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Wieso ist es Pflicht sie zu zahlen, wieso ist das nicht freiwillig?

Bin Türkin und zahle deswegen keine Kirchensteuer, aber neugierig bin ich schon

2006-11-21 23:40:30 · 17 antworten · gefragt von Ruki 2 in Gesellschaft & Kultur Religion & Spiritualität

17 antworten

irgend jemand muß doch Goldkelche und edle Gewänder finanzieren mit deren Hilfe Armut als hohe Tugend gepriesen wird.
;o)

2006-11-22 04:11:42 · answer #1 · answered by BIGBOX 2 · 3 0

Die Kirchensteuer ist in Deutschland die weitaus wichtigste Einnahmequelle, mit der die großen Kirchen ihre Arbeit finanzieren. Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft, in der die finanzielle Last möglichst gerecht auf viele Schultern verteilt wird. Leitender Grundsatz der Kirchensteuer ist eine möglichst große Steuergerechtigkeit: Die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines jeden Mitglieds wird berücksichtigt, die Kirchensteuer ist an die Lohn- und Einkommensteuer gebunden. Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuer und damit mehr Kirchensteuer – und umgekehrt. Die Mitglieder leisten auf diese Weise einen finanziellen Beitrag zum Leben ihrer Kirche.

In Deutschland hat die Kirchensteuer historische Wurzeln. Vor etwa hundert Jahren (1903/1905) bekamen die Kirchengemeinden per Gesetz das Recht, Kirchensteuer zu erheben. Denn die Kirchen, bis dahin finanziell sehr stark vom Staat abhängig, sollten selbstständig existieren können. Im Jahr 1919 wurde das Besteuerungsrecht in die Verfassung der Weimarer Republik aufgenommen, heute ist es im Grundgesetz (Artikel 140) und in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Artikel 22) verankert.
Die Mehrheit der christlichen Kirchen finanziert sich anders – etwa durch Kirchenbeiträge, durch Kollekten und Spenden insbesondere der Mitglieder, durch Erlöse aus Grundbesitz, durch den Verkauf von Kerzen, Bildern und diversen Artikeln oder auf anderen Wegen.
Kirchensteuersysteme bestehen auch in Dänemark, Finnland, Schweden, Island und Kantonen der Schweiz. In Norwegen wird die Kirchensteuer in ähnlicher Form erhoben.

Allein die öffentlich-rechtlichen Kirchen dürfen von ihren Mitgliedern Kirchensteuer erheben. In Deutschland wird die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen durch die Finanzämter festgesetzt. Dieses Verfahren ist für beide Seiten vernünftig und spart Kosten. Es verstößt nicht gegen die Trennung von Kirche und Staat: Die Finanzverwaltung erhält für ihre Dienstleistung eine Vergütung in Höhe von drei Prozent der Kirchensteuer. Der Aufbau einer eigenen Kirchensteuerverwaltung einschließlich eigenem Kirchensteuerveranlagungsverfahren (Kirchensteuerbescheide) wäre schätzungsweise drei- bis viermal so teuer wie das derzeitige Verfahren.

Das breite und vielfältige Engagement in allen Bereichen der Gesellschaft, wie es die großen Kirchen in Deutschland kennzeichnet, wäre ohne Kirchensteuer nicht möglich. Sie gewährleistet die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchen und ist eine Grundlage umfassender kirchlicher Angebote. Dabei berücksichtigt sie zumindest weitgehend Kirchenmitgliedschaft und Steuergerechtigkeit.

2006-11-22 11:19:23 · answer #2 · answered by morchen2409 5 · 1 0

Dadurch werden auch Kindergärten, Friedhöfe, Leichenhallen, Caritas/ Diakonie, Sozialstationen, Familien/ Suchtberatungen, und viele kleine soziale Leistungen finanziert.
Zwar nicht komplett, vieles wird auch durch Staat und Spender und unzählige Ehrenamtliche getragen.
Wenns plötzlich keine Kirche mehr in Deutschland (und überall auf der Welt) gäbe, sähe es ziemlich böse aus. Ich gehe zwar nicht in die Landeskirche, aber die 5 Euro im Jahr zahl ich trotzdem gerne.

2006-11-22 08:38:41 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Die Kirchensteuer
ist als Spätfolge der Säkularisation eine staatliche Erfindung des 19. Jahrhunderts.

Schon die ersten Christengemeinden brauchten Geld, um die drei Grunddienste der Kirche (Liturgie, Verkündigung und Diakonie) betreiben zu können. Die Diakonie, erste Christenpflicht, wurde durch freiwillige Spenden einzelner Gemeindemitglieder finanziert.

Überschritten jedoch die Ausgaben das Spendenaufkommen, war eine Gemeinde, zum Beispiel die in Jerusalem, auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Die christlichen Gemeinden haben zunächst das alte jüdische Zehntrecht abgelehnt. Es verpflichtete Juden, den Zehnt (zehnten Teil) an Getreide, Most, Öl und Vieh abzuliefern. Diese Abgabe (der Zehnt) galt den Christen als unterste Grenze ihrer Spende.


