. Das System der Abrechnung mit den Kassenärtzlichen Vereinigungen macht das Gesundheitssystem intransparent.

Private Krankenversicherung (PKV)
In Deutschland gibt es rund 50 private Krankenversicherungen. Die privaten Kassen finanzieren sich aus Prämien, die je nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang unterschiedlich hoch sind. Die Beiträge werden einkommensunabhängig kalkuliert. Junge und gesunde Privatversicherte zahlen weniger, ältere und kranke Versicherte mehr. Für Kinder und Ehepartner müssen zusätzliche Prämien gezahlt werden. Nimmt der Versicherte Leistungen nicht in Anspruch, kann er eine Beitragsrückerstattung erhalten, sofern vereinbart. Im Gegensatz zur GKV macht die PKV Gewinne. Die privaten Kassen bilden Altersrückstellungen, damit der Prämienanstieg im Alter gedämpft werden kann. Bei einem Wechsel der Versicherung können die Altersrückstellungen z. Zt. nicht mitgenommen werden, künftig auch nur die angesparten Gelder eines Basistarifs.
Ist den privaten Kassen das Gesundheitsrisiko zu hoch, dürfen sie auch Kunden ablehnen. Mitglied einer privaten Kasse können nur diejenigen werden, die entweder über 3.937,50 Euro im Monat verdienen oder Beamte oder Selbständige sind. Eine Rückkehr in die GKV ist möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze wieder unterschritten wird oder der Versicherte arbeitslos geworden ist. Die Altersrückstellungen gehen dann allerdings verloren. Ab einem Alter von 55 gibt es keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV mehr.
Privatversicherte rechnen direkt mit den Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern ab und reichen die Rechnungen dann bei ihrer Versicherung ein.
Den Vorwurf der Rosinenpickerei, durch junge und gesunde Gutverdiener (gutes Risiko) die Prämien niedrig zu halten, kontert die PKV damit, dass sie das Gesundheitswesen mit jährlich 9,5 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt, da Privatpatienten in der Regel höhere Sätze als gesetzlich Versicherte zahlen müssen. Allerdings wird ein beträchtlicher Teil dieser Zahlungen aus Steuermitteln finanziert, da sich Beamte und deren Angehörige (rund 50 Prozent der Mitglieder) nur zu 50 Prozent bzw. 30 Prozent (mit Kindern) versichern. Der nicht erwerbstätige Ehepartner und die Kinder müssen zusätzlich mit je 30 bzw. 20 Prozent extra versichert werden. Die restlichen 50, 70 bzw. 80 Prozent der Behandlungskosten werden über die Beihilfe, also über Steuermittel, beglichen.

Wenn es die PKV nicht mehr gäbe und alle Bürger Beiträge nach ihrem Einkommen zahlen müssten, brächte dies im Jahr mindestens 30 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die GKV, so ihre Prognose. Die PKVs schätzen den Betrag allerdings nur auf 10 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite entstünden der GKV jedoch auch Mehrkosten durch 8,4 Millionen neue Versicherte. Nicht berufstätige Ehepartner und Kinder, die zuvor in der PKV einen eigenen Beitrag zahlten, müssten in der GKV beitragsfrei mitversichert werden. Das Grundproblem würde es auch nicht lösen: Die Überalterung der Gesellschaft mit ihren negativen Auswirkungen auf die Überlastung der Jüngeren.

Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (2003)

Ende Juli 2003 beendeten Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Unions-Fachmann Horst Seehofer (CSU) wochenlange Konsensverhandlungen über eine Gesundheitsreform. Die informelle Allparteienkoalition verfolgte als oberstes Ziel die Senkung der Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen und damit der hohen Lohnnebenkosten. Auf die Arbeitnehmer kamen durch den Konsens zur Gesundheitsreform zusätzliche Milliarden-Belastungen zu. Dadurch sollten die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert und die Lohnnebenkosten gesenkt werden:

