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ich überweise für meinen freund regelmäßig geld über mein konto .ich bekomme selbst geld vom arbeitsamt.
wir zahlen das geld bar auf mein konto ein und dann mache ich seine überweisungen mit seinem namen als verwendungszweck .
jetzt sagte mein opa bei bestimmten beträgen und überweisungen muß die bank das arbeitsamt informieren .
stimmt das ? kann ich deshalb ärger mit dem arbeitsamt bekommen ? es ist nachweisbar das das geld was eingezahlt wurde oder auch mal überwiesen kam für ihn verbraucht wurde .
er hat kein konto und kann sich zur zeit keines machen darum mache ich das überhaupt .

2006-11-23 00:06:34 · 10 antworten · gefragt von anita z 1 in Freunde & Familie Freunde

10 antworten

dein Opa hat Recht, im Übrigen hat auch das Finanzamt das Recht in Verdachtsfällen Einblicke auf's Konto vorzunehmen... lies mal die AGB deiner Bank

2006-11-23 00:10:23 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Grundsätzlich ja, aber became ist mit den Müttern und Vätern, die z.B. lange Jahre nicht arbeiten gehen konnten, weil sie z.B. auf ein behindertes style aufpassen mussten? Oder became ist mit den Alleinerziehenden, die sich keine Tagesmutter leisten können und deswegen garnicht arbeiten gehen können ?? Nicht jede Alleinerziehende hat eine Oma im Nachbarhaus,... Denen gegenüber würde ich es unfair finden. Und irgendwie kommt es auch wieder auf´s gleiche raus: Je mehr ALG1 und 2 u.s. weniger andere Zuschüsse (Wohnungsgeld z.B.) Es müsste einfach auch so wieder "passen". Arbeiten zu gehen müsste sich wieder lohnen. Es hakt mal wieder im element.

2016-12-17 14:56:17 · answer #2 · answered by ? 4 · 0 0

ja, das stimmt.
auch das finanzamt hat das
recht dein konto ein zu sehen.

wenn du nicht gerade hunderttausend
auf deinem konto durchlaufen laesst, kann
eigentlich nichts passieren.

wenn das arbeitsamt einen kontoauszug
von dir verlangt kannst du aerger bekommen.
aerger im sinne von das du alles belegen musst.

2006-11-26 19:11:35 · answer #3 · answered by Pollyvision 6 · 0 0

Die Bank wird niemanden von selbst informieren. Die Arge (Alg II) gleicht ihre Daten ab, bzw. musst Du Deine Kontoauszüge vorlegen. Spätestens dann kommt raus, dass Geld über Dein Konto geflossen ist. Dann bist Du die Dumme, weil Deine Leistungen gekürzt werden.

2006-11-23 08:55:52 · answer #4 · answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7 · 0 0

Es wäre deinem Freund dringend anzuraten, sich um ein Konto bei einer Bank zu bemühen. Auf Guthabenbasis werden auch Konten vergeben, selbst wenn es vorher bei einer anderen Bank schon mal Probleme gab. Mein Tipp wäre die Deutsche Bank oder die Sparkasse. Bei ersterer kenne ich persönlich 2 Leute, die auch vorher Probleme hatten.. und die dort ein Konto einrichten durften.
Bei ALG 2 musst du mit Kontoprüfungen rechnen und spätestens in einem solchen Fall werden dir einige Fragen gestellt werden, zum Beispiel nach der Art deiner Beziehung zu deinem Freund, da es den Eindruck erwecken könnte, ihr wirtschaftet zusammen, ergo führt eine Lebensgemeinschaft etc. etc. pp.

2006-11-23 03:05:13 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Ich fürchte, du kannst Probleme kriegen.

2006-11-23 00:51:15 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Die Bank gibt keine auskünfte einfach so an das Arbeitsamt. Das wäre viel zu aufwendig, wenn sie jeden überprüfen müssen, der Arbeitslosengeld etc. bezieht.
Ausserdem ist da noch das Bankgeheimnis. Die dürfen also nicht einfach Auskünfte geben, es sei denn es geht um Hartz4, aber da kommt es ja auf dein privates Vermögen an. Das was du vom Arbeitsamt kriegst kannst du so ausgeben wie du willst. Das prüft auch keiner.

Sorry muss noch was dazufügen. Bei Beträgen ab 5000 Euro könnte es schwierig werden wegen dem Geldwäschegesetz!

Liebe Grüße von einer gelernten Bankkauffrau

2006-11-23 00:40:41 · answer #7 · answered by D&G 1 · 1 1

das kommt darauf an, was für leistungen du beziehst? bekommst du ALGI, dann geht es niemanden was an, beziehst du ALGII dann schon, denn du musst bei einem folge antrag deine kontoauszüge vorlegen, und dann kommt es raus!

2006-11-23 00:10:25 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

ruf bei deiner bank nach und frag direkt. dann weisst du es sicher. kann man ja auch anonym machen. ob man dir dann noch eine antwort gibt ist die frage.

2006-11-23 00:10:09 · answer #9 · answered by firstlady_73 4 · 0 0

nein das dürfen sie nicht
nur wenn das a amt eine gerichtliche vollmacht hat

2006-11-23 00:22:30 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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