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Meine Eltern haben letztes Jahr ein Haus verkauft. Sie schenkten mir 20.000€. Boah, soviel geld auf einmal...wow. Ich steckte das Geld "ins Haus!" Nun ist meine Mutter im Pflegeheim, sehr zu meinem Bedauern aber es ist viel passiert, der Tod meines Vaters( sie waren 55 Jahre verheiratet). Dann fiel sie so unglücklich, dass sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog und seiddem ging es bergab. Ich pflegte sie und rannte und fuhr was das Zeug hält. Ich tat es gerne aber ich merkte auch, es ging mir an die Substanz. Meiner Mama gings wieder schlechter, sie hatte Halluzinationen und war Depressiv. Die Ärztin sagte dann, dass es besser wäre sie in einem Pflegeheim unter zu bringen. Gesagt, getan....schweren Herzens! Nun zum Punkt: Sie hat kein Geld mehr, damals bekam sie 65.000 € dafür. Ich weiss nicht, wo sie den Rest gelassen hat, sie ist mir ja auch keine Rechenschaft schuldig gewesen. Ich fragte nicht. Nun musste ich zum Landkreis wegen Hilfe. Muss ich zahlen?

2006-11-26 05:00:43 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Familie

Ich musste sie doch in einem Pflegeheim einweisen lassen. Hätte ich den Platz sie zu pflegen hätte ich es bestimmt nicht getan. Ich habe zwar ein Haus, aber ein kleines Reihenhaus und kein Zimmer frei. Selbst wenn, mein Bad ist im Obergeschoss, sie käme nicht hoch. Deshalb schweren herzens. :-( Mir ist es wirklich sehr schwer gefallen, aber was soll ich denn machen. Dreimal am Tag zu meiner Mama fahren, essen hinbringen und und und. Dann kam hinzu, dass sie nicht mehr wusste was sie tat. Zum Beispiel ein Handtuch über eine Glühlampe werfen weil es zu hell war. Wäre ich nicht dazu gekommen hätte alles gebrannt. Was sollte ich denn tun?

2006-11-26 05:20:03 · update #1

Oh Gott, danke "ichbins" Dann weisst du ja sicher was ich durch habe. Danke!

2006-11-26 05:21:54 · update #2

Hallo Michael, leider keine Pflegeversicherung. Nur die Rente und die Witwenrente, es sind ca. 800€. Hätte ich das gewusst, hätte ich das Geld doch nicht genommen. Aber ich wusste es nicht, glaubt mir das!

2006-11-26 05:23:44 · update #3

Es ist wirklich ein sehr schönes Heim. Sehr klein, familiär. Sie ist nicht allein und neuerdings sehe ich sie wieder in der Küche was schnippeln. Mir sprang fast mein Herz über vor Freude. Das habe ich seid Monaten nicht mehr gesehen.

2006-11-26 05:28:35 · update #4

Ich sage DANKE für eure guten Tips!
Wieder einmal wurde mir auf diesem Weg sehr geholfen! Aber wie ihr wißt, muss ich EINEN bewerten. Für mich wart ihr alle sehr lieb. DANKE!

Gruß Mona

2006-11-29 05:18:55 · update #5

9 antworten

Es kann nur das Geld deiner Mutter genommen oder angerechnet werden, was noch vorhanden ist, wie z.B. ihre Rente, Bargeld oder sonstige Einkünfte.
Wenn keiner weiß, ob du das Geld - die 20.000,- erhalten hast, kann es auch keiner zurück fordern. Vorausgesetzt es weiß kein anderer.
Ich habe meine Mutter auch zu Hause in Pflege und weiß was das für eine Belastung ist.
Waschen - Hintern putzen - Windeln anlegen etc.
Es ist nicht jeder dieser Aufgabe gewachsen und zumal man selbst zusehen muss wie dieser geliebte Mensch immer mehr abbaut.
So zum Punkt kommend. Es kann eine Beteiligung an den Heimkosten von dir nur dann gefordert werden, wenn du über einen Satz hinaus verdienst. Sollte dein Ehemann allein Geld verdienen, brauchst du nichts hinzu zahlen. Es ist immer von deinem Verdienst ausgehend, weil du im direkten Verwandtschaftsgrad bist.
Es ist auch nicht deine Aufgabe das Geld deiner Mutter zu verwalten, so lange sie nicht entmündigt wurde. (gerichtliche Komplettpflegschaft)
Durch meine eigene Situation bemühe ich mich auch um die entsprechenden Informationen und habe aus meinem Bekanntenkreis gute Tips erhalten.
Ich würde in deiner Stelle eine medizinische Pflegschaft bei Gericht beantragen, damit du in Notsituationen für deine Mutter Entscheidungen treffen kannst und das Pflegepersonal auf die Finger schauen kannst. Hast du keine Pflegschaft dieser Art, kannst du keinen Einfluss nehmen.
Möchtest du noch mehr wissen, kannst du den Messenger benutzen.

1. Nachtrag:
Ich verstehe hier nicht, warum einer mit minus bewerten muss, wenn etwas nicht ok ist, kann dieser ja eine Ergänzung oder einen ansprechenden Text dazu schreiben - oder?