Arztbesuch: Bei Arztbesuchen gab es eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal. Für chronisch Kranke gelten Sonderregelungen.
Seit Januar 2005 zahlen Kinderlose für die Pflegeversicherungen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrag.
Krankengeld: Das Krankengeld wird ab dem 1. Juli 2005 von den Arbeitnehmern allein finanziert. Zusammen mit dem Zahnersatz erhöhen sich die Beiträge für die Versicherten um 0,9 Prozent des Bruttolohns. Der Arbeitgeberbeitrag verringert sich entsprechend.
Behandlungskosten: Patienten sollen künftig bis zu zehn Prozent ihrer Behandlungskosten im Krankenhaus, maximal aber zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens pro Jahr selber zahlen. Die Höchstgrenze seien hier 300 Euro pro Fall.
Sehhilfen müssen von den Versicherten allein finanziert werden.
Sterbegeld und Entbindungsgeld wurde gestrichen.
Für verschreibungspflichtige Medikamente beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit. Die Arzneimittel-Hersteller wurden durch die Reform mit einer Milliarde Euro belastet. Der Versandhandel mit Medikamenten wurde in Grenzen zugelassen werden. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden aus dem gesetzlichen Katalog herausgenommen.

Seit dem 1. Juli 2005 wurden die Arbeitnehmer um zusätzlich 0,45 Prozentpunkte beim Krankenkassenbeitrag belastet. Die Beiträge wurden zunächst um 0,9 Prozentpunkte gesenkt (0,45 für den Arbeitnehmer und 0,45 für den Arbeitgeber). Gleichzeitig mussten die Arbeitnehmer 0,9 Prozentpunkte zusätzlich für Zahnersatz und Krankengeld aufbringen.

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Reformfähigkeit

Bei allen Sozialreformen, die immer wieder anstehen, sind keine Wohltaten zu verteilen, sondern welche abzuschaffen. Ziel ist die Abkopplung der Sozialbeiträge von den Arbeitskosten, die den Faktor Arbeit auch in Hinblick auf die Globalisierung in Deutschland zu teuer machen. Dazu kommt, dass die Zahl der versicherungspflichtig beschäftigten Erwerbstätigen gesunken ist und damit auch der Anteil von Lohn am Gesamteinkommen. Immer weniger Menschen zahlen in die Sozialkassen.
Entsprechend gering ist die Bereitschaft der Betroffenen, aber auch der Politik nach Änderungen. Jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen, fällt allen schwer. Bestes Beispiel ist die erneute Reform des Gesundheitswesens. Erkennbar ist, dass die Reformer mit dem Sparen, mit effizienteren Kostenstrukturen kaum vorankommen, die angeblich bis zu 20 Milliarden Euro bringen könnten. Einsparungen bedeuten immer Einschränkungen. Dafür gibt es viele Vorschläge, die Einahmensseite zu stärken: Von der Einführung eines "Gesundheitssolis", die Erhöhung der Einkommenssteuer, über die Miteinbeziehung sämtlicher Einkünfte wie Mieten, Pachten, Zinseinahmen, über die Beteiligung der PKVs oder Steuererhöhungen - alle Möglichkeiten wurden in der Öffentlichkeit diskutiert, jetzt ist die Entscheidung gefallen. Eine grundsätzlicher Umbau des Gesundheitswesens, der mehr als ein paar Jahre trägt, war wohl auch von der großen Koalition nicht zu erwarten.

Zeitschrift Der Bürger im Staat 4/2003
Der Sozialstaat in der Diskussion
Der deutsche Sozialstaat steht unter Reformdruck. Tief greifende soziale, wirtschaftliche und politische Veränderungen stellen die Sozialpolitik in einen neuen Handlungsrahmen. Die Beiträge in diesem Heft sollen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und Fakten vermitteln, die für das Verständnis der aktuellen Reformdebatte wichtig sind ...mehr

Kann die Politik überhaupt noch längerfristig planen? Wer die Diskussion um die Gesundheitsreform der letzten Jahre verfolgte, kann zu dem Ergebnis kommen: Der Horizont der Politiker ist eng, sie denken nicht in Jahrzehnten, sondern in Monaten, bestenfalls in Jahren. Union und SPD wollten das Gesundheitssystem von Grund auf ändern, nun ändert sich vorerst wenig. Sie wollten die Kassenbeiträge senken und die Steuern erhöhen, stattdessen erhöhen sie beides. Dass sich die Koalitionäre doch noch geeinigt haben, ist erstaunlich. Wenn man bedenkt, wie Union und SPD im Wahlkampf über die Gesundheitsreform gestritten haben, hätte man die jetzige Einigung nicht unbedingt erwarten dürfen. Nirgends waren die Fronten derart verhärtet: Hier die Bürgerversicherung, dort die Kopfpauschale, eine Kompromisslösung schien nicht erreichbar. Deshalb wird auch diese Gesundheitsreform nicht weit tragen: ein paar Jahre vielleicht, über die nächste Bundestagswahl hinweg, aber nicht sehr viel länger.

