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Ein Bekannter wurde von seiner Nachbarschaft angezeigt,er würde mit seiner Tochter (9 Jahre)Pornos im Net ausstrahlen.
Der Mann ist unschuldig.
Wer stellt nun sein Bild in der Gesellschaft wieder gerade?
Was kann ich raten?
Wie sieht es mit Schadensersatzklage aus?
Oder zieht er besser in ein anderes Bundesland!?

2006-11-23 00:44:44 · 13 antworten · gefragt von ukoenen 4 in Sozialwissenschaft Sonstiges - Sozialwissenschaft

13 antworten

Das ist ja mal ein Problem nach dem Motto erst mal anscheißen etwas wird hängen bleiben. Ich würde da erst mal abwarten wie sich das entwickelt aber ich kann mir durchaus vorstellen das das Klima nicht mehr zu retten ist das kommt ja auch sehr auf die Größe der Stadt an. In einer Großstadt ist das leichter zu überstehen als auf dem Dorf. An seiner Stelle würde ich das auf jeden Fall aggressiv angehen und nicht totschweigen. Also die Leute offen ansprechen wie es dazu kam und und und...

2006-11-23 00:53:36 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 1

Wenn er bewiesener Maßen unschuldig ist, würde ich eine öffentliche Entschuldigung der Frau verlangen oder sie wegen übler Nachrede oder Rufmord verklagen. Ob man da Schadenersatz fordern kann bin ich überfragt.

Leider ist es im Falle Kindesmissbrauch so, das der unschuldig Betroffene für sein Leben gebrandmarkt ist, und die, die wirklich Dreck am Stecken haben ( siehe der Fall mit dem Typ auf dem Gefängnissdach) mit ein paar Jahen davon kommen und dann losziehen und sich das nächste Opfer suchen.

2006-11-23 08:56:20 · answer #2 · answered by Puh 6 · 5 0

Gegenanzeige erstatten wg. Verleumnung / Rufschädigung o. ähnlichem - sowas würde ich auf keinen Fall hinnehmen, nich bei so einem Thema, wie Kinderpornographie - wenn er sich nicht wehrt, kann dieses Gerücht sich ganz schnell verbreiten in der ganzen Wohngegend bzw. auch seinen Arbeitsplatz erreichen, etc.... und du weißt ja, wie die Leute sind....

2006-11-23 08:54:04 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 0

Ich denke zivilrechtlich also mit schadensersatz liese sich da durchaus was machen,aber das würde ich mit einem Anwalt abklären, denke aber man sollte das schon in Erwägung ziehen...
Ist natürlich schlecht weil vor allem bei Kinderpornograhie die gesellschaft verständlicherweise abweisend reagiert, auch wenn man unschuldig ist,da bleibt immer was zurück...Ich kann nicht einschätzen wie "stark" der betroffene ist aber wegziehen würde ich nicht wenn ich es aushalte,denn er hat nichts falsch gemacht...Wenn es natürlich stark an die nerven geht und alle ihm aus dem Weg gehen würde ich es machen...

2006-11-23 08:51:19 · answer #4 · answered by danielita227 1 · 3 0

sowas sollte dann aber auch nachgewiesen werden können,nur einfach so etwas zu behaupten sollte man nicht so hinnehmen,also anzeige erstatten

2006-11-23 08:48:01 · answer #5 · answered by azubi 3 · 3 0

Ich würde auf Polizei und Anwalt hören.

2006-11-23 08:54:34 · answer #6 · answered by Anonymous · 2 0

starker toback!!!
wenn er was schrifliches hat,könnte er doch damit zu den lokalen medien gehen zb stadtanzeiger und versuchen das gegenteil öffendlich zu machen
es gibt bestimmt auch selbsthilfegruppen,die ihm konkrete ratschläge geben könnten

2006-11-23 09:09:58 · answer #7 · answered by dirk h 5 · 1 0

Die allerunterste Schicht in allen Gefängnissen sind Kinderschänder. Wer Kindepornografie herstellt ist ein solcher.

Wer jemand anderen anzeigt, weil der Verdacht besteht, der oder die würde Kinderpornografie herstellen und/oder verbreiten, handelt richtig und zum Schutz des Kindes.

Wer jemanden trotz erwiesener Unschuld weiterhin eines Offizialdeliktes - wie obiges eines ist - bezichtigt, begeht Rufmord.

Der zu Unrecht Verleumdete muss klagen. Die Richter werden ihn gesellschaftlich rehabilitieren - auch mit Schadenersatz, z.B. wenn ein materieller Schaden (Stellenverlust, Umzug usw.) verursacht wurde.

2006-11-23 09:09:47 · answer #8 · answered by James W 4 · 1 0

Das Problem ist, dass der Ruf nun unwiderruflich ruiniert ist. Auch wenn er vom Gericht für unschuldig befunden wurde, wird darüber gerade in einem kleinen Ort immer wieder gesprochen werden. Eine Schadensersatzklage dürfte erfolgreich sein, nur wird sie nicht dafür sorgen, dass sein Bild wieder geradegerückt wird. So ist das nun leider in unserer Gesellschaft. So hart wie es klingt: ein Umzug dürfte die leichteste Alternative sein. Tut mir wirklich leid für deinen Bekannten. In meiner Nachbarschaft gab es mal einen ähnlichen Fall. Wenn darüber gesprochen wird, wer denn in der Mühle gewohnt hat, heisst es immer noch: Das war der, der angeblich die kleine Jule vergewaltigt hat. Er wurde aber damals freigesprochen!! Das ist nun 7 Jahre her. Er ist weggezogen, um der Gerüchteküche zu entfliehen.

2006-11-23 08:57:40 · answer #9 · answered by Naamah 6 · 1 0

Ohje, das ist eine schwere Frage. Er sollte auf alle Fälle gegen Verleumdung oder so etwas klagen, das Dumme ist nur, Gerüchte halten sich hartnäckig. Und die Nachbarn werden weitertuscheln. Wenn er allerdings wegzieht, sieht es so aus, als ob er vor irgendetwas wegrennt und etwas verheimlichen will. Ich denke, ich würde einen Anwalt hinzuziehen!!

2006-11-23 08:56:43 · answer #10 · answered by undefinable 3 · 1 0

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