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Eine Freundin von mir (18 Jahre alt) möchte gerne zu mir ziehen, da ihr Vater aber Hatz IV Empfänger ist, wurde angeblich gesagt, dass sie bis zum 23. Lebensjahr zu Hause wohnen bleiben muss oder ihren Vater finanziell unterstützen muss. Kennt sich jemand von euch damit aus? Und kennt ihr Webseiten, wo man die Rechte genau durchlesen kann? Bitte nur ernst gemeinte Antworten. Ich möchte meiner Freundin gerne helfen, denn sie möchte gerne zu Hause ausziehen.

2006-11-28 19:40:22 · 10 antworten · gefragt von Senna B 2 in Freunde & Familie Freunde

Ihr Vater lebt mit ihrer Mutter und noch drei Kindern zusammen

2006-11-28 19:48:28 · update #1

Und meine Freundin macht gerade eine Ausbildung für drei Jahre.

2006-11-28 19:49:22 · update #2

10 antworten

Natürlich darf sie ausziehen. Wenn sie selber allerdings Hartz IV bekommt, gibt es die Regelung, dass sie keinen eigenen Haushalt gründen darf bis zum 23. Lebensjahr; das Amt würde in diesem Fall die Miete und die Kosten für die Ersteinrichtung der Wohnung nicht übernehmen. Wenn sie allerdings zu Dir zieht, ist das ja kein eigener Haushalt.

Für ihren Vater hat das keine negativen Folgen; er bekommt weiterhin sein Hartz IV. Wenn er bisher zusätzlich Geld für seine Tochter bekommen hat, dann war das ja nicht seins, sondern er hätte es ihr geben müssen.

Webseiten zu dem Thema sind nicht empfehlenswert, weil das Gesetz in letzter Zeit oft geändert wurde, und man nie weiß, wie aktuell die Seite ist. Ich würde mich an eine Beratungsstelle wenden; Arbeitslosenvereine betreiben welche, oder auch die Caritas. Schaut mal ins Telefonbuch Eurer Stadt.

2006-11-28 19:48:22 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 1

Unglaublich was in manchen Köpfen so abgeht! Sie ist Volljährig und darf selbst entscheiden was sie möchte! Es wird wohl finanzielle Gründe haben,kann ich nicht nachvollziehen!!!

2006-11-29 04:05:45 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Deine Freundin kann ausziehen sie ist ja schließlich 18 Jahre, der Vater bekommt weniger Geld als jetzt wenn deine Freundin auszieht, keiner kann ihr sagen du musst da wohnen bleiben.

2006-11-29 03:45:05 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Sie kann natürlich ausziehen....Ihr Vater denkt da wahrscheinlich nur dran das er dann weniger Geld bekommt!!!!

2006-11-29 03:43:02 · answer #4 · answered by keksi030 3 · 1 0

Mit 18 kann sie slebst entscheiden, ob sie auszieht. Ich nehme an, dass ihr vater dann weniger unterstützung bekommt, wenn er allein im haushalt lebt

2006-11-29 03:42:43 · answer #5 · answered by sterndale72 5 · 1 0

Seit dem 01. Juli 2006 gilt die neue Regelung betreffs volljähriger unverheiratete Personen bis zum 25. Lebensjahr die im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern leben, eine Bedarfsgemeinschaft mit diesen bilden. Das heißt aber nicht das deine Freundin icht ausziehen darf, sondern das sie keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat.
Wenn sie allerdings aus gutem Grund auszieht z. B. wegen einer Ausbildung dann gelten wieder andere Reglungen.

Zum Punkt der finaziellen Unterstützung, ich glaube nicht das deine Freundin im moment eine Superverdienerin ist und somit Ihren Vater unterstützen könnt. Diese Aussage ist wohl nur zur Abschreckung gemacht wurden.

Deine Freundin sollte dringend einen Termin bei einem Berater für unter 25.Jährige in der ARGE vereinbaren und eine. Ansonsten könnt ihr auch unter www.arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de
nachschauen.

2006-11-29 16:18:39 · answer #6 · answered by Hugimichi 2 · 0 0

Hi,wir haben sowas gerade bei der Freundin meines Bruders mitgemacht.Also ihr wurde beim Amt gesagt,dass wenn sie eine Ausbildung anfängt oder gerade dabei ist,hat sie anspruch auf Ausbildungsbeihilfe.D.h.das Amt würde einen Teil (Hilfe zum Lebensunterhalt)dazugeben.Wir haben hier bei uns 2 Ämter.
1.Agentur für Arbeit und 2.Lippe Pro Arbeit.Bei der Freundin meines Bruders übernimmt das Lippe Pro Arbeit.Vielleicht habt ihr ja auch so ein Amt!?Wünsche euch jedenfalls viel Glück

2006-11-29 12:59:51 · answer #7 · answered by jutta r 4 · 0 0

Tipp mal in der Suchmaschine "sgb II" ein, da findest du links zum Harz IV. Wenn deine Freundin ebenfalls Harz IV bekommt kann sie wirklich nicht ausziehen, da man ihr sonst die Leistungen streicht, wenn sie ihr eigenes Geld verdient, kann sie machen was sie will

2006-11-29 09:12:22 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

So ein Quatsch. Natürlich kann sie ausziehen. Sollte sie natürlich unheimlich viel verdienen,muss sie ihrem Vater Unterhalt bezahlen.
Ich denke mal,der gute Mann ist auf Kindergeld aus,oder das ihm sonst irgendwelche Kohle abgeht.

2006-11-29 04:28:23 · answer #9 · answered by pixel 2 · 0 0

http://de.search.yahoo.com/search?search=rechte+bei+hartz+IV+empfaenger&ei=UTF-8&fr=ks-

hier bekommst du alle antworten zu hartz IV


viel erfolg

2006-11-29 03:47:53 · answer #10 · answered by Pollyvision 6 · 0 1

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