Wir haben das Haus hier gekauft vor 3 Jahren. Die Tannenbäume meiner Meinung nach sind sie ca. 50 cm an der Grenze weg, die Äste reichen darüber(Grenzstein wird noch gesucht ) sie sind ca. 12 Meter hoch.
Das Grundstück nebenan ist nicht erschlossen ect. nur Gras der Besitzer der Gleiche wie damals als die Tannen gepflanzt wurden. Handelt sich um 2 Bäume die plötzlich weg sollen bis Frühjahr sagt er, gibt es da Rechte oder Gesetz wie er sagt "Große Sachen sollen 2 Meter von der Grenze weg sein " ??
Wäre nett etwas zu erfahren
Dankeschön
2006-11-27
01:26:48
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7 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Haus & Garten
➔ Sonstiges - Haus & Garten
Ich weiß nicht seit wann sie stehen die 10 Jahre sind geschätzt
2006-11-27
01:27:42 ·
update #1
Es gibt zwar diese Grenzabstandsregelungen, die sind aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Allerdings muss der Nachbar innerhalb der ersten 6 Jahre nach Pflanzung Bedenken anmelden. Danach geht das nicht mehr so einfach.
Und zwar nur, wenn der Baum sehr alt oder umsturzgefährdet ist. Allerdings kann er nicht mit dem Argument kommen, daß der (gesunde) Baum bei einem Sturm auf sein Haus fallen könnte, dies wäre Höhere Gewalt.
Der Nachbar könnte verlangen, daß du Äste die über die Grundstücksgrenze ragen und sein Haus berühren/beschädigen entfernst, oder die Kosten einer von ihm beauftragten Firma verlangen, wenn du der Pflicht nicht nachkommst.
Da dies aber anscheinend alles nicht zutrifft, hat er wenig Chancen. Also bleib cool und warte ab. Wenn er dich verklagt, kannst du immer noch zum Anwalt.
2006-11-28 12:54:35
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answer #1
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answered by mellertime 2
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Salve,
bei neu Pflanzungen sind Bäume 3 Meter von der Grundstücksgrenze zu pflanzen.
Stehen die schon solange und er beschwert sich jetzt erst könnte der Bestandsschutz greifen.
Frag doch mal in deiner Gemeinde oder Stadt nach wie Du dich verhalten solltest.
2006-11-27 05:03:52
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answer #2
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answered by Karlchen * 7
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Maßgeblich ist die Gemeindesatzung. Bäume dieses Alters genießen dabei ein Bestandschutz. Es stimmt zwar, dass die Bäume zu dicht an der Grenze stehen, aber das hätte früher reklamiert werden müssen. Achtung, wenn die Bäume krank oder nicht mehr Standfähig sind muß man u.U. haften.
2006-11-27 03:13:45
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answer #3
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answered by Sprendlinger 7
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Es gibt so genannte Grenzabstandsregelungen. Die sind allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich. Die örtlichen Bestimmungen können bei der Behörde erfragt werden. Ich würde aber sagen, dass sein Anspruch auf das Entfernen der Bäume bereits verjährt ist.
Tobias
2006-11-27 01:38:41
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answer #4
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answered by Tobias 7
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Da gibt es einen Mindestabstand der eingehalten werden muss. Du kannst Dich ja bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung schlau machen. Wenn die dann sagen es ist so, dann bist du Channcenlos. Bei Koniferen gibt es sogar in manchen Gegenden Sonderregelungen. Da dürfen überhaupt keine gepflanzt werden.
2006-11-27 01:54:00
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answer #5
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answered by bollaug 4
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Das ist unterschiedlich je nach Gemeinde. Es gibt zum Einen Baumschutzvernordnungen, die regeln was erhaltenswert ist bzw. entfernt werden darf und in den Bauvorschriften ist geregelt, wie nah Bäume an Grundstücksgrenzen stehen dürfen.
Also - auf der Gemeinde erkundigen, da gibt es auch Merkblätter mit den wichtigsten Angaben.
2006-11-27 01:38:16
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answer #6
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answered by Fritz 5
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nun ja der besitzer des grundstücks hat leider recht. wenn die bäume auf sei grundstück ragen oder sich wurzeln inseinem grund befinden, die eine bebauung oder erschliesung behindern, kann er laut gesetz abhilfe schaffen.
leider gibt es immernoch menschen die kein gefallen an etwas
grün in unserer zubetonierten welt finden.
2006-11-27 01:38:16
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answer #7
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answered by toshi5904 2
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