Es ist im Grunde egal, wie lange Ihr schon getrennt seid. Allerdings müssen nicht unbedingt beide vor dem selben Gericht erscheinen. Ich weiß von einem Fall, da hat der eine in Norddeutschland, der andere in Süddeutschland vor Gericht gestanden, weil einer von beiden rasch seinen Wohnsitz an den Wohnort der Mutter verlegt hat. Manchmal muss man auch nur gemeinsam zur Anhörung erscheinen. Der eigentliche Scheidungstermin findet gelegentlich ohne die Betroffenen statt.
Hast du denn wenigstens schon einen Anwalt? Ohne Anwalt geht da leider nichts. Aber man kann Prozesskostenhilfe bekommen, weil eine Scheidung vom Gericht als notwendig betrachtet wird. Prozesskostenhilfe gibt es in zwei Varianten. Wenn man sehr wenig verdient, bekommt man sämtliche Kosten ersetzt. Wenn man ein wenig über dem Satz liegt, kann man innerhalb von vier Jahren in Raten zahlen. Und die Raten werden nach dem bemessen, was über dem Satz liegt. Das heißt, es können auch mal über vier Jahre lang bloß 20 EUR monatlich sein.
Wenn man Besitz hat, lohnt sich vorher ein Gang zum Notar. Dann kann man das mit dem Notar außergerichtlich klären, wie mit dem Besitz verfahren wird. Das setzt den sogenannten "Streitwert" herab, so dass die Gerichtskosten für die Scheidung dann niedriger liegen. Das kann schon mal bedeuten, dass ein gemeinsames Häuschen wenigstens für die Kinder gesichert bleibt...
2006-11-28 20:22:58
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answer #1
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answered by kristallklar56 3
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Es kommt darauf an! Wenn gegenseitig keine Ansprüche gestellt werden und Du z.B. 300 km weit weg wohnst,kannst Du es bei dem Gericht in deinem Ort unterschreiben und mußt nicht persönlich erscheinen!
eigene Erfahrung
2006-11-29 04:08:26
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answer #2
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answered by Anonymous
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NEIN!!!!
mein mann hat über 6 jahre in scheidung gelebt weil seine ex alte zu dumm (war) ist die weiß noch nicht einmal wann sie mit den kindern schwanger war geschweige denn wann sie gebohren sind.
2006-11-29 13:13:15
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answer #3
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answered by sweet_mouse76 2
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Schön währe es lebte von meiner Ex 5 Jahre lang getrennt,dann kam die Scheidung.
Also Geschieden wird immer nur vor Gericht mit Anwalt und so weiter,wo bei es reicht wenn einer einen Anwalt hat jedoch solltet ihr euch vorher gütlich einigen wenn möglich.
Ansonsten besser wenn beide einen Anwalt haben.
2006-11-29 12:56:00
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answer #4
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answered by Florian 1
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Hi schnakkerwat,
grundsätzlich gilt:
- 1 Jahr Trennungsfrist (Ausnahme: häusliche bzw. anhaltende Gewalt / unzumutbare Umstände u.ä.)
- nach Ablauf von 3 Jahren werden eventuell anhängige Versorgungsfragen / Berechnungen von Versorgungsausgleichen vom Hauptverfahren (der Scheidung) abgekoppelt und es wird geschieden
- Gewöhnlich haben beide Parteien vor Gericht zu erscheinen (Ausnahme: unzumutbare Umstände: zeitlich fortgeschrittene Schwangerschaft, große Entfernungen u.a.)
mfG
2006-11-29 06:39:05
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answer #5
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answered by Steven 2
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Nein, das muss richterlich geschieden werden. Allerdings muss erst ein Trennungsjahr ins Land gehen, damit ihr euch sicher seid, dass ihr euch wirklich trennen wollt. ABer dann muss da ein Richter was zu sagen...
2006-11-29 03:57:40
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answer #6
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answered by Nanilein 3
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Wer erzählt denn sowas. Leider nicht...
2006-11-29 03:54:14
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answer #7
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answered by Anonymous
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Nachdem eine Scheidung ein Verfahren ist, dass vor Gericht entschieden wird, gibt es keine Frist, ab der ein Gerichtsverfahren entfällt. Da hier aber Anwaltszwang gilt, kann es sein, dass es reicht, wenn man seinen Anwalt schickt.
Nach 1 Jahr kann eine Scheidung erfolgen, wenn man in diesem von Tisch und Bett getrennt gelebt hat, d.h. keine häusliche Gemeinschaft mehr bestand, und der Ehepartner seine EInwilligung gibt. Gibt er diese nicht, und liegt auch kein Härtefall (z.B. Gewalt in der Ehe o.ä.) vor, kann die Scheidung erst nach 3 Jahren erfolgen.
2006-11-29 03:48:53
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answer #8
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answered by Windi 5
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leider nicht.
meist wird sogar vom richter persönliches erscheinen der parteien angeordnet.
2006-11-29 03:43:20
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answer #9
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answered by Alter Ego 7
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Nein ist man nicht die Scheidung muss immer vor Gericht gemacht werden!!!
2006-11-29 03:41:44
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answer #10
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answered by keksi030 3
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