Ich habe mal eine Frage; Meine Tochter ist geschieden und hat 1 Kind mit diesem Mann. Der besteht natürlich auf seinem Besuchsrecht obwohl sich das Kind mit Händen und Füßen dagegen wehrt und nicht dahin will. Er hat nur eine Wohnung die extrem klein ist, das Kind wird vor dem Fernseher geparkt und er raucht eine nach der anderen in dieser Wohnung. Zum essen wird auch nichts gemacht. Aber eine Richterin hat entschieden das sie da hin muß, auch gegen ihren Willen. Was kann meine Tochter machen? Ich würde das Kind, 10 Jahre nicht rausgeben, aber meine Tochter hat Angst vor den Folgen!
2006-12-02
23:04:36
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9 antworten
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gefragt von
Brigitte
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in
Freunde & Familie
➔ Sonstiges - Freunde & Familie
Ein Anwalt ist eingeschaltet, der muß sich auch an die Auflagen vom Richter halten!
2006-12-02
23:27:38 ·
update #1
Ich denke mal das ein 10 Jähriges Kind schon alleine entscheiden kann ob es da hin will oder nicht ,erkundigt euch mal danach .
2006-12-02 23:12:07
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answer #1
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answered by Polly 7
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Um dieses Urteil wieder umzukippen, sollte Deine Tochter ein erneutes Verfahren anstreben, - daß geht aber nur mit Rechtsanwalt.
Desweiteren sollte dann auch geklärt werden, warum das Kind definitiv nicht zum Vater will.
Ihr solltest dem Vater dabei nachweisen können, daß er "nicht zum Wohle des Kindes" handelt. Aber macht Euch dabei keine allzugroße Hoffnungen, es gibt Urteile, da müssen Mütter sogar drogenabhängigen und vorbestraften Vätern die Kinder rausrücken!
Und ganz wichtig: Sucht Euch einen Anwalt der nach dem Schwerpunkt Familienrecht agiert.
2006-12-03 07:33:24
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answer #2
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answered by bastelbetty 3
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Das Kind darf mit 10 Jahren allein entscheiden! Es lohnt sich einen Anwalt für Familienrecht zu nehmen!
eigene Erfahrung
2006-12-03 07:25:07
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answer #3
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answered by Anonymous
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es gibt soviele Mütter, die trotz einem gerichtlichen Beschluss ihr Kind dem Erzeuger nicht rausgeben..
ihr müsst euch grundsätzlich Hilfe beim Jugendamt holen, die halten immer zur Mutter und zum Kind, ich habe sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht..
wenn ihr das denen schildert, dann kontrollieren die, ob es stimmt.. die setzen sich mit dem Vater in Verbindung und wenn der sich weigert, dann ist ja schon alles klar..
es kommt auch auf das Alter des Kindes an..
es darf nämlich ab einem bestimmten Alter selber entscheiden, ob es dahin will oder nicht..
falls man kein Geld für einen Anwalt hat, dann ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen..
diesem Mann geht es doch gar nicht um das Kind, er will euch nur eins auswischen und zeigen, das er sich immer noch in euer Leben einmischen kann.. ich hasse solche Männer, ehrlich..
achja, es gibt extra Büros für Frauen, die Schwierigkeiten mit Männern haben, die helfen auch sehr gut..
und zwar ist es ein Anschluss an Frauenhäuser, die haben auch ein extra Büro nur zum Rat einholen..
schöpft alles aus, was nur geht, schliesslich sind wir nicht mehr im Mittelalter, wo die Männer alles dürfen..
2006-12-03 07:22:08
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answer #4
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answered by ? 6
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Ich würde mich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, und die Lage des Kindes klären. Genug Argumente hast du ja, sicherlich.
Auserdem setzt sich ja der ganze Rauch in die Lunge und deine Tochter kann Krebs bekommen
2006-12-03 07:18:30
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answer #5
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answered by Diana 3
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Hallo, an deiner Tochter ihrer Stelle würde ich zum Anwalt, Jugendamt und nochmal zu der Richterin gehen, vielleicht bringt auch ein Psychologe was, der bestätigt das das Kind nicht zu seinem Vater will. Meine Schwester ist auch 10 und will nicht zu ihrem Vater, sie muß nicht. Wünsch euch viel Glück!
2006-12-03 07:16:25
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answer #6
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answered by Hexe 3
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wuerde unbedingt einen Anwalt einschalten..Vielleicht ist eine einstweilige Verfuegung drin.
2006-12-03 07:15:30
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answer #7
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answered by Moses 6
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Innerhalb dieses bereits entschiedenen Verfahrens kann man eine Abänderung beantragen, dies setzt aber voraus, dass mit Hilfe des Jugendamtes, Kinderschutzbundes etc. geklärt werden muss, dass es tatsächlich das Kind ist, dass nicht zum Vater möchte. Ein diesbezüglich positiver Bericht des Jugendamtes wäre sinnvoll.
Das Kind nicht herauszugeben hätte die Konsequenz, dass Deine Tochter auf Antrag unter Zwangsgeldandrohung zur Herausgabe gezwungen werden kann.
Wenn das Kind sich wirklich weigert, wäre auch eine kinderpsychologische Begutachtung angezeigt. Kostet aber alles Geld.
2006-12-03 07:11:43
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answer #8
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answered by Ruhramazone 2
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Sie sollte sich einen anwalt suchen. Und zum Jugentamt gehen die wissen was das beste für das kind ist.
2006-12-03 07:09:28
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answer #9
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answered by Anonymous
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