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Mein Verlobter hat mir nach dem er mir den Heiratsantrag gemacht hat gestanden, dass er noch verheiratet ist, des weiteren hat er noch weiteren Frauen die Ehe versprochen.
durch das Eheversprechen haben ich mich auch intim mit ihm eingelassen, nun fühle ich mich missbraucht, weil ich ihm sagte, dass ich mich nur intim einlasse mit einem Mann, wenn er mich heiratet ansonsten ist das für mich tabu. Was haltet ihr von der Sache aus der Rechtslage.

2006-11-28 11:36:42 · 6 antworten · gefragt von samanta969808 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

6 antworten

Solange er dich nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen hat, ist da nichts zu machen. Rechtlich relevant wäre nur sexuelle Nötigung/Vergewaltigung, oder wenn er dich finanziell geschädigt hätte. Auch dann bräuchtest du Beweise und/oder Zeugen, sonst steht sein Wort gegen deins.

2006-11-28 11:44:42 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Wie die Rechtslage steht, weiss ich nicht. Aber warum hast du dich auf ihn eingelassen, wenn dein Prinziep darin besteht, nur mit ihm zu schlafen, wenn er dich heiratet. Dann solltest du bis nach der Hochzeit warten. Er hat dich ja schliesslich nicht vergewaltigt. Es geschah mit deinem Einverständnis.

2006-11-28 11:49:18 · answer #2 · answered by mickymous 4 · 1 0

Das StGb gibt da nichts her, fürchte ich

2006-11-28 11:46:50 · answer #3 · answered by RadioXY 3 · 1 0

An dem Verlauf deiner Frage entnehme ich,dass du ein aufregendes Leben hast / hattest - auf der anderen Seite bietest du eine Begleitung für Gerichtsgänge / Anwalt und sonstiges an (unzulässige Werbung bei YC ?? ).
Daraus stellt sich bei mir die Frage - beschreibst du "deine" Fälle oder stellst du die Fragen aus deiner Lebenssituation heraus ??
So könntest du im obig angezeigten Fall,als Einfältig eingestuft werden ... verloben kann er sich mit dir,auch wenn er noch verheiratet ist (machen andere auch...warum auch immer) ....er gibt dir also zu,auch mit anderen Frauen verlobt zu sein (??)...oder hast du das selber herausgefunden (??) - vielleicht ein ganz schlauer (??) ... aber sich mit einem Mann einzulassen,nur auf Grund eines Eheversprechens (???) ... Mittelalter / Realitätsfremd / Blauäugig ?? (ich würde mich nie mit einer Frau einlassen,die vorher ein Eheversprechen abverlangt).... !
Rechtslage ... nun es gäbe noch den guten alten Paragraphen des "Kratzgeldes" (ja..der ist noch gültig !!) - wer eine Jungfrau unter dem Heiratsversprechen einen Beischlaf herbeiführt,hat bei Nichteinlösung ein Kratzgeld ( so umschreibte man ehemals die Entjunferung) zu zahlen - da sie ja für ihren Ehemann nicht mehr als Jungfrau gelten würde (Entschädigung) !
Nun - solltest du noch Jungfrau gewesen sein... auf zum Rechtsanwalt,der kann da schon was rausholen (ernst gemeint).
Ansonsten würde ich dir raten,sich von solchen Unholden fernzuhalten ... und lieber allein zu bleiben !

Ich wünsche allen einen aufrichtigen Lebenspartner kennenzulernen / zu haben .

2006-11-28 16:22:36 · answer #4 · answered by diehah45 4 · 0 0

Von einer befreundeten Anwältin weiss ich, dass vor Gericht die Frauen den Prozess meist verlieren. Offenbar hängt es damit zusammen, dass die Betroffenen den Schwindel objektiv beweisen müssen, was sehr schwierig ist.

2006-11-28 11:45:23 · answer #5 · answered by sanjara 4 · 0 0

Schaden hin Schaden her, was willst du denn
ersetzt haben, Geld oder Liebe, moralisch nicht moeglich

2006-11-28 11:45:19 · answer #6 · answered by .War mal Nr. 2 7 · 0 0

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