Killerspiel, meist im Plural Killerspiele benutzt, wird als negativ besetzter Kampfbegriff für Computerspiele angewandt, bei denen Kampf und infolge dessen das Töten von Menschen in der fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist. Der Begriff meint, dass in den so bezeichneten Spielen das Verhalten eines Mörders (engl. killer ) simuliert wird.
Angewandt wird der Begriff meistens auf Spiele, in denen Handfeuerwaffen gegen (ebenfalls bewaffnete) Menschen oder menschenähnliche Gegner eingesetzt werden und in denen der Spieler durch den Einsatz der Egoperspektive oder der Third-Person-Ansicht unmittelbar am Spielgeschehen beteiligt ist. Vor allem infanteristisch orientierte Ego-Shooter fallen unter diese Bezeichnung, jedoch fehlt eine genauere Definition bis heute. Der Begriff ist wissenschaftlich umstritten und wird von Spielern und Spieleentwicklern allgemein als reißerisch und unsachgemäß abgelehnt. Der Zugang zu entsprechenden Spielen ist in Deutschland gesetzlich geregelt, hierbei ist es insbesondere nicht erlaubt, realistische Simulationen an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.
In Deutschland wurde der Begriff Killerspiel zunächst in den neunziger Jahren für Spielkonzepte wie Laserdrom und Paintball eingeführt in denen sich reale Spieler mit "Markierern" in einer Art modernen Räuber und Gendarm spielerisch ausschalten.
Günther Beckstein verwendete den emotionalisierenden Begriff später in der politischen Diskussion für virtuelle Egoshooter. Nach dem Amoklauf von Erfurt ging er von einem Zusammenhang zwischen virtueller Gewalt in Spielen und realer Gewalt aus und verstärkte seine Forderungen, gewaltdarstellende Computerspiele zu verbieten.
Bereits in den 1980er Jahren war die Darstellung von Gewalt gegen Menschen in Computerspielen in Deutschland in die Diskussion geraten, als im Shoot 'em up-Spiel Commando die vom Spieler gesteuerte Spielfigur eine große Zahl feindlicher Soldaten töten musste, um das Spielziel zu erreichen. Das Spiel wurde in Deutschland daraufhin als Space Invasion, bei dem der Spieler gegen Roboter kämpfte, neu veröffentlicht.
In Deutschland wird der Zugang zu Computerspielen formal durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt, falls die Möglichkeit besteht, dass durch Gewaltdarstellungen die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen beeinflusst werden kann. Dies wird mit dem Artikel 2 des Grundgesetzes begründet (Absatz 1 „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [...]“, Absatz 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...]“). Bis 2003 wurde dies so umgesetzt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) darüber zu entscheiden hatte, ob ein Spiel jugendgefährdend ist und es in Folge dessen indiziert werden soll. Seit 2003 hat hauptsächlich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle über die Kind- und Jugendeignung in Form eines Alterssystems zu entscheiden.
Die durch diese Gremien repräsentierte Wertevorstellung wandelt sich im Laufe der Zeit. Hatte 1984 die BPjS noch das Spiel River Raid als jugendgefährdend eingestuft und es daher indiziert, wurde es 2002 nach erneuter Prüfung vom Index entfernt und von der USK für alle Altersklassen freigegeben.
Auch durch diese unterschiedliche Bewertung der dargestellten Gewalt in Computerspielen zeigt sich die Abhängigkeit von der vorherrschenden Werten in der jeweiligen Gesellschaft. Während in den USA Gewaltdarstellungen in Computerspielen durch die Meinungsfreiheit im weitesten Sinne geschützt sind, herrscht eine Kontroverse vor, ob angedeutete oder explizit dargestellte sexuelle Handlungen zur Verrohung und zum Sittenverfall führen, während dies in der deutschen Diskussion eine weitaus geringere Rolle spielt als die Gewaltdarstellung.
Im 2005 entstandenen Koalitionsvertrag des Kabinetts Merkel wird das Verbot von "Killerspielen" gefordert, hier ist allerdings die Bedeutung des Wortes noch nicht geklärt. Ursprünglich belegt ist dieser Begriff durch die Diskussion zum Verbot von so genannten Paintball-Spielen.
Das im Koalitionsvertrag 2005 festgelegte "Killerspiel"-Verbot wurde maßgeblich von der CDU-Politikerin Maria Böhmer in den Vertrag eingebracht, die auch stellvertretende Vorsitzende im Fernsehrat des ZDF und jetztige Integrationsministerin ist und sich für weitgehende Medienregulierung einsetzt. Dies wurde mehrfach öffentlich von Vertretern der Parteien bestätigt (z.B. Jörg Tauss, SPD im Berliner Tagesspiegel am 18. November 2005).
Generell sprechen sich CDU und CSU deutlich für und FDP und Grüne gegen ein Verbot von so genannten Killerspielen aus.
Sollten mit dem Terminus "Killerspiele" Computerspiele mit Gewaltinhalten gemeint sein, wäre damit die E-Sport-Szene in Deutschland gefährdet, da ein Großteil der populären Computerspiele-Wettkämpfe dann nicht mehr ausgetragen werden könnte.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP am 7.August 2006 hat das Familienministerium das Thema prüfen lassen und ist zu dem Schluss gekommen, dass weitere Verbotsmaßahmen nicht nötig seien, weil die bestehenden Vorschriften und Selbstkontroll-Instanzen einen ausreichenden Jugendschutz gewährleisten. Dabei wurde allerdings auch der §131 StGB positiv erwähnt, der heute schon auch rein fiktive und virtuelle Gewaltdarstellungen, wie bestimmte Horrorfilme und Computerspiele, mit Strafe bedroht.
Im 2005 entstandenen Koalitionsvertrag des Kabinetts Merkel wird das Verbot von "Killerspielen" gefordert, hier ist allerdings die Bedeutung des Wortes noch nicht geklärt. Ursprünglich belegt ist dieser Begriff durch die Diskussion zum Verbot von so genannten Paintball-Spielen.
Das im Koalitionsvertrag 2005 festgelegte "Killerspiel"-Verbot wurde maßgeblich von der CDU-Politikerin Maria Böhmer in den Vertrag eingebracht, die auch stellvertretende Vorsitzende im Fernsehrat des ZDF und jetztige Integrationsministerin ist und sich für weitgehende Medienregulierung einsetzt. Dies wurde mehrfach öffentlich von Vertretern der Parteien bestätigt (z.B. Jörg Tauss, SPD im Berliner Tagesspiegel am 18. November 2005).
Generell sprechen sich CDU und CSU deutlich für und FDP und Grüne gegen ein Verbot von so genannten Killerspielen aus.
Sollten mit dem Terminus "Killerspiele" Computerspiele mit Gewaltinhalten gemeint sein, wäre damit die E-Sport-Szene in Deutschland gefährdet, da ein Großteil der populären Computerspiele-Wettkämpfe dann nicht mehr ausgetragen werden könnte.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP am 7.August 2006 hat das Familienministerium das Thema prüfen lassen und ist zu dem Schluss gekommen, dass weitere Verbotsmaßahmen nicht nötig seien, weil die bestehenden Vorschriften und Selbstkontroll-Instanzen einen ausreichenden Jugendschutz gewährleisten. Dabei wurde allerdings auch der §131 StGB positiv erwähnt, der heute schon auch rein fiktive und virtuelle Gewaltdarstellungen, wie bestimmte Horrorfilme und Computerspiele, mit Strafe bedroht.
Im 2005 entstandenen Koalitionsvertrag des Kabinetts Merkel wird das Verbot von "Killerspielen" gefordert, hier ist allerdings die Bedeutung des Wortes noch nicht geklärt. Ursprünglich belegt ist dieser Begriff durch die Diskussion zum Verbot von so genannten Paintball-Spielen.
Das im Koalitionsvertrag 2005 festgelegte "Killerspiel"-Verbot wurde maßgeblich von der CDU-Politikerin Maria Böhmer in den Vertrag eingebracht, die auch stellvertretende Vorsitzende im Fernsehrat des ZDF und jetztige Integrationsministerin ist und sich für weitgehende Medienregulierung einsetzt. Dies wurde mehrfach öffentlich von Vertretern der Parteien bestätigt (z.B. Jörg Tauss, SPD im Berliner Tagesspiegel am 18. November 2005).
Generell sprechen sich CDU und CSU deutlich für und FDP und Grüne gegen ein Verbot von so genannten Killerspielen aus.
Sollten mit dem Terminus "Killerspiele" Computerspiele mit Gewaltinhalten gemeint sein, wäre damit die E-Sport-Szene in Deutschland gefährdet, da ein Großteil der populären Computerspiele-Wettkämpfe dann nicht mehr ausgetragen werden könnte.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP am 7.August 2006 hat das Familienministerium das Thema prüfen lassen und ist zu dem Schluss gekommen, dass weitere Verbotsmaßahmen nicht nötig seien, weil die bestehenden Vorschriften und Selbstkontroll-Instanzen einen ausreichenden Jugendschutz gewährleisten. Dabei wurde allerdings auch der §131 StGB positiv erwähnt, der heute schon auch rein fiktive und virtuelle Gewaltdarstellungen, wie bestimmte Horrorfilme und Computerspiele, mit Strafe bedroht.
2006-11-21 22:18:23
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answer #1
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answered by K3nnY 3
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Tja, diese Fragen treten immer dann auf wenn solche Schlimmen Amokläufe stattfinden. Damals als es noch keine "Killerspiele" gab, waren es gewltverherrlichende Filme und davor waren diese Menschen wieder durch irgend etwas anderes dazu angetrieben worden. Ich spiele zwar solche Spiele nicht, (habe aber4 vor einigen Jahren auch mal Spiele wie Resident evil etc... gespielt und ich bin kein Amokläufer) Man kann das nicht immer pauschalisieren! Man kann nicht irgendwelchen Dingen die Schuld geben sondern muss bei den Personen selbst und ihrem Umfeld nach den Ursachen suchen. Ich bin der Meinung, daß diese Menschen psychische Probleme haben und dann stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft nicht versagt hat!
2006-11-22 06:09:20
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answer #3
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answered by Anonymous
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Killerspiele sind Spiele in denen man aus der Ego-Perspektive heraus andere Spieler tötet.
Strategiespiele wie Generals, bei denen man nicht aus der Ego-Perspektive tötet, sondern nur indirekt, werden von vielen nicht dazu gezählt, obwohl man da eigentlich den Massenmord praktiziert.
Egal wie die Definitionen auch sind, die wieder aufflammenden Diskussionen sind absoluter Schwachsinn. Sie werden von irgendwelchen ahnungslosen Politikern nach tragischen Ereignissen ins Leben gerufen. Dies macht dann populär. In einem Jahr ist es denen egal.
Ich sage nur: Freiheit für die Gamer!!!
2006-11-22 06:06:30
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answer #4
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answered by stahlmarkus 2
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Spiele, die zeigen, wie getötet und gemordet wird! Sind meistens unrealistisch und gefährden den friedlichen Umgang mit Menschen und Tieren, da Agression und Brutalität im Vordergrund stehen!
2006-11-22 05:56:56
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answer #6
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answered by Anonymous
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