Die Voraussetzung für eine Echte Demokratie also eine Basisdemokratie ist ein Politsch ausreichend gebildetes Volk.
Dies haben wir aber leider nicht (siehe Bild Auflage).
2006-11-24 12:29:44
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answer #1
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answered by Anonymous
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Begriff bedeutet
Volksherrschaft. Voraussetzung dafür wäre die Mög-
lichkeit des individuellen Bürgers, auf die Politik Einfluß
zu nehmen. Beispiel: Schweiz. Es ist wahrscheinlich das einzige Land in der ganzen Welt, wo direkter Einfluß
der Bürger auf politische Entscheidungen in dieser Form stattfindet. Die zweite Voraussetzung wäre (es müßte eigentlich die erste sein) - eine Verfassung, die als grundlegendes Gesetz ein für alle Mal Grundsätze fest legt und nicht, wie in der BRD, zwanzig Mal durch Politiker ohne Befragung des Volkes geändert werden kann.. Die dritte: Es müßte dafür gesorgt werden, dass Politiker nicht auf alle Ewigkeit im Parlament sitzen (Berufspolitiker), sondern
dass wirklich das Volk in allen Facetten vertreten ist.
Der Einfluß von sogenannten Lobbyisten auf politische Entscheidungen zum Nachteil der Allgemeinheit müßte unmöglich gemacht werden. Politiker müßten ihr Einkommen offen legen und Zuwendungen, die als Korruption ausgelegt werden können, die Entlassung des Politikers aus seinem Amt zur Folge haben, das Gleiche sollte auch für Parlamentarier gelten. Die Politiker dürften nicht selber über ihre Diäten und sonstigen Gelder entscheiden dürfen.
2006-11-24 18:09:58
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answer #2
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answered by Cassandra 7
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demokratie ist zumeist geschwätze Rede. es gibt keine richtige meine meinung nach
2006-11-24 17:55:19
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answer #3
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answered by Anonymous
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Die Grundvoraussetzung ist, dass es sich Menschen gefallen lassen, dass der Pöbel für sie entscheidet.
2006-11-24 17:52:35
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answer #4
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answered by Tyler Durden 5
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Demokratie ist eine Form politischen Lebens, die von der Gleichheit und Freiheit aller Bürger ausgeht. Grundbestandteile einer demok. Verfassung sind allgemeine, freie, geheime und in bestimmten Mindestabständen stattfindende Wahlen sowie die Verteilung der drei Hauptaufgaben staatlicher Machtausübung (Gesetzgebung, Regierung, Rechtsprechung) voneinander unabhängigen Organen
2006-11-24 17:59:38
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answer #5
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answered by polarfuchs 6
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