Dass die Politik nur zögerlich agiert, darf nicht verwundern: die SPD hat z.B. in den letzten Wahlen in einem Umfang verloren, der in fünfzig Jahren Bundesrepublik zuvor unbekannt war. Beim Gros der Deutschen gibt es weiterhin zähen Widerstand gegen die Forderungen der Reformer. Zwei Drittel lehnen die Reformen, die in der Arbeits-, Gesundheits- und Rentenpolitik anstehen, ab.
Die Auseinandersetzungen um die Reform der Sozialsysteme hinterlassen deutliche Spuren beim Image der Parteien. Insbesondere leidet darunter das "Soziale" bei der SPD. So waren im November 1996, als die SPD noch in der Opposition war, 53 Prozent der Meinung, dass das Merkmal "sozial" am ehesten auf die SPD zuträfe. Jetzt sind es nur noch 27 Prozent. Genau so viele verbinden "sozial" inzwischen am ehesten mit der CDU/CSU (+9). Inzwischen sind jedoch 25 Prozent (+11) der Überzeugung, dass diese Eigenschaft auf keine Partei zutrifft. Die große Koalition sinkt nach Bekanntgabe der Eckpunkte der Gesundheitsreform weiter in der Wählergunst. Fast drei Viertel der Bundesbürger sind unzufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung. Das ist laut ARD-Deutschlandtrend der bislang geringste Zustimmungswert seit dem Amtsantritt von Schwarz-Rot.

Nach der einhelligen Ablehnung der anstehenden Gesundheitsreform durch Krankenkassen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Ärzteverbänden und Kliniken uferte der Streit um die Gesundheitsreform auch innerhalb der Großen Koalition aus. Mit gegenseitigen Warnungen vor einem Koalitionsbruch haben Spitzenpolitiker von Union und SPD den Streit über die Gesundheitsreform weiter angeheizt.

So wundert es auch nicht, dass die Mehrheit der Bundesbürger (62 Prozent) traut keiner Partei mehr die Lösung der Probleme in Deutschland zu. Dies ergab eine Umfrage des Hamburger Magazins stern, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa von Januar bis September 2006 insgesamt 79 033 Menschen repräsentativ befragt hat. Nur noch durchschnittlich 23 Prozent der Deutschen halten die CDU/CSU für kompetent, die Probleme zu lösen. Dass die SPD die Probleme lösen kann, glauben durchschnittlich nur noch 10 Prozent der Befragten.

Vernichtend bewertet eine Forsa-Umfrage schon 2004 im Auftrag des Hamburger Magazins stern das Vertrauen in die Politik:

stern: Wie die Macht in Deutschland versagt (Grafik)
Die Deutschen haben jegliches Vertrauen in die politischen Parteien verloren. Nur noch zwölf Prozent der Befragten gaben 2004 an, großes Vertrauen zu Parteien zu haben, die damit das Schlusslicht bei der Umfrage bildeten. Auch der Bundesregierung (18 Prozent), den Arbeitgeberverbänden (22 Prozent), der Wirtschaft (23 Prozent), den Gewerkschaften (24 Prozent) und dem Bundestag (ebenfalls 27 Prozent) schenkten die Befragten nur wenig Vertrauen. Das meiste Vertrauen genießt mit 81 Prozent die Polizei. Darauf folgten die Ärzte mit 72 Prozent, knapp vor dem eigenen Arbeitgeber mit 71 Prozent. Als sehr verlässlich gelten auch Universitäten (65 Prozent), Gerichte (60 Prozent), der Bundespräsident (57 Prozent) und die Bundeswehr (49 Prozent). Zur eigenen Stadtverwaltung haben immerhin noch 39 Prozent Vertrauen, zur jeweiligen Landesregierung 35 Prozent.



