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mein pass ist abgelaufen. aber bislang brauchte ich keinen mehr.
gibt es eine gesetzliche verpflichtung zur identifikation, und wenn
welche ? und welches gesetz ist das ?

2006-11-30 23:01:07 · 14 antworten · gefragt von h.wespel 1 in Politik & Verwaltung Verwaltung

14 antworten

Damit Du noch eine Antwort mehr hast :-):

1. Du hast ja gefragt, ob man überhaupt einen Pass od. Perso(nalausweis) benötigt.

Es gibt eine Ausweispflicht - aber keine Mitführpflicht.

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2. Identifikation

Es gibt wie bereits geschrieben in D KEINE Pflicht, einen Pass od. Perso mitzuführen. Aber, wenn man einen mit hat u. diesen auf Verlangen nicht vorlegt (der Polizei, etc.) - begeht man eine Ordnungswidrigkeit und die kann teuer werden.

Also - ja, Du brauchst ein Dokument, mit dem Du Dich ausweisen kannst. Immer dabei haben musst Du es nicht. Dafür reicht allerdings ein Perso, ein Pass ist nicht zwingend notwendig.

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3. Wie heißt das Gesetz?

Das Gesetz Landespersonalausweisgesetz
(LPAuswG) u. da steht:

§ 1 Ausweispflicht,
(l) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes1 der Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Du kannst alles hier nachlesen:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/sich_o/la_perso.htm
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html

Für Ausländer gilt § 40 AuslG Ausweisrechtliche Pflichten

(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, seinen Paß, seinen Paßersatz
oder seinen Ausweisersatz und seine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung auf Verlangen den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.

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LG,
Tippfeler

2006-12-02 01:33:03 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 1 0

Du bist verpflichtet,dich jeder Zeit ausweisen zu können!

Der Paß darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Aber schau mal hier rein!

http://www.aufenthaltstitel.de/passg.html

2006-12-01 07:09:56 · answer #2 · answered by der brummifahrer 5 · 4 0

Ja, musst du haben. Aber ich hab keine Ahnung, welcher Paragraph das ist. Ich weiss nur,wenn der Perso zu lange abgelaufen ist,gibts ordentlich Strafe...

2006-12-01 07:11:16 · answer #3 · answered by schnubbl 4 · 3 0

In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: PA) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (näheres hierzu siehe unter § 1 PersAuswG Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis ständig mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen. Der Personalausweis ist laut § 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Hinterlegung als Pfand ist somit unzulässig.

2006-12-01 07:06:32 · answer #4 · answered by stef 6 · 3 0

JA, wenn du Pech hast, und " erwischt" wirst, kostet dich das richtig viel Geld.
Und wenn du umziehen tust - wohnungstechnisch- brauchst du ihn zum ummelden.

2006-12-01 07:10:45 · answer #5 · answered by birgit742003 3 · 2 0

Einen Personalausweis musst Du haben, und normalerweise sogar ständig bei Dir tragen!

Einen Reisepass *nicht*

Nachtrag: Es gibt die Verpflichtung, sich ständig ausweisen zu können. Das muss nicht bedeuten, dass Du ihn am Körper hast aber dennoch so nah, dass Du ihn vorzeigen kannst.

Insofern ist da durchaus eine Pflicht, den Perso in erreichbarer Nähe zu haben und ich kann nicht finden, dass meine Annahme, dass man verpflichtet ist ihn dabei zu haben derartig "falsch" sein soll.

Er sollte wenigstens innerhalb von wenigen Stunden vorzulegen sein.

Also ist es keine gute Idee, mal für ein Wochenende ohne Perso zu Oma zu fahren - es könnte sein, dass Dich ein Polizist nach Deinen Personalien fragt, warum auch immer, und dann musst Du ihn sehr bald nachzeigen können.

Was nicht geht, wenn der Perso in Karlsruhe ist und Du in Flensburg sitzt.

@ Wunderlampe: Ich möchte nicht gerne als Lügnerin bezeichnet werden nur weil ich mich *geirrt* habe

Pass besser auf Deinen Tonfall auf, ein Irrtum macht noch lange keine Lüge aus.

Ich empfinde Dein Benehmen als ausgesprochen dreist und weitaus schlimmer als einen simplen Irrtum.

2006-12-01 07:03:04 · answer #6 · answered by ? 6 · 3 1

Ja du benötigst entweder einen personalausweis oder einen reisepass. Wenn du zu lange wartest bis du ihn erneuerst bekommst du noch daz eine Strafe.

@Angelina
NEIN! Das ist ein Ammenmärchen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu ihn bei sich tragen zu müssen. Da verbreitest du Lügen.

2006-12-01 07:03:01 · answer #7 · answered by Wunderlampe 2 · 3 2

Soweit ich weiß, herrscht in Deutschland Ausweispflicht, d.h. wenn Du z.B. von der Polizei angehalten wirst, musst Du Dich ausweisen können..Genauso wie Du bei Autofahren Deinen Führerschein dabei haben musst.
Das gibt sonst echt ne Strafe, schon erlebt..

2006-12-04 06:10:11 · answer #8 · answered by Chillimaus 2 · 0 0

Ja einen Personalausweis muss du haben, das ist Gesetz

2006-12-01 20:08:48 · answer #9 · answered by .War mal Nr. 2 7 · 0 0

Nach BGB ist es Pflicht ab 16 Jahren einen Personalauweis bei sich zutragen !!

2006-12-01 13:38:53 · answer #10 · answered by Lars Christian of Loeffler 1 · 0 0

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