Stalking, also hartnäckiges "Nachstellen und Belästigen", wird zum Straftatbestand. Den Tätern drohen bis zu drei Jahre Haft. Da Finanzämter davon nicht ausdrücklich ausgenommen sind, ...
... hoffen nun Millionen von Unternehmern und Selbstständigen darauf, sich gegen die beständig wiederkehrende Terrorisierung - "... reichen Sie bitte Ihre Einkommensteuererklärung bis zum ..." - wehren zu können. Denn auch die bislang übliche Praxis, dass die Finanzamtsmitarbeiter vorwiegend "unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder über Dritte Kontakt" zu ihren Opfern herzustellen versuchten, wird nach dem neuen Gesetz unter Strafe gestellt.
2006-11-30
01:27:52
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Hannibunny
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