2006-11-26 05:32:14 · answer #1 · answered by Lannus 7 · 6 2

Fakt ist Tatsache, daß das Sozialamt Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgäng machen kann, allerdings nur, wenn es davon etwas weiß. Ich kann gut nachvollziehen, was Du jetzt für Sorgen hast, meine Freundin hat das auch durch und es war sehr schwer, da die Behörden sich von einer ziemlich unmenschlichen Seite zeigen können. Du solltest unbedingt bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine Pflegestufe III stellen, dann wird Deine Mutter vom medizinischen Dienst begutachtet. Unterhaltsverpflichtet ist nur, wer leistungsfähig ist. Dabei kommt es darauf an, was man an Einkommen hat. Generell sind von Deinem Einkommen die Beiträge für die Krankenkasse sowie für die Altersvorsorge abzuziehen, des weiteren werden die Raten für evtl. vorhandene Schulden berücksichtigt. Selbstverständlich sind auch Unterhaltsverpfllichtungen gegenüber Deiner Kinder und Deinem Ehemann anzurechnen. Dann steht Dir ein Selbsterhalt von 1.400 € zu. Sollte nach der Vornahme der Abzüge und des Selbsterhaltbetrages noch Einkommen übrig sein, wird dieses geteilt, die eine Hälte darfst Du behalten, die andere Hälfte ist die Summe, die Du für Deine Mutter zahlen mußt.
Solltest Du nicht gerade zu den Großverdienern gehören, ist die Gefahr sehr gering, daß große Zahlungen auf Dich zu kommen. Solltest Du Probleme wegen der Schenkung bekommen, wende Dich an eine Rechtsberatung und lasse alles überprüfen. Die Ämter stellen manchmal sehr seltsame Rechnungen auf. Bei so einem Betrag ist es besser, niedrige Rechtsberatungskosten zu tragen, als überhöhte Forderungen zu zahlen. Es ist toll, daß Deine Mutter jetzt so gut untergebracht ist. Ich wünsche Euch für die Zukunft alles Gute.

2006-11-28 19:21:54 · answer #2 · answered by coolcat2307 7 · 2 0

Als erstes kann die Behörde alle geschenkten Beträge der letzten
10 Jahre zurückfordern.
Für die Differenz von Pflegeheimkosten und Rente müssen die
leiblichen Kinder aufkommen.
Du schreibst, daß keine Pflegeversicherung vorliegt. Das begreife
ich nicht. Es wird doch von jeder Rente eine Zahlung für Pflege-
versicherung einbehalten! Du mußt dich darum kümmern.
Trotzdem werden Forderungen des Heimes bleiben. Die Behörde prüft deine Einkommensverhältnisse und stellt dann
fest, ob und wie du zur Kasse gebeten wirst.
Ich weiß, daß es bitter für dich werden kann.

2006-11-26 16:01:17 · answer #3 · answered by Berni 7 · 1 0

Hallo,
da ich in der ambulanten Pflege tätig bin, weiss ich wie schwierig die Situation für Angehörige ist, hat nur ganz selten etwas mit herzlos zu tun wenn jemand im Heim wirklich besser (24 std.) betreut ist. Und es gibt auch gute Pflegeheime.
Der Landkreis wird forschen wollen wo das Geld geblieben ist, zuzahlen müssen Verwandte nur wenn es ihnen finanziell richtig gut geht.

2006-11-26 13:18:18 · answer #4 · answered by fairyofnorth 5 · 3 2

Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, wie es sich mit der Schenkung verhält. Ich wollte dir aber sagen, dass du das richtige getan hast. Einen schweren Pflegefall zu betreuen, das schafft kein Mensch allein. Wenn jemand schwer krank wird, ist es ja auch in Ordnung, wenn man ihn ins Krankenhaus bringt. Und wenn jemand ein schwerer Pflegefall wird, dann ist oft das Pflegeheim der richtige Platz. Du kannst ja jetzt trotzdem (und wahrscheinlich besser) für sie da sein, ihr beistehen und auch ein Auge auf das Pflegeheim haben.
Alles Gute.

2006-11-26 15:02:28 · answer #5 · answered by NaturalBornKieler 7 · 1 1

Leider ja, Schenkungen können 10 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Vor allem wenn es um Zahlung von Sozialleistungen (Pflegegeld) geht. Selbst die Schenkung an Kindeskinder (Beschenkte Dritter) greift da. Du kannst sogar gezwungen werden, eine Hypothek aufzunehmen um Geld flüssig zu machen.

2006-11-26 13:49:39 · answer #6 · answered by Neubeginn2005 2 · 1 1

Hast du auch schon daran gedacht, einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt zu stellen ? Sollte man bei Pflegefällen auch machen, welche Pflegestufe hat sie ? 3 ?

2006-11-26 13:31:13 · answer #7 · answered by rhk1970 3 · 2 2

Schenkungen der letzten 10 Jahre werden vom Sozialamt zurückverlangt. Da kann es also sein, dass du dran bist. Ob du generell zahlen musst, hängt vom Einkommen ab. Allerdings muss ja erst mal geklärt werden, ob das Sozi überhaupt einspringt, denn es gibt ja wohl bei deiner Mutter auch Einnahmen und dann noch die Pflege Versicherung...

2006-11-26 13:21:45 · answer #8 · answered by Michael K. 7 · 1 2

Ich kann dir das nicht sagen. Bei kompetenten Leuten erkundigen. Beratungsstelle aufsuchen, welche genau, weiß ich nicht, vielleicht ja hier noch jemand. Vielleicht gibts extra ein Forum im Net oder Angehörige, die das gleiche Problem haben u. selber schon eine Beratung eröffnet haben. Einfach mal im Net suchen. Speziell vielleicht für den Wohnort.
Aber ich möchte dein Verhalten nicht verurteilen.
Altenpflege kann sehr anstrengend sein. Kann einen total fertig machen. Schade ist es, dass sie im Heim wohnt. Aber es gibt auch gute Heime. Und wenn du nachher total überlastet bist u. auch nichtmehr die Ruhe für sie hast, nützt das auch nichts.
Also, es wird sich ein Weg finden! Bin ich mir sicher.

2006-11-26 13:23:49 · answer #9 · answered by narkose 2 · 1 3

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