Seit dem 3. Jahrhundert schenkten Gläubige neben Geld- und Sachspenden den Kirchen auch Grundbesitz. Dessen Erträge wurden zur Bezahlung der Kleriker (Bischöfe, Priester, Diakone, Subdiakone), Erhalt der Kirchengebäude und Unterstützung der Armen verwendet.


Ab dem 4. Jahrhundert war auch in christlichen Gemeinden der Zehnt üblich. Schließlich wurde diese Abgabe Kirchengebot. 799 wurde unter Karl dem Großen der Zehnt im fränkischen Reich verbindlich. Abgabepflichtig waren alle Gläubigen, Laien wie Kleriker. Nur Klöster wurden im Mittelalter von der Zehntpflicht befreit.
Bis zum 18. Jahrhundert bildete der Zehnt mehr als die Hälfte der kirchlichen Einkünfte. Die anderen Einnahmen kamen aus dem nicht unbeträchtlichen Grundbesitz der Kirche.

Im Mittelalter war ein Bischof geistlicher Hirte und weltlicher Herr .

1803 wurden durch die Säkularisation fast alle (über 200) Klöster aufgehoben und alle geistlichen Territorien und Güter gingen an die Fürsten über. Die deutsche Kirche wurde dadurch ihrer organisatorischen und wirtschaftlichen Existenzgrundlagen (Jahreseinnahmen: circa 21 Millionen Gulden) beraubt .
Zunächst verpflichteten sich die Fürsten, die Geistlichkeit zu besolden und das kirchliche Leben in den Gemeinden zu ermöglichen.


Aber ab der Mitte des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, sich der Unterhaltspflicht gegenüber der Kirche zu entledigen und die Eigenfinanzierung der Kirche durch die Gläubigen einzuführen.


1919 garantierte die Weimarer Verfassung in Artikel 137 das Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Das Grundgesetz hat diese Regelung mit dem Artikel 140 übernommen.

2006-11-22 08:05:37 · answer #4 · answered by modernindiantalking 2 · 1 0

Der Vatikan hat sich vom Dritten Reich sein Schweigen zu dessen ungeheuren Sünden durch ein Schweigegeld abkaufen lassen. Eigentlich nicht mehr zetigemäß!

2006-11-23 13:45:29 · answer #5 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Das ist ein Überbleibsel der Macht, die die Kirchen früher im Staat hatten. Und dieses Überbleibsel wird von der beiden großen christlichen Kirchen vehement verteidigt, sogar gegenüber ihren eigenen Brüdern in den anderen christlichen Strömungen.
Die Folge ist sogar, dass jemand, der keine Kirchensteuer zahlt, doch immerhin einen Finanzbeamten durchfüttern muss, der das alles verwaltet.
Konsequenterweise müsste die Kirchensteuer abgeschafft werden, und die Kirchen könnten dann Mitgliedsbeiträge erheben, wie es ja z.B. das gemeinnützige Rote Kreuz auch tut.

2006-11-22 15:53:15 · answer #6 · answered by Asentreuer 4 · 0 0

deutschland ist das einzigste land in dem kirchensteuer gleich vom lohn abgezogen wird.
das ist die frechheit gegen die man sich wehren sollte.
ich lebe im ausland und dort muss ich keine zahlen obwohl ich der kath. kirche noch angehöre. aber dort ist es freiwillig

2006-11-22 08:49:20 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Die Kirchensteuer muss nicht jeder zahlen, nur die Mitglieder bestimmter Religionsgruppen (insbesondere natürlich das Christentum). Diese Steuer ist notwendig, da ohne sie die Kirchenarbeit in der heutigen Form nicht mehr möglich wäre. Allein durch den Klingelbeutel kann man so einen Organisationsapparat nicht finanzieren. Ich wei0ß nur wie's bei uns in der evangelischen Kirche ist, aber da ist einfach hinten und vorn auch so schon zu wenig Geld da.

2006-11-22 08:46:56 · answer #8 · answered by Nightfall 4 · 0 0

Wie oft hab ich mir diese Frage gestellt. Komme immer zur gleichen Antwort.
Es ist eine Frechheit, das man an die Kirche zahlen muß, den eigentlich sollte die Kirche für Menschen dasein, die Hilfe brauchen und man sollte freiwillig geben, wenn man will.
Ich glaube nicht, das Gott vorgesehen hat, das in seinem Namen die Kirche immer reicher wird. ( siehe riesen Goldbarren im Kölner Dom). Jesus hatte nichts und er gab trotzdem!

2006-11-22 08:07:00 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Historisch gesehen geht die Erhebung der Kirchensteuer auf das Jahr 1803 zurück. Damals wurde die Kirche in Folge des Reichsdepuationshauptschluss weitgehend enteignet. Dadurch fielen sämtliche Einkünfte aus den Kirchengütern weg und die Finanzierung der Kirchen wurden von den jeweiligen deutschen Staaten übernommen.

gurss
wolle

2006-11-22 07:57:54 · answer #10 · answered by Wolle 3 · 0 0

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