Es wird vom zuständigen Amtsgericht - Nachlaßgericht - ein Nachlaßverwalter eingesetzt. Wenn keine Erben bekannt sind, muß der Nachlaßverwalter Erben ermitteln. Wenn dies nicht möglich ist oder die Kosten zu hoch werden, wird der Nachlaß versteigert oder entsorgt.
Versteigert wird dann, wenn genügend Wertsachen vorhanden sind, um nach Abzug sämtlicher Kosten noch einen Gewinn zu erzielen. Sonst wird geschaut, was von caritativen Verbänden an bedürftige Menschen verteilt werden kann und der Rest wird entsorgt.
2006-11-25 07:13:40
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answer #1
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answered by Anonymous
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Wie immer hält der Staat seine großen Hände auf!
Anne
2006-11-26 22:30:29
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answer #2
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answered by Anne 7
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Der Staat gibt einen Auftrag ab, dass noch mögliche Erben ausfindig gemacht werden können.
Nach einer Frist von einem Jahr muss ein Erbnehmer ausfindig gemacht werden, erst danach geht das Erbe an den Staat über, bei Nichtfindung.
2006-11-25 07:23:14
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answer #3
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answered by S 4
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Also ein Bruder von meinem Ex ist sehr plötzlich verstorben. Er war auch alleinstehend. Hatte aber viele Schulden. Also haben alle Angehörigen das Erbe ausgeschlagen. Dafür mußten wir beim Gericht jeder 20 Euro zahlen. Ein Witz, oder ? Sein Auto und seine Wohnung gingen an den Staat. Die Wohnung ist bis heute nicht ausgeräumt und weitervermietet. Gammelt einfach vor sich hin mit allem was drin ist. Und seine Mutter und die anderen Geschwister haben keinerlei Handhabe. Da könnte man sich doch echt aufregen, oder ??? Es ist ja schon über ein Jahr her, dass er gestorben ist...
2006-11-25 07:19:11
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answer #4
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answered by savage 7
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die sachen gehen an den staat und werden versteigert um die kosten der vom staat bezahlten beerdigung zu decken. der rest fließt dann in die staatskasse.
übrigens bleibt in den meisten fällen nicht mehr übrig sondern weniger und der steuerzahler zahlt letzendlich die beerdigung
2006-11-25 07:15:54
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answer #5
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answered by lotta77 4
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wenn keine erben gefunden werden,gehen alle dinge, erbmasse aber auch kosten (zb, beerdigung, wohnungsauflösung, endreinigung) an den staat.
der versteigert die wertsachen und entsorgt den müll.
ein erbe, dass ausgeschlagen wird, geht an den nächsten erbberechtigten.
sollte sich niemand finden, der das erbe antritt,wird wieder wie oben beschrieben, verfahren.
2006-11-25 07:10:18
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answer #6
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answered by ellen.bundy 3
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(Was passiert eigentlich mit Nachlässen von alleinstehenden?)
Wenn es keinen Erben gibt oder der Erbe es nicht annehmen will, konnt ein Verwalter und der schaut erst nach was noch zu verkaufen ist.
Da von dem erlös auch die Räumung von der Wohnung bezahlt werden muß.
Und die Beerdigung muß ja auch bezahlt werden.
(oder den Dingen die geschockte Trauernde nicht?)
Da ist es so wenn es keiner will das der Entrümpler es wegschneißt oder es weiter verkauft.
Da führt keiner Buch drüber.
2006-11-27 08:03:27
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answer #7
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answered by Little S 1
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der staat organisiert eine versteigerung der wertsachen (natürlich nicht für jeden extra) schrott kommt auf den müll, und der staat muß den jenigen auch beerdigen lassen
2006-11-25 07:01:02
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answer #8
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answered by edelblume 5
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Es geht an den Staat. Die Sachen werden versteigert.
2006-11-25 06:59:54
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answer #9
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answered by Tanja R 5
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Nachlässe von Alleinstehenden gehen, glaube ich, an den Staat, es sei denn, es ist im Testament anders festgelegt worden.
2006-11-25 06:58:49
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answer #10
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answered by Lena 3
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