klar! Du deklarierst es als Geschäftsessen. Die vom Finanzamt merken sicher nicht wenn da auf dem Stempel was von Club Sonja oder Eroscenter steht.
2006-12-02 07:58:48
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answer #1
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answered by Corry 6
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als was? Als "Außergewöhnliche Belastung"?
2006-12-02 16:00:52
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answer #2
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answered by keks 7
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In manchen Fällen bestimmt als aussergewöhnliche Ausgaben! ;-)
2006-12-02 16:05:56
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answer #3
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answered by der brummifahrer 5
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Klar...musst nur wissen wie...brauchst eine plausible Rechnung....denn immerhin bekommt jeder verheiratete ja auch Steuervorteile weil er sexuel ausgelastet ist...vielleicht....
Und du kurbelst eine Art von Wirtschaft an , die älter ist als jede andere....
2006-12-02 16:05:46
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answer #4
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answered by kufix 4
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Ja! Bewirtungskosten!
2006-12-02 16:04:41
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answer #5
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answered by filos 4
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Stellst du Quittungen für Fachliteratur aus!? ;-)
2006-12-02 16:03:56
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answer #6
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answered by Gilliber 2
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Klar.
Wenn sie als "Bewirtungskosten" deklariert sind...sind´s Spesen - allerdings nur zu 70%...
2006-12-02 15:57:52
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answer #7
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answered by silver 4
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wenn man es gut kaschieren kann als lehrveranstaltung
2006-12-02 15:57:18
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answer #8
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answered by Anonymous
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ich glaube nicht.Luststeuer???
2006-12-02 19:08:53
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answer #9
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answered by Moses 6
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Ist das eine Frage , wie betrüge ich meinen Staat?
2006-12-02 18:54:47
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answer #10
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answered by Fetzer 3
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