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Sozialversicherung

Das deutsche System der Sozialversicherungen ist bereits vor über hundert Jahren vom Staat aufgebaut worden. Der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck versuchte sowohl mit Verboten, den Sozialistengesetzen von 1878 (Verbot der damaligen sozialdemokratischen Partei), als auch mit sozialen Zugeständnissen, der erstarkenden sozialistischen Arbeiterbewegung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Bereits 1883 wurde die Krankenversicherung, ein Jahr später die Unfallversicherung und 1889 die Invalidenversicherung (Arbeiterrentenversicherung) eingeführt.

Friedrich Ebert Stiftung: Sozialistengesetz
Das Prinzip war recht einfach: Arbeitnehmer und Unternehmen sind per Gesetz verpflichtet, einen bestimmten Betrag in eine Kasse zu zahlen, Bedürftige erhalten dann z.B. im Krankheitsfall die notwendige medizinische Unterstützung, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld.
Angespart wird bei diesem System nichts. Einnahmen werden für sofort für laufende Ausgaben verwendet.
Dieses so genannte Solidaritätsprinzip funktionierte in den letzten einhundert Jahren mehr oder weniger gut. Doch durch grundlegende gesellschaftliche Entwicklungen insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten kam dieses System immer weiter in Schwierigkeiten. Zunächst verschob sich die nach dem Alter geordnete Bevölkerungsverteilung, die so genannte Alterspyramide, immer weiter zugunsten der älteren, nicht mehr arbeitenden Menschen. Damit steigen zunehmend die Ausgaben der Rentenversicherer.
Verschärft wurden die Probleme durch die steigende Arbeitslosigkeit. Beispielsweise wirken sich die Absenkung der Bemessungsgrenzen für Bezieher von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld und -hilfe) in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit enormen Mindereinnahmen aus. Das heißt, dass immer weniger Arbeitnehmer - nur noch 39 Prozent der Deutschen arbeiten überhaupt noch - mit ihren Beiträgen in die Sozialversicherung das System finanzieren - für eine relativ gleich bleibende Anzahl von Menschen.

Die steigenden Aufwendungen für die sozialen Sicherungssysteme können auch nicht durch zusätzliche allgemeine Steuern - die Kassen sind leer - ausgeglichen werden. Schon jetzt ist der Etat für Gesundheit und Soziales mit einem Anteil von 33 Prozent der mit Abstand größte Einzelplan des Bundeshaushalts.

Bundestag: Wo geht das Geld hin?

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Stichwort Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung ist eine Form der Sozialversicherung, für die u.a. die Rürup-Kommission plädiert. Bei der Bürgerversicherung zahlen nicht nur abhängig Beschäftigte und deren Arbeitgeber, sondern die gesamte Bevölkerung Beiträge in die Sozialversicherung ein, d.h. im Gegensatz zur aktuellen Regelung auch Selbstständige und Beamte.
Als Bemessungsgrundlage würde das Gesamteinkommen jedes Einzelnen, bestehend aus allen sieben Einkunftsarten des Steuerrechts, also z.B. auch Unternehmensgewinne, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw.) herangezogen werden. Die Gesamthöhe dieses Einkommens entscheidet auch über die Höhe des Beitrags zu einer Bürgerversicherung.
Die aktuell geltenden Grenzbeträge dürften sich bei einer Bürgerversicherung verändern. Das Mitglied der Rürup-Kommission, Prof. Dr. Karl Lauterbach beispielsweise geht davon aus, dass Versicherungspflichtgrenze (aktuell 3.825 Euro) und Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3.450 Euro) auf jeweils 5.100 Euro angehoben werden müssten.
Ein wesentlicher Vorteil einer Bürgerversicherung wäre angesichts der höheren Zahl an Beitragszahlern eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, wodurch Arbeit insgesamt billiger und eine nicht unerhebliche Zahl neuer Arbeitsplätze geschaffen würde.
Als Nachteil nennen Experten den erhöhten bürokratischen Aufwand für die Krankenkassen und die damit verbundenen Kostensteigerungen, sie wäre eine staatlich verordnete Einheitsversicherung unter Ausschluss von Differenzierung und Wettbewerb. Mit der Einführung einer Bürgerversicherung ergeben sich weitere Probleme: Die privaten Krankenkassen würden überflüssig, die Jobs der Mitarbeiter und ein weites Feld der privaten Wirtschaft sind bedroht. Eine Bürgerversicherung kann das Problem einer überalterten Gesellschaft mit erhöhtem Krankheitsrisiko allerdings ebenso wenig lösen wie das jetzige Gesundheitssystem. Außerdem kann es nicht jedes Krankheitsrisiko absichern. Auf den Bürger käme also eine Palette von privaten Zusatzversicherungen zu. Die Kapitalflucht würde sicherlich zunehmen, um Gelder dem Zugriff der Kassen zu entziehen.


