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Sind denn unsere Manager so schlecht bezahlt, dass sie auch noch auf mildtätige Gaben in Millionenhöhe angewiesen sind ? Selbst wenn das Verfahren gegen Zahlung von Almosen nun aufgehoben werden soll, bin ich der Ansicht, dass diese Leute durch ihre Zahlung von Bussgeldern, ihr eigenes Urteil sprechen. Vor allem Herr Ackermann zeigt Courage, er zahlt die Summe gemäß seinen Angaben nach aus eigener Tasche! Die andere
Frage wäre gewesen, wer denn sonst den Betrag für Herrn
Ackermann übernommen hätte ? Die Deutsche Bank ?
Woher rührt die Einstellung des Gerichts, den Leuten auch noch
eine besonders anzurechnende Leistung in Deutschland erbracht
zu haben, zu bescheinigen ? Meine Meinung zu dem Thema habe ich schon, aber wie denkt ihr denn darüber ?
Sind solche Leute auf Ihren Positionen überhaupt noch vertrauenswürdig ?

2006-11-24 10:07:51 · 9 antworten · gefragt von Logisch oder nicht 5 in Nachrichten & Medien Aktuelle Themen

9 antworten

Ich halte da garnichts von, hier hat die Demokratie
und Gerichte versagt, peinlich

2006-11-24 10:15:02 · answer #1 · answered by .War mal Nr. 2 7 · 2 0

Ich freue mich, denn damit ist endlich auch für den Dümmsten sichtbar, dass unser Rechtssystem auf der Diktatur des Kapitals beruht.

2006-11-24 10:16:55 · answer #2 · answered by Tyler Durden 5 · 2 0

Meine Meinung steht unter ACKERMANN in Blogger.de

2006-11-28 05:24:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Das ist einfach nur Peinlich für das Gerichtswesen.

2006-11-24 22:36:35 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Tja da zeigt es sich mal wieder wer das Geld hat hat die Macht und wer die Macht hat hat das Recht.


Sch.... Kapitalismus

2006-11-24 12:17:53 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

hi Marco Erst einmal mein großes Beileid. Ich selbst bin in der Politik beschäftigt und ich muss sagen, ich schäme mich grade ein deutscher Staatsbürger zu sein. Das das Verfahren eingestellt wurde ist ne riesen Frechheit, vllt kannst du ja mal versuchen mit dem zuständigen Staatsanwalt das Gespräch zu suchen. Anderweitig bliebe dir noch der Weg einer Zivilklage, ne Haftstrafe wird da kaum zu erreichen sein, lediglich eine Schmerzensgeldklage, so denke ich. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen dies alles an die große Glocke zu hängen, geh zur Bild die sind mit Sicherheit schaft auf die Presse und aus eigener Erfahrung weis ich das auf Druck der Öffentlichkeit sich die Rechsorgane auf einmal anfangen zu bewegen. Ich würde an deiner Stelle alles mögliche versuchen, die ganzen großen Fernsehsender üben den Fall informieren, denn so gehts ja wohl nicht. Hatte mit meiner Freundin einen ähnlichen Fall, Sie wurde unsittlich berührt und gewürgt, das Verfahren wurde eingestellt, weil keine Gefahr für Sie bestünde und der Typ wegen eines anderen Deliktes eine höhere Strafe zu erwarten hat. Wenn du möchtest kontaktier mich mal in line with Mail, meine Tante ist Richerin, vllt kan Sie dir dazu noch innovations geben.

2016-12-17 15:43:19 · answer #6 · answered by ? 4 · 0 0

Ich kann nur sagen Peinlich

2006-11-27 02:24:23 · answer #7 · answered by Deringscher 3 · 0 0

Das ist ein SKANDAL

2006-11-25 03:29:54 · answer #8 · answered by Zappa 3 · 0 0

Ich denke, es ist einigermaßen mit rechten Dingen abgelaufen. Der Prozess war sowieso schon einmal abgeschlossen gewesen und wurde ja nur nochmal aufgerollt. Die Prämien bei der Übernahme waren enorm, aber sie kamen ja nicht Herrn Ackermann &Co zugute. Ich finde es ganz okay so, zumal es ja heißt:
"Ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Auflagen eingestellt werden. Geregelt ist das in Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Neben einer Wiedergutmachung des Schadens gehören zu den möglichen Auflagen die Zahlung eines Geldbetrags zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder an die Staatskasse. Als Auflage kann auch das Erbringen sonstiger gemeinnütziger Leistungen erteilt werden. Wenn ein Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ein Verfahren gegen Auflagen einstellt, ist dieser Beschluss nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. Die Angeklagten gelten dann als unschuldig."

2006-11-24 10:14:23 · answer #9 · answered by menschliches.wesen88 6 · 0 2

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