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Ich habe beschlossen, hier zum 1. März auszuziehen, die Küdigung ist bereits mit der Post unterwegs, war gestern aber noch nicht angekommen... Bei 3 Monaten kündigungsfrist, muss der Brief dann am letzten Tag des Vormonats (heute) angekommen sein, oder am 1. Tag des 1 Monats in dem die Kündigungsfrist beginnt (morgen)?
Oder ist das Datum entscheidend, an dem die kündigung bei der Post abgegeben wurde oder das Datum auf der Kündigung?

2006-11-29 16:42:11 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Verwaltung

7 antworten

Empfangsdatum ist entscheidend. Kündigung nur per EInschreiben mit Rückantwort. Dann kannst du den Empfang nachvollziehen. Wenn du es nicht gemacht hast, werfe dir Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters oder gebe sie persönlich ab.

2006-11-29 16:52:45 · answer #1 · answered by Paiwan 6 · 0 0

In den meisten Mietverträgen steht drin: Kündigung bis zum 3.Werktag des Monats ab dem die Kündigungsfrist anfängt.Also in Deinem Fall 05.12.2006, wenn Du zum 28.02.07 raus willst.Aber prüfe es nochmal mit Deinem Vertrag ab.
Hab aber kaum erlebt, dass Vermieter sich wegen ein oder zwei Tagen Verspätung querstellen, die wollen die Wohnung ja auch in gutem Zustand zurück haben.

2006-11-29 17:59:53 · answer #2 · answered by samdragon 1 · 1 0

Schau mal in deinen Mietvertrag,wie lange die Kündigungsfrist beträgt!Anhand dessen kannst Du dir ausrechnen,wann bei deinem Vermieter die Kündigung (per Einschreiben) ankommen muß!
Übrigens:Das Datum des Poststempels zählt!

2006-11-29 16:54:58 · answer #3 · answered by der brummifahrer 5 · 1 0

genau, empfangsdatum ist wichtig, und bitte IMMER PER EINSCHREIBEN SOWAS SCHICKEN!

2006-11-29 18:13:19 · answer #4 · answered by aber 2 · 0 0

Entscheidend ist der Eingang beim Vermieter, der läßt sich am besten nachweisen bei einer Zustellung durch Boten - der Bote kann jeder sein und notfalls bezeugen, daß tatsächlich ein bestimmtes Schriftstück übergeben wurde. (Beim Versenden per Einschreiben/Rückschein kann ja nur nachgewisen werden, daß ein Briefumschlag zugestellt wurde.) Und die Erklärung muß vor dem 1.12. beim Vermieter eingehen.
Viel Erfolg.

2006-11-29 17:35:44 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Guck nochmal in deinen Mietvertrag. Eigentlich muss die Kündigung am letzten Werktage (Arbeitstag) beim Vermieter eingegangen sein.
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht das Datum des Poststempels gilt.
Die Kündigung ist erst gültig, wenn Sie in den Händen des Vermieters ist und dieser davon Kenntnis nimmt.
Der Beweis für den Empfang der Kündigung und das Datum, von dem an sie gültig ist, muss vom Absender erbracht werden.

Der Kündigungsbrief sollte dem Empfänger in der Regel eingeschrieben geschickt werden.

Im Allgemeinen kommt ein eingeschriebener Brief am Tag nach der Aufgabe in den Briefkasten des Empfängers bzw. wird dieser uebergeben.

2006-11-29 17:27:06 · answer #6 · answered by Hundi 4 · 0 0

Drei Monate vor dem auszug . also spätestens am 31.12. bzw bis ende Nov . Heute -
Oder Du hast Andere Vereinbarungen getroffen -steht in Deinem Mietvertrag...Immer am letzten Tag des Monats - Du musst den Poststempel von heute drauf haben -es geht nach Poststempel ..

2006-11-29 17:00:10 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

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