Stichwort Kopfpauschale - Gesundheitsprämie
Alternativ zu einer Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung hat die Rürup-Kommission im April ein Kopfpauschalenprinzip zur Auswahl gestellt. Auch die Herzog-Kommission schlägt dieses Modell vor. Für das Gesundheitswesen würde dies bedeuten, dass statt der bisherigen prozentualen Beiträge jeder erwachsene Versicherte eine Pauschale von rund 200 Euro im Monat zahlen müsste, um eine medizinische Grundversorgung zu erhalten. Dieser Grundpreis variiert je nachdem, wie effizient die Versicherung arbeitet. Natürlich könnten die Versicherungen zu einem höheren Preis auch mehr Leistungen anbieten. Der Arbeitgeberbeitrag würde ausgezahlt und die Versicherung komplett von den Löhnen abgekoppelt, was auch hier zu einer dauerhaften Senkung der Lohnnebenkosten führen würde. Durch die steigenden Bruttogehälter würden zusätzliche Steuereinnahmen fällig, deren Einnahmen zur kostenfreien Mitversicherung von Kindern dient. Für Geringverdiener müssten allerdings Steuermittel aufgewandt werden, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Die Herzog-Kommission schätzt den Bedarf auf 27 Milliarden Euro jährlich.
Vor allem Ledige und Besserverdienende würden von dem System profitieren. Untere Einkommen würden höher belastet, höhere werden entlastet. Familien zahlen oft drauf, weil Eheleute (wie bisher in der GKV) nicht mehr kostenlos mitversichert werden können. Für einen Haushalt mit Alleinverdiener und 3.000 Euro brutto macht das immerhin rund 45 Euro mehr im Monat. Außerdem wäre die Kopfpauschale das Ende der paritätischen Finanzierung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gleichen Beitrag zahlen.

2006-12-04 14:05:46 · answer #3 · answered by Leony 7 · 2 1

die 2 Klassen-Medizin war vorher etabliert - jetzt ist sie zementiert.

Die Tür zu weiteren Kostenerhöhungen wird weit geöffnet - und die solidarische Komponente ist begraben.
Der Weg zur Kopfpauschale offen: aus 8 Euro können 12 Euro und später dann mal 25 Euro werden - Rentner kommen der Armutsgrenze näher und sind bald abgeschrieben.

Nur wirklich wehren wird sich niemand - Politiker sind davon ja nicht betroffen.

2006-12-04 12:51:01 · answer #4 · answered by sozialgewissen 5 · 1 0

Gut für die Farmer Industrie und schlecht für die Patienten die geschröpft werden bis die Luft weg bleibt, dann wird ein wenig der "Strick" gelockert und wenn der "Patient wieder zu "gut" Atmen kann, wird eben noch mal ein wenig an der "Schnur" gezogen .... dann mal gut "Luft holen" ....würg :-s

2006-12-04 12:05:42 · answer #5 · answered by Pistazie, die Kernlose 5 · 1 0

Das die Ärzte tatsächlich etwas weniger verdienen?

2006-12-04 11:51:45 · answer #6 · answered by Rudi Mente 3 · 1 0

Also, wenn das wirklich in kraft tritt was die da vor haben, dann haben wir wohl nicht mehr zu Lachen;-)

2006-12-04 11:51:16 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Diabetes ist eine sehr ernste Erkrankung, die nicht unterschätzt werden sollte ... Ich empfehle Ihnen diese natürliche Methode, die eine Menge http://diabetes.vorschlag.net hilft folgen
Diese Methode ist in der Lage, die Lebensqualität drastisch ändern, aber in jedem Fall ist es wichtig, einen Arzt zu konsultieren!

2014-11-09 17:04:38 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

wenn man dann einen Arzt mit einer großen Tasche sieht,sind vielleicht wieder Medikamente drin und keine Golfschläger :-):-)

2006-12-05 12:51:23 · answer #9 · answered by hekate4049 6 · 0 0

dann werden wir alle schneller krepieren,

2006-12-04 12:47:31 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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