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16 antworten

klar! Du deklarierst es als Geschäftsessen. Die vom Finanzamt merken sicher nicht wenn da auf dem Stempel was von Club Sonja oder Eroscenter steht.

2006-12-02 07:58:48 · answer #1 · answered by Corry 6 · 2 1

als was? Als "Außergewöhnliche Belastung"?

2006-12-02 16:00:52 · answer #2 · answered by keks 7 · 2 0

In manchen Fällen bestimmt als aussergewöhnliche Ausgaben! ;-)

2006-12-02 16:05:56 · answer #3 · answered by der brummifahrer 5 · 1 0

Klar...musst nur wissen wie...brauchst eine plausible Rechnung....denn immerhin bekommt jeder verheiratete ja auch Steuervorteile weil er sexuel ausgelastet ist...vielleicht....

Und du kurbelst eine Art von Wirtschaft an , die älter ist als jede andere....

2006-12-02 16:05:46 · answer #4 · answered by kufix 4 · 1 0

Ja! Bewirtungskosten!

2006-12-02 16:04:41 · answer #5 · answered by filos 4 · 1 0

Stellst du Quittungen für Fachliteratur aus!? ;-)

2006-12-02 16:03:56 · answer #6 · answered by Gilliber 2 · 1 0

Klar.
Wenn sie als "Bewirtungskosten" deklariert sind...sind´s Spesen - allerdings nur zu 70%...

2006-12-02 15:57:52 · answer #7 · answered by silver 4 · 2 1

wenn man es gut kaschieren kann als lehrveranstaltung

2006-12-02 15:57:18 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 1

ich glaube nicht.Luststeuer???

2006-12-02 19:08:53 · answer #9 · answered by Moses 6 · 0 0

Ist das eine Frage , wie betrüge ich meinen Staat?

2006-12-02 18:54:47 · answer #10 · answered by Fetzer 3 · 0 0

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