schaff dir eine neue an,die alte ist ja nun ohnehin versaut
2006-11-26 22:46:02
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answer #1
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answered by azubi 3
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was heisst AUSSER KRAFT ? damains kann man nur kaufen wenn sie frei sind, d. h. du hast deinen gekündigt. kannst also nix mea machen
2006-11-26 22:48:13
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answer #2
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answered by Ernesto 1
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was meinst du mit ausser kraft setzen?
kündigen? und später wieder registrieren? wenn er gekündigt ist kann jeder andere ihn wieder regitstrieren.
vielleicht hast du ja vergessen die gebühr zu bezahlen.
bei http://www.whois.de oder bei .de domain http://www.denic.de kannst du nachschauen wer den domain registriert hat und ihm ein angebot unterbreiten, anders kommst du nicht an deinen domain
2006-11-26 22:57:38
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answer #3
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answered by thilo53 3
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Hier arbeitet die Natur offensichtlich in Zeitlupe, denn selbst, wenn kein Gebrauch gemacht wird, bleibt eine Domain erst einmal eine ganze Zeit lang erhalten. Allerdings unter der angemeldeten Hosting-Adresse! Wer von einem anderen Hoster auf seine woanders "gebuchte" Domain zugreifen will, hat oft schlechte Karten!
Hier war wohl ein anderer schneller!
2006-11-28 18:34:33
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answer #4
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answered by Onkel Bräsíg 7
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wenn du nicht Oliver Meister bist, dann ist die domain eben weg.
willst se wieder haben, mußt se leider vom inhaber abkaufen.
2006-11-27 01:55:48
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answer #5
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answered by jens 53121 6
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vieleicht kann ich Dir helfen.
wie heisst die seite ?
2006-11-26 23:43:49
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answer #6
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answered by ? 4
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Die Domain wurde aufgegeben, sonst wäre sie nicht wieder auf dem Markt gelandet. So etwas sollte man nicht machen. Wenn ich bei meinem Provider (Die Stato AG) einen Webspace kündigen würde, dann könnte ich den Domainnamen bei der DENIC für mich reserviert halten. Sie kann man gesondern kündigen, oder nicht. Das kostet allerdings auch Geld. Aber Neuanmeldet kosten auch eine Gebühr, so dass sich das abmelden und anmelden im Grunde gar nicht lohnen würde.
Wenn man aber eine Domain lediglich wegen Neubau stillegt rührt man den Vertrag besser nicht an, nur um ein paar Euro zu sparen! Man kann zwar den Webspace kündigen und die Domains bei der DENIC lassen und in wenigen Monaten wieder bei einer Anmeldung eintragen lassen. Aber ganz kündigen ist ein großer Fehler, denn ich habe festgestellt, dass Domains, die schon mal online waren, besonders gern genommen werden. Wegen dem Traffic. Das war in meinem Falle sehr ärgerlich, als ich 3 Domains aufgab und diese (vorher Kinderseiten) von einem fragwürdigen Typ aufgekauft wurden. Das müsste man verbieten können!!!!!! Ich hatte das zwar der Polizei gemeldet, aber ohne Gesetz können die auch nichts machen. Gerade Leute mit XXX-Seiten suchen solche Domains.
Wenn du einen eigenen Server hast würde ich die Domains auch nicht außer Kraft setzten - durch Kündigung.
Jedenfalls wiederbekommen kann man sie NICHT, es sei den es gab die vertragliche Möglichkeit eine Domain eine gewisse Zeit wirklich nur ruhen zu lassen. In dem Falle ist es Vertragsbruch. Ob's das gibt weiß ich nicht - Vertrag studieren!!! Gibt es die Ruheoption und wurde NUR diese beantragt, dann könnte man klagen.
2006-11-26 23:38:02
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answer #7
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answered by X 6
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