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also: meine mutter hat gerade ihren handyvetrag um weitere 2 jahre verlängert... nun hat sie aber ihre meinung geändert und will das gerne rückganig machen...

wie sieht das rechtlich aus? kann man wie bei einem neuen vertrag innerhalb von 14 Tagen davon zutücktreten oder ist sie jetzt für weitere 24 Monate daran gebunden?

2006-11-25 04:54:02 · 7 antworten · gefragt von brain1337 1 in Unterhaltungselektronik Handys

7 antworten

Ich muss Schugga da wiedersprechen. Das 14-Tage-Recht
gilt auch dann, wenn die Verlängerungszeit schon angefangen
hat. Das ist ähnlich wie bei Versicherungsverträgen. Diese
Verlängerungen beginnen in den meisten Fällen mit dem Tag,
an dem man sie abgeschlossen hat. Telefongesellschaften
verweisen, bei Widerruf, gerne auf ihr Kleingedrucktes wo
zwar ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, jedoch bei Nutzung
wieder entfällt. Das bedeutet: Der Nutzer wird bei Vertrags-
abschluss faktisch gezwungen den "neuen" Vertrag zu
nutzen, um das Widerrufsrecht zu umgehen. Diese Methoden
sind, meines Wissens nach, gesetzwidrig. Sollte es bei Deiner
Mutter der Fall sein, kann sie ohne weiteres von ihrem Recht
gebrauch machen. Notfalls mit Anwalt.

Kleiner Tip: Ein Vertrag, egal ob Handy, Internet oder Festnetz,
sollte nie für länger als 12 Monate abgeschlossen werden.

2006-11-25 05:30:14 · answer #1 · answered by Deccie 5 · 0 1

Also was ich hier an Antworten lese, da stehen mir die Haare zu Berge!!! Wenn es sich ausdrücklich um eine Vertragsverlängerung handelt, also ein bestehender Vertrag nur vom Datum her verlängert wird, ist man an die Vertragslaufzeit gebunden, da gibt es kein Widerrufsrecht mehr!! Es sei denn!! der Vertragspartner hat eine Bedingung geändert und es fahrlässig unterlassen Sie darauf hin zu weisen!, dann kann widerrufen werden. Ansonsten die AGB`s mal durchlesen, also das lästige Kleingedruckte... da sollte man eigentlich vorher machen!!! weiter sollte man keine Verlängerung unterschreiben wenn sie über 12 Monate hinaus geht oder nur um an ein Bonusteil zu kommen...

2006-11-26 11:46:59 · answer #2 · answered by Stefan R 6 · 0 0

Wenn Deine Mutter im Laden den neuen Vertrag unterschrieben hat, dann gibt es typischerweise kein Rücktrittsrecht.

Wenn Sie online (Fernabsatz) den Vertrag verlängert hat, dann hat sie 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Begründung.

Sollte das Produkt vor wirksamem Rücktritt bereits benutzt worden sein (z.B. durch ein Telefonat), dann ist für die Nutzung ein Schadenersatz zu leisten.

2006-11-25 18:08:54 · answer #3 · answered by kongo09 1 · 0 0

Im Vertrag selbst ist eine Belehrung die die Modalitäten regelt. Wenn nur ein Punkt davon verletzt wurde muß Sie wohl oder Übel weitermachen.
Eine Verletztung ist zB. Hat schon mit neuem Vertrag telefoniert, falls es ein Handy dazugab darf dies noch nicht aktiviert worden sein. Und natürlich darf die 14 Tagesfrist noch nicht verstrichen sein.

2006-11-25 14:38:51 · answer #4 · answered by bollaug 4 · 0 0

Vertrag ist Vertrag. Wieso glauben alle sie könnten etwas unterschreiben und nächste Woche ihre Meinung ändern? Gerade bei einer Verlängerung weiss man doch was man tut. Warum sollte der Anbieter den Vertrag zurücknehmen?
Bei Haustür, Telefon oder Vertretergeschäften sieht das, mit Recht, anders aus.
Aber das steht alles im Vertrag selbst, einfach lesen.
Für die Zukunft: "Unterschreibe nie einen Vertrag, wenn Du nicht weisst wie Du wieder rauskommst"!

2006-11-25 15:34:40 · answer #5 · answered by Igor! 4 · 0 1

Ja, man hat bei jedem Vertagsabschluss 14 Tage Zeit, seinen Entschluss zu widerrufen.
Auch bei einem Verlängerungsvertrag.

Allerdings gilt das Widerrufsrecht nicht mehr, wenn die Verlängerungszeit schon angefangen hat und Deine Mutter die Dienstleistung schon genutzt hat.
Sprich: wenn der Verlängerungsvertrag ab heute läuft und sie hat heute schon telefoniert oder eine SMS geschrieben, dann kann sie nicht mehr widerrufen.

2006-11-25 12:56:50 · answer #6 · answered by Schugga 3 · 0 1

vielleicht sollte deine mutter mal vorher überlegen, was sie tut...glaube kaum, dass sie da innerhalb von 14 tagen wieder rauskommt....

2006-11-25 12:57:41 · answer #7 · answered by seakey 3 · 0 2

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