grundlegend machen Minikläffer oft mehr Krach als große Hunde!
es gibt mehrere Wege - einmal das Gewohnheitsrecht - hättest Du den Hund schon 1 Jahr (beschwerdefrei durch Nachbarn) - könnte der Vermieter nicht mehr viel sagen
zum anderen darf die Haltung eines Tieres nicht grundlegend untersagt wrden, wenn keine Gefahr/ Belästigung für Mitbewohner und Bausubstanz entstehen
bester Weg: Reden: was sagen Deine Ncahbarn zu dem Hund? Gibt es Beschewrden oder Nase rümpfen?
Wenn nicht, lass eine Unterschriftenliste durchgehen, dass sich niemand gestört fühlt und rede mit dem Vermieter - oder (dümmere Variante) waret noch 1-2 Jahre bis Du auf das Gewohnheitsrecht pochen kannst - ich bevorzuge erste Variante
allerdings gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile:
Ein Recht auf Hundehaltung gibt es nicht
Ein Recht auf Hundehaltung gibt es nicht. Ob der beste Freund des Menschen auch sein Mitbewohner sein darf, hängt vom Mietvertrag ab: Auf der sicheren Seite steht nur, wem der Vermieter ausdrücklich erlaubt, einen Hund zu halten. Eine Zustimmung kann aber aus wichtigen Gründen widerrufen werden, beispielsweise dann, wenn von dem Tier erhebliche Belästigungen für die Nachbarn ausgehen (LG Hamburg, Az. 333 S 151/98).
Quelle: Süddeutsche Zeitung Vermischtes 22.11.2001
2006-11-29 21:03:11
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answer #1
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answered by Zigeunerlieschen 5
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das beantwortet deine frage glaub ich
2006-11-29 07:17:10
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answer #2
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answered by bernd 3
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Bei kleinen Hunden ist es fraglich ob der Vermieter mit durchkommt! Allerdings hattest du doch auch vorher ne Hausordnung da müsste das doch drinn stehen!
Falls in dem Haus noch mehr Hunde gehalten werden muß dir dein Vermieter die Haltung zugestehen!
2006-11-29 09:12:54
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answer #3
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answered by Dark 2
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Gibt es im Haus denn noch andere Hunde? Wenn ja, wäre es möglich, dass du trotz "Nein" im Mietvertrag einen halten kannst. Wenn nicht, tut es mir für dich leid. Übrigens bellen kleine Hunde meist mehr als große, was störend sein kann. Ansonsten einen guten Platz fürs Hundchen suchen, bei dem du ihn ab und zu mal besuchen darfst.
2006-11-29 08:27:18
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answer #4
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answered by kilopandaeuropa 2
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Ob jemand etwas gegen kleine Hunde sagen darf oder nicht,dafür gibts kein Gesetz.Gesetze,Vorschriften undf Verordnungen haben wir eh mehr als genug.Es ist ja wohl das Recht eines jeden Hausbesitzers,zu entscheiden,ob er auf/in
seinem Grund und Boden Tiere haben will oder nicht.Und wenn dies im Mietvertrag dahingehend geregelt ist dann gilt auch hier:Vertrag ist Vertrag.Es wäre sinnvoller gewesen,VORHER
sich mal kundig zu machen.Jetzt den Vermieter und die anderen Mieter vor vollendete Tatsachenzu stellen,ist völlig daneben.
Wenn der Vermieter DIR jetzt den Hund erlaubt,bei WEM soll er es später ablehnen???Egal,welches Hobby man/frau hat,vorher
die Verträge abchecken und man hat hinterher keinen Stress.
2006-11-29 08:03:14
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answer #5
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answered by Fritz 4
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Ganz so einfach, wie die bisherigen Antworten es beschreiben, ist die Sache nicht:
" Allerdings wird ein vollständiger Ausschluss jeglicher Tierhaltung wohl nur zulässig sein, wenn er individualvertraglich vereinbart wird; lediglich eine Formularklausel reicht, wenn sie so weit geht, unter Berücksichtigung des AGB-G nicht aus und wird von der wohl überwiegenden Rechtsprechung abgelehnt (AG Kermpen, Urt. v. 29.12.93, Az. 23 C 152/93, ZMR 3/95, S. I)."
Also schau mal genau in Deinen Mietvertrag! Wenn da nur eine Standardformulierung drin steht, und die Nachbarn nichts gegen Deinen Wauwau haben, brauchst Du zwar immer noch die Zustimmung des Vermieters; er darf sie jedoch in der Regel nicht verweigern. -- Genauso habe ich auch diverse Ratgeber-Sendungen verstanden, die ich in letzter Zeit gesehen habe. Gerichte urteilen neuerdings sehr gerne zu Gunsten des Mieters.
Mehr Juristerei zum Nachlesen im Link; viel Vergnügen!
PS:
Während ich noch gesucht habe, hat bernd die Frage schon beantwortet. Daumen rauf!
2006-11-29 07:28:25
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answer #6
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answered by Lucius T Fowler 7
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Hund ist Hund, auch der kleinste Hund ist Hund. Schau in Deinen Mietvertrag.
2006-11-29 07:16:26
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answer #7
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answered by Wilken 7
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Wenn im Mietvertrag steht, dass du keine Hunde halten darfst, gilt das für große und kleine Hunde!!!
Nur Fische könntest du halten - die gelten nämlich nicht als Haustiere!
2006-11-29 07:14:17
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answer #8
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answered by silver 4
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Es gab vor einigen Jahren mal eine Gerichtsverhandlung wegen solch einem fall. Das Urteil besagte und so sagt es auch das gesetz: Man darf kleine hunde halten auch wenn im Mietvertrag steht das es untersagt ist hunde zu halten. Ein kleiner Yorkshire Terrier zum Beispiel ist so klein das er zu den kleintieren wie ein hamster gehört und das bellen ist nicht lauter als babygeschrei.Darf also keiner was gegen sagen
2006-11-29 19:30:39
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answer #9
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answered by the_beffy 1
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Ich würde dir raten ersteinmal bei deinen Hausnachbarn eine Unterschriftenliste rumgehen zu lassen, wo jeder unterschreibt das dein Hund nicht stört, damit würde ich zu dem Vermieter gehen und ihm erklären, dass du von dem Hundeverbot im Haus nichts gewußt hast, aber die Hausleute auch nichts gegen deinen Vierbeiner haben. Dann kannst du nur auf einen freundlichen Vermieter hoffen.
Viel Glück euch beiden
2006-11-29 19:15:06
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answer #10
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answered by Anonymous
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