Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden.
Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges
Flugreisende, die wegen Überbuchung* des Flugzeuges kurzfristig an der gebuchten Flugreise nicht teilnehmen können, stehen Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu. Nach einer Gesetzesgrundlage der Europäischen Union, ist die Fluggesellschaft verpflichtet den Fluggast im Falle eine Überbuchung über seine Rechte aufzuklären. Zusammenfassend gelten folgende Regelungen:
- Entweder schnellstmögliche Beförderung zum Endziel, auch mit geänderter Streckenführung (z.B. ab Stuttgart, anstatt ab Frankfurt). Die Zusatzkosten (Transport, Telefonkosten etc.) müssen die Fluggesellschaft erstatten.
- oder spätere Beförderung zum Zeitpunkt ihrer Wahl - ebenfalls mit geänderter Streckenführung und Erstattung der Zusatzkosten, z.B. Hotelkosten für Übernachtung etc.
- oder Erstattung des Flugpreises (für den Teil der nicht durchgeführten Beförderung)
Außerdem hat der Fluggast Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz.
Nach einer ab 2005 wirksamen EU-Verordnung** können folgende Ersatzansprüche geltend gemacht werden:
Überbuchung eines Kurz- bis Mittelstrecken-Flug,
für Flüge bis 1500 Kilometer 250 Euro und Flüge bis 3500 Kilometer 400 Euro
Langstreckenflug (= Flüge über 3500 Kilometer), bei Überbuchung eines Langstreckenfluges stehen dem Fluggast eine Schadensersatzzahlung von 600 Euro zu. Wenn die Fluggesellschaft innerhalb von 4 Stunden einen gleichwertigen Ersatzflug besorgen kann, verringert sich der Schadensersatzanspruch.
Ab 5 Stunden Flugverspätung kann der Fluggast die Buchung stornieren und sein Geld zurück verlangen. Bei Flugverspätungen ab 2 Stunden für Flüge bis 1500 Kilometer stehen dem Passagier kostenlose Verpflegung und die Erstattung von eventuellen Übernachtungskosten zu.
2006-11-20 22:45:16
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Es kommt auf den Grund der Verspätung an. Ich hatte vor 2 Monaten eine Verspätung von 8 Stunden zwischen Denver und Chicago. Der Anschlussflug war natürlich schon weg. Wegen eines Tornados in Chicago ist unsere Maschine erst gar nicht gestartet. Das zählt unter höhre Gewalt und bringt kein Geld. Nur wenn die Schuld bei der Airline liegt kann man Geld zurück verlangen, oder die Mehrkosten für eine weitere Übernachtung usw. Doch das muss man der Airline erst mal nachweisen.
2006-11-23 16:17:16
·
answer #2
·
answered by Gnurpel 7
·
0⤊
0⤋
Nein, da bekommst du kein Geld zurueck
2006-11-21 06:30:14
·
answer #3
·
answered by .War mal Nr. 2 7
·
0⤊
0⤋
bei rund 6 Stunden flugverspätung, gibt es normalerweise einen Gutschein für eine Mahlzeit, aber mehr eigentlich nicht. Die Sache sieht anders aus, wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird.
2006-11-21 05:30:58
·
answer #4
·
answered by charlyman 2
·
0⤊
0⤋
kommt drauf an (wie immer), bei sogenannten "Billigflügen" mit Sicherheit nicht, anstonsten würde ich mal in den AGB der jeweiligen Airline nachsehen. Als "Vollzahler" gibt es bestimmt eine Entschädigung in irgendeiner Form.
2006-11-21 05:22:22
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Probieren kann Mann es immer (Frau uebrigens auch (o;). Ob man ein Recht drauf hat zweifle ich eher an. Wenn, dann kriegt man vielleicht aus Kulanzgruenden einen Gutschein. Viel Glueck!
(o:
2006-11-21 05:03:19
·
answer #6
·
answered by Guilin 2
·
0⤊